Drucksache 16/4158 27. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Martin Brandl und Matthias Lammert (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Begleitung von Schwertransporten Die Kleine Anfrage 2707 vom 2. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Schwertransporte fahren jährlich durch Rheinland-Pfalz? 2. Wie viele davon werden von der Polizei begleitet, wie viele von privaten Begleitfahrzeugen? 3. Wie viele Arbeitsstunden fallen pro Jahr bei der Polizei in Rheinland-Pfalz für die Begleitung von Schwertransporten an? 4. Wonach wird beurteilt, ob ein Schwertransport von der Polizei begleitet werden muss? 5. Welches sind die hauptsächlichen Probleme bei der Begleitung von Schwertransporten? 6. Welche Voraussetzungen sind erforderlich für das Führen eines privaten Begleitfahrzeugs? 7. Inwiefern könnte es sinnvoll sein, die Begleitung von Schwertransporten grundsätzlich von der Polizei auf andere Stellen/Privat - unternehmen zu verlagern? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) hat im Jahr 2013 rund 45 000 Anträgen und im Jahr 2014 bis Mitte Oktober rund 38 500 Anträgen auf Durchführung von Großraum- und Schwertransporten zugestimmt. Mit jeder streckenbezogenen Einzelerlaubnis bzw. Einzelgenehmigung werden üblicherweise mehrere Fahrten zugelassen. Zudem wird eine Vielzahl von streckenbezogenen und flächendeckenden Dauererlaubnissen bzw. Dauerausnahmegenehmigungen erteilt. Weiterhin stellen die Unternehmer für einen Transport oft mehrere Anträge, um Erlaubnisse bzw. Genehmigungen für verschiedene Strecken oder für verschiedene Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen zu erhalten. Darüber hinaus stellen in vielen Fällen mehrere konkurrierende Unternehmen Anträge für ein und denselben Transport, da noch nicht feststeht, wer den Transportauftrag erhält. Insofern ist es nicht möglich, die Anzahl der Großraum- und Schwertransporte exakt zu bestimmen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Anzahl der in Rheinland-Pfalz durchgeführten Fahrten weitaus höher liegt als die Anzahl der erteilten Erlaubnisse bzw. Genehmigungen . Zu Frage 2: Die Anzahl der Anträge, denen unter der Auflage zugestimmt wird, dass der Transport von der Polizei bzw. von einem privaten Begleitfahrzeug zu begleiten ist, wird statistisch nicht erfasst. Nach Einschätzung des LBM werden in ca. 25 bis 30 Prozent der Fälle eine Polizeibegleitung bzw. polizeiliche Maßnahmen (Sperrungen) angeordnet. In ca. 75 bis 80 Prozent wird ein privates Begleitfahrzeug vorgeschrieben. Zu Frage 3: Eine Statistik über die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden für die polizeiliche Begleitung von Schwertransporten wird nicht geführt. Auf Basis der aufgrund der polizeilichen Transportbegleitung im Jahr 2013 abgerechneten Gebühren werden die Arbeitsstunden auf ca. 15 700 geschätzt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 18. November 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4158 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: In den „Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte (RGST 2013)“ ist geregelt, wann eine Polizeibegleitung bzw. eine polizeiliche Maßnahme erforderlich ist. Dies ist in der Regel bei Transportbreiten von mehr als 3,50 m, bei Transporten auf der Autobahn mit Transportbreiten von mehr als 4,50 m (zwei Fahrstreifen ohne Seitenstreifen) bzw. von mehr als 5,50 m (zwei oder mehr Fahrstreifen mit Seitenstreifen) der Fall. Zudem können polizeiliche Maßnahmen angeordnet werden, wenn bei Transporten mit extremen Breiten, innerhalb von Baustellen oder bei mindertragfähigen Brücken der Gegenverkehr zu sperren ist. Zu Frage 5: Die Transporte müssen mit einer Vorlaufzeit von mindestens 48 Stunden angemeldet werden. Dieser relativ kurze Zeitraum engt die Kräftedisposition im Schichtdienst bei einigen Dienststellen sehr stark ein. Die hohe Anzahl angemeldeter Transporte führt bei einigen, stark belasteten Polizeidienststellen zu einem kurzfristig hohen Personalbedarf, der durch Unterstützungskräfte von Nachbardienststellen oder der Bereitschaftspolizei ausgeglichen werden muss. Zu Frage 6 Voraussetzung für das Führen eines privaten Begleitfahrzeuges ist – neben der erforderlichen Fahrerlaubnis – ein von der Bundesfachgruppe Schwertransporte- und Kranarbeiten (BSK) ausgestellter Berechtigungsnachweis. Der Berechtigungsnachweis wird nach Absolvierung einer Schulung, die im Abstand von zwei Jahren zu wiederholen ist, erteilt. Bei der Schulung ist Fachpersonal der Verwaltungsbehörde und der Polizei hinzuzuziehen. Zu Frage 7: Eine Verlagerung der Begleitung von der Polizei auf Privatunternehmen wird grundsätzlich für sinnvoll erachtet. Den im Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Entlastungsmöglichkeiten für die Polizei in Zusammenhang mit Großraum- und Schwertransporten “ enthaltenen Vorschlägen haben alle damit befassten Gremien zugestimmt. Derzeit werden die rechtlichen Voraussetzungen hierzu geschaffen. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin