Drucksache 16/4157 27. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Ralf Seekatz (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Änderung der Wahlkreiseinteilung im Wahlkreis 5 Die Kleine Anfrage 2705 vom 2. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Im Gesetzentwurf der Landesregierung wird vorgeschlagen, die Verbandsgemeinde Rennerod aus dem Wahlkreis 5 herauszubrechen und dem Wahlkreis 1 (Betzdorf/Kirchen im Landkreis Altenkirchen) zuzuschlagen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wieso folgt die Landesregierung nicht dem Vorschlag des Landeswahlleiters vom 20. Mai 2014 und ordnet nicht die Verbands- gemeinde Bad Marienberg dem Wahlkreis 1 zu anstelle der Verbandsgemeinde Rennerod? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass die Verbandsgemeinde Rennerod nur eine 750 Meter lange gemeinsame Gren- ze mit dem Wahlkreis 1 hat und diese 750 Meter komplett auf dem Gelände des ehemaligen Truppenübungsplatzes Daaden liegen und sich somit auch keine Kooperationsformen gebildet haben, wohingegen die Verbandsgemeinde Bad Marienberg eine ca. elf Kilometer lange Grenze mit dem Wahlkreis 1 vorzuweisen hat, vor dem verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass jeder Wahlkreis „ein zusammengehö ren des und abgerundetes Ganzes“ bilden muss, um eine „territoriale Verankerung“ des Wahlkreisabgeordneten zu ermöglichen? 3. Wie beurteilt die Landesregierung die Tatsache, dass eine Straßenverkehrsanbindung der Verbandsgemeinde Rennerod mit dem Wahlkreis 1 nur über das Bundesland Nordrhein-Westfalen oder über die Nachbarverbandsgemeinde Bad Marienberg besteht, auch vor dem verfassungsrechtlichen Grundsatz nach Frage 2? 4. Auf welchen Grundlagen hat die Landesregierung die Abwägungsentscheidung getroffen, die Verbandsgemeinde Rennerod dem Wahlkreis 1 zuzuordnen anstelle der Verbandsgemeinde Bad Marienberg? 5. Wie wurde das verfassungsrechtliche Verbot willkürlicher Entscheidungen bei der Abwägung aus Frage 4 beachtet? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Landtag hat am 15. Oktober 2014 das Siebte Landesgesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes beschlossen. Das Gesetz sieht u. a. eine Zuordnung der Verbandsgemeinde Rennerod vom Wahlkreis 5 – Bad Marienberg (Westerwald)/Westerburg an den Wahlkreis 1 – Betzdorf/Kirchen (Sieg) vor. Das Gesetz geht auf einen Gesetzentwurf der Landesregierung (Drucksache 16/3970) zurück, in dem mehrere Wahlkreisänderungen vorgeschlagen wurden. Zu diesen Vorschlägen im Allgemeinen und zur Änderung der vorbezeichneten Wahlkreise im Besonderen wurde in dem Gesetzentwurf insbesondere Folgendes ausgeführt: Die Vorschläge zur Fortentwicklung der Wahlkreiseinteilung orientieren sich vor allem an folgenden Grundsätzen: – Die Zahl der Wahlkreise in den vier Bezirken soll deren Bevölkerungsanteil möglichst entsprechen. – Die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises darf von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlkreise nicht um mehr als 25 v. H. nach oben oder unten abweichen. – Jeder Wahlkreis soll ein zusammenhängendes Gebiet bilden. – Die politischen Grenzen der Gemeinden, Verbandsgemeinden und Landkreise sollen nach Möglichkeit eingehalten werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Dezember 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4157 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Berücksichtigt wurde auch, dass die durch die Wahlkreisstimme geknüpfte engere persönliche Beziehung der oder des Wahlkreisabgeordneten zu dem Wahlkreis einer gewissen Kontinuität bedarf. Dem Prinzip der demokratischen Repräsentation liefe es zuwider , wenn Wahlkreise häufig räumlich verändert würden. Ferner sind räumliche, historische, landsmannschaftliche und strukturelle Gesichtspunkte bedacht worden. Darüber hinaus wurde die längerfristige Bevölkerungsentwicklung in den Blick genommen . Allerdings lassen sich diese Grundsätze und Gesichtspunkte in ihrer Gesamtheit nicht vollkommen verwirklichen. Insbesondere die hier angestrebte Absenkung der Bevölkerungstoleranzgrenze für Wahlkreisabweichungen, die unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung in Teilen unseres Landes sowie die im Zuge der Kommunal- und Verwaltungsreform mit Wirkung vom 1. Juli 2014 vorgenommene Zusammenlegung von Verbandsgemeinden erfordern Wahlkreisänderungen, die nicht mit allen relevanten Grundsätzen und Gesichtspunkten in Einklang zu bringen sind. