Drucksache 16/4152 23. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Inklusion im Kreis Germersheim Teil 1 Die Kleine Anfrage 2686 vom 30. September 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Kosten für Förderlehrer und individuelle Schulbegleiter im Kreis Germersheim in den letzten vier Jahren entwickelt? 2. Welchen Anteil an diesen Kosten trägt der Kreis? 3. Welche Kriterien sind für die Auswahl und welcher Zeitplan ist vorgesehen für die Weiterentwicklung der Förderschulen zu Förder- und Beratungszentren? 4. Welchen Anteil der Kosten trägt dabei der Kreis? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie betrifft Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen. Vor diesem Hintergrund wurde der Auftrag aller Schulen, bei der Entwicklung eines inklusiven Schulsystems mitzuwirken, im Schulgesetz verankert und die Bedeutung der Inklusion als allgemeinpädagogische Aufgabe hervorgehoben. An Schulen mit inklusivem Unterricht gestaltet das gesamte pädagogische Personal – Regelschullehrkräfte, Förderschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte – gemeinsam förderlichen Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler. Die Kosten für dieses Personal trägt das Land zu 100 Prozent. Die für den inklusiven Unterricht zur Verfügung gestellten zusätzlichen Personalressourcen berücksichtigen die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf, die Gesamtschülerzahl, den individuellen Förder- und Unterstützungsbedarf sowie die Belegung der für die genannten Schülerinnen und Schüler verfügbaren Plätze. Bei der nachfolgenden Tabelle werden die erbrachten Wochenstunden von Förderschullehrkräften und pädagogischen Fachkräften an Schwerpunktschulen im Landkreis Germersheim zum jeweiligen Statistikstichtag dargestellt. Die näherungsweise Umrechnung in Ausgaben erfolgt auf Grundlage der landesdurchschnittlichen Ausgaben je Lehrerwochenstunde für eine Förderschullehrkraft bzw. je Wochenstunde für eine pädagogische Fachkraft. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. November 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4152 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Quelle für die Wochenstunden der Förderschullehrkräfte und pädagogischen Fachkräfte: Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz, Amtliche Schulstatistik . Die im Rahmen des bundesrechtlichen Sozialrechts eingesetzten Integrationshelferinnen und -helfer erteilen hingegen keinen Unterricht und zählen nicht zum pädagogischen Personal. Integrationshilfe in Schulen ist eine ambulante Leistung der Eingliederungshilfe. Dabei handelt es sich um einen Individualanspruch, der grundsätzlich nicht von der besuchten Schule oder der Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfs abhängig ist. Integrationshilfe kann bei Kindern und Jugendlichen gewährt werden, die durch das Vorliegen einer Behinderung in ihrer Teilhabe eingeschränkt sind, und bezieht sich nicht nur auf den schulischen Bereich. Die Bewilligung von Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und/oder geistigen Behinderungen fällt in die Zuständigkeit und Finanzverantwortung der örtlichen Träger der Sozialhilfe. Dies sind nach § 3 SGB XII und §§ 1 und 2 AGSGB XII die Landkreise und kreisfreien Städte. Für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen haben die örtlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe Zuständigkeit und Finanzverantwortung. Dies sind die Landkreise und kreisfreien Städte, auch einige große kreisangehörige Städte (§ 69 Absatz 1 SGB VIII i. V. m. § 2 Absatz 1 AGKJHG). Daten zur Integrationshilfe als Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung werden von der Landesregierung nicht erhoben und statistisch erfasst. Informationen zur Kostenentwicklung liegen ihr daher nicht vor. Für diese Kosten erhält der Landkreis Germersheim einen anteiligen Ausgleich nach der Neuordnung des kommunalen Finanzausgleichs nach § 9 a LFAG im Rahmen der Schlüsselzuweisungen C und nach § 26 AGKJHG. Dazu gehören auch Kosten der Integrationshilfen in Schulen. Der Landkreis Germersheim als örtlicher Träger der Sozialhilfe und Jugendhilfe kann nach Abschluss der Vereinbarung nach § 109 b der Schulgesetznovelle Mittel aus dem Unterstützungsfonds des Landes auch zur Finanzierung von Integrationshilfen verwenden. Zu Frage 3: Ein Schulträger kann den Antrag stellen, eine Förderschule in seiner Trägerschaft mit der Wahrnehmung der Aufgaben eines Förder- und Beratungszentrums zu beauftragen. Bei der Entscheidung über seinen Antrag werden Bedarf und regionale Ausgewogenheit , die Qualität des Konzepts und die Ergebnisse der Abstimmung mit beteiligten Schulträgern und Schulen sowie des Verfahrens nach § 92 Absatz 6 Schulgesetz berücksichtigt. Einige Schulträger haben bereits die Beauftragung von Förderschulen zu Förder- und Beratungszentren beantragt und stehen im intensiven Austausch mit der Schulaufsicht. Für das Schuljahr 2014/2015 können bis zum 15. Dezember 2014 weitere Anträge gestellt werden. Nach Entscheidung über die Anträge erfolgt die Beauftragung im Februar 2015. Für das Schuljahr 2015/2016 können Anträge bis Ende März 2015 gestellt werden. Die Entscheidung erfolgt vor Beginn der Sommerferien. Die Schulträger wurden über die genannten Termine schriftlich informiert. Über den Zeitplan für das Schuljahr 2016/2017 erhalten die Schulträger rechtzeitig Informationen. Zu Frage 4: Mit der Beauftragung von Förder- und Beratungszentren erhalten die Schulträger die Möglichkeit, das Angebot sonderpädagogischer Förderung in ihrer Region neu zu gestalten und dadurch zu optimieren. Es entstehen durch die Beauftragung keine zusätzlichen Kosten. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär Schuljahr 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 Wochenstunden von Förderschullehrkräften an Schwerpunktschulen 222,1 280,3 264,0 289,0 Wochenstunden von pädagogischen Fachkräften an Schwerpunktschulen 80,7 131,5 80,0 62,5 Durchschnittliche Kosten pro Förderschullehrerwochenstunde (in Euro) 2 570 2 640 2 600 2 630 Durchschnittliche Kosten pro Wochenstunde einer pädagogischen Fachkraft (in Euro) 1 450 1 490 1 470 1 570 Gesamtkosten (in 1 000 Euro) 688 936 804 858