Drucksache 16/415 06. 10. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. Oktober 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Brigitte Hayn (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung,Wissenschaft,Weiterbildung und Kultur Zukunft des Slevogt-Erbes in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 274 vom 15. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung in den rheinland-pfälzischen Medien und der Pressekonferenz der Staatsministerin Ahnen vom 13. September 2011 frage ich die Landesregierung: 1. Auf welche Höhe schätzt die Landesregierung den finanziellen Aufwand für eine dauerhafte Erhaltung des Slevogthofs in Leins- weiler? 2. Welche weiteren Stätten gibt es in Rheinland-Pfalz, die dem kulturellen Rang des Slevogthofs entsprechen? 3. Wie rechtfertigt die Landesregierung, dass einerseits ein hoher zweistelliger Millionenbetrag für ein Arp-Museum und damit für einen Künstler aufgewendet wird, der nie in Rheinland-Pfalz gelebt und gearbeitet hat, andererseits aber jede Investition des Landes in den vom Impressionisten Max Slevogt zwischen 1914 und 1932 als Sommer- und Alterssitz ausgebauten Slevogthof unterbleibt ? 4. Welche Teile des „schriftlichen“ Nachlasses von Max Slevogt hat die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur erworben? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. Oktober 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der seit 1981 unter Denkmalschutz stehende Slevogthof in Leinsweiler war immer in Privatbesitz und bleibt es auch nach dem Verkauf durch die Slevogt-Erben. Der finanzielle Aufwand für die dauerhafte Erhaltung des Slevogthofs hängt vom baulichen Zustand der Gebäude und von der geplanten Nutzung durch den neuen Eigentümer ab. Beides ist der Landesregierung nicht bekannt, sodass jede Aussage zum finanziellen Aufwand spekulativ wäre. Zu Frage 2: In Rheinland-Pfalz gibt es keine Kategorisierung von Kulturdenkmälern. Es ist unbestritten, dass der denkmalgeschützte Slevogthof aufgrund der Tatsache, dass Max Slevogt dort gelebt und gearbeitet hat, ein wichtiger Teil des kulturellen Erbes des Landes darstellt und erhalten und gepflegt werden muss. Neben dem Slevogthof gibt es in Rheinland-Pfalz eine Vielzahl von bedeutenden Kulturdenkmälern , etliche davon besitzen eine nationale Bedeutung, einige haben wegen ihres universellen Wertes den Status eines UNESCO-Weltkulturerbes oder sind Teil davon. Zu Frage 3: Mit dem Bau des Arp Museums Bahnhof Rolandseck hat die Landesregierung kulturpolitisch etwas vollendet, wofür bereits in den 60er und 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts die Voraussetzungen geschaffen wurden. Drucksache 16/415 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Seit der Eröffnung des Arp Museums Bahnhof Rolandseck im September 2007 durch Frau Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel hat das Haus eine beachtliche Entwicklung genommen. Gute Besucherzahlen und regelmäßige Besprechungen der Ausstellungen in regionalen und überregionalen Medien belegen, wie richtig die kulturpolitische Entscheidung war, dieses Museum mit maßgeblicher Unterstützung des Bundes zu bauen. Sie belegen zudem, dass der konzeptionelle Grundgedanke richtig war und ist, nicht nur Werke von Hans Arp und Sophie TaeuberArp zu zeigen, sondern auch die anderer Künstlerinnen und Künstler – darunter selbstverständlich immer wieder auch solcher aus Rheinland-Pfalz. Zu Frage 4: Das Land hat den kompletten schriftlichen Nachlass von Max Slevogt im Umfang von 3 700 Schriftstücken erworben. Doris Ahnen Staatsministerin