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass seit der Einführung des geltenden Wahlsystems im Jahr 1989 nur ganz wenige Wahlkreise geändert worden sind. Im Verhältnis zum verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichheit der Wahl, dem die Einführung der 25v.H.-Toleranzgrenze zur Erreichung annähernd gleich großer Wahlkreise vornehmlich dient, sind die sonstigen Grundsätze und Gesichtspunkte von nachgeordneter Bedeutung. Die Vorschläge der Landesregierung für einzelne Wahlkreisänderungen berücksichtigen die vorbeschriebenen Grundsätze und Gesichtspunkte so weit wie möglich und beschränken sich auf das Erforderliche. Durch die Zuordnung der Verbandsgemeinde Rennerod vom Wahlkreis 5 an den Wahlkreis 1 sollen in einem Schritt für zwei Wahlkreise die über der 25v.H.-Toleranzgrenze liegenden Bevölkerungsabweichungen beseitigt werden. Die Verbandsgemeinde Renne - rod hat eine gemeinsame Grenze mit der Verbandsgemeinde Herdorf-Daaden, auch wenn diese nicht besonders lang ist. Darüber hinaus bestehen gemeinschaftliche Interessen schon mit Blick auf die räumliche Situation im Grenzdreieck Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz. Unter Berücksichtigung der Bevölkerungszahlen anderer Wahlkreise kommt alternativ lediglich eine Zuordnung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) an den Wahlkreis 1 oder den Wahlkreis 2 in Betracht. Allerdings würde der Wahlkreis 5 dann seine Namensgeberin verlieren. Zu Frage 1: Auf die Vorbemerkung, insbesondere den Hinweis im Gesetzentwurf der Landesregierung, dass auch eine Zuordnung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) zum Wahlkreis 1 – Betzdorf/Kirchen (Sieg) möglich wäre, allerdings mit der Folge, dass der Wahlkreis 5 – Bad Marienberg (Westerwald)/Westerburg dann seine Namensgeberin verliert, wird verwiesen. Der Landtag hat diese Alternative jedoch nicht aufgegriffen. Zu den Fragen 2 und 3: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Im Übrigen ist die Landesregierung der Auffassung, dass die Länge der gemeinsamen Grenze oder die straßenmäßige Verbindung von Gebietskörperschaften nur sehr begrenzt Rückschlüsse auf Kooperationsmöglichkeiten oder sonstige gemeinsame Interessen in einer Region zulassen. Zu Frage 4: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Zu Frage 5: Die Landesregierung hatte in ihrem Gesetzentwurf vorgeschlagen, zur Reduzierung der Bevölkerungszahl des Wahlkreises 5 – Bad Marienberg (Westerwald)/Westerburg die Verbandsgemeinde Rennerod dem Wahlkreis 1 – Betzdorf/Kirchen (Sieg) zuzuordnen . Ferner hat sie darauf hingewiesen, dass alternativ eine Zuordnung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) zum Wahlkreis 1 – Betzdorf/Kirchen (Sieg) oder zum Wahlkreis 2 – Altenkirchen (Westerwald) in Betracht kommt. Darüber hinaus wurde in dem Gesetzentwurf auf die Stellungnahme des CDU-Landesverbandes Rheinland-Pfalz vom 5. September 2014 eingegangen. In der Stellungnahme wurde angeregt, die Verbandsgemeinden Bad Marienberg (Westerwald) und Rennerod gemeinsam dem Wahlkreis 1 – Betzdorf/Kirchen (Sieg) sowie die Verbandsgemeinde Wallmerod aus dem Wahlkreis 6 – Montabaur dem Wahlkreis 5 – Bad Marienberg (Westerwald)/Westerburg zuzuordnen. Alternativ wurde vorgeschlagen, aus dem Wahlkreis 5 – Bad Marienberg (Westerwald)/Westerburg die Verbandsgemeinde Bad Marienberg (Westerwald) dem Wahlkreis 1 – Betzdorf/Kirchen (Sieg) und aus dem Wahlkreis 6 – Montabaur die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen dem Wahlkreis 10 – Bendorf/Weißenthurm zuzuordnen. Die Landesregierung hat in ihrer Bewertung hierzu ausgeführt, dass auch diese Änderungsvorschläge zu Wahlkreisen führen, die unterhalb der 25v.H.-Toleranzgrenze liegen. Die Landesregierung hat mit der ausführlichen Begründung ihrer Änderungsvorschläge sowie der offenen Bewertung vorgetragener Alternativen im Gesetzentwurf hinreichend deutlich gemacht, dass ihre Vorschläge das Ergebnis sachgerechter Abwägungen sind. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär