Drucksache 16/4160 27. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Sachstand der Gutachten zum B 10-Ausbau Die Kleine Anfrage 2701 vom 1. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Nach dem Mediationsverfahren zum vierspurigen Ausbau der B 10 wurden weitere Gutachten durch die Landesregierung in Auftrag gegeben (vgl. Drucksache 16/2696). Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Gutachten wurden nach dem Mediationsverfahren zum vierspurigen Ausbau der B 10 noch in Auftrag gegeben und wie ist der aktuelle Sachstand dieser Gutachten? 2. Wie hoch waren die Kosten dieser Gutachten? 3. Wann und wo werden die Gutachten der Öffentlichkeit zugänglich gemacht? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit der Transitsperrung für den Schwerlastverkehr auf der B 10 (ggf. unter Berück- sichtigung der Gutachten)? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach der Mediation wurde lediglich eine ergänzende juristische Expertise zur Frage einer rechtssicheren Sperrung der B 10 für den Lkw-Verkehr vergeben. Die in der Drucksache 16/2696 erwähnten Vorarbeiten zu verkehrs- und emissionstechnischen Auswirkungen konnten vom Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) auch im Detail zu Ende geführt werden; im Ergebnis war die Beauftragung von Ingenieurbüros nicht mehr erforderlich. Zu Frage 2: Die Kosten für die juristische Expertise beliefen sich auf 11 900 Euro brutto. Zu den Fragen 3 und 4: Vor dem Hintergrund der sehr schwierigen straßenrechtlichen und straßenverkehrsrechtlichen Fragen ist eine abschließende Entscheidung derzeit noch nicht möglich. Insofern steht auch die Veröffentlichung der Gutachten noch aus. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Dezember 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode