Drucksache 16/4162 27. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Stellungnahme des MAB-Nationalkomitees zum Ausbau der Windenergienutzung im Pfälzerwald Die Kleine Anfrage 2700 vom 1. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Stellungnahme des MAB-Nationalkomitees empfiehlt, den bewaldeten Teil des Biosphärenreservats Pfälzerwald vom Ausbau der Windenergienutzung auszunehmen. Nach vorliegenden Informationen lehnt das Komitee den Ausbau der Windkraft nicht nur in den Kern- und Pflegezonen, sondern auch im bewaldeten Teil der Entwicklungszone des Biosphärenreservats ab. Die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hatte in der Diskussion um die Stellungnahme des MAB-Nationalkomitees auf die Planungshoheit der Kommunen und den rechtskräftigen Landesentwicklungsplan verwiesen. Bei der Verabschiedung des Entwicklungsplans wären die Empfehlungen des MAB-Nationalkomitees nicht bekannt gewesen und hätten deshalb nicht berücksichtigt werden können. Vor diesem Hintergrund wurde von der Landesregierung zugesichert, dass ein Gesamtkonzept für die Windkraftplanung im Biosphä renreservat erstellt werden soll, welches dem MAB-Nationalkomitee zur Prüfung vorgelegt werden soll. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Konsequenzen hat die Ablehnung des MAB-Nationalkomitees für den Ausbau der Windkraft in den Kern- und Pflege- zonen und dem bewaldeten Teil der Entwicklungszone des Biosphärenreservats Pfälzerwald? 2. Wie steht die im Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten erstellte Absichtserklärung zum Thema Windkraft im Pfälzerwald – dem sogenannten LOI – im Einklang mit der Stellungnahme des MAB-Nationalkomitees? 3. Wann liegt das von der Landesregierung angekündigte Gesamtkonzept für die Windkraftnutzung im Biosphärenreservat Pfälzer- wald vor? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 27. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: In der Teilfortschreibung Erneuerbare Energien des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) wurde der seitens des MAB-Nationalkomitees im Positionspapier vom 5. September 2012 vertretenen Auffassung gefolgt. Gemäß Z 163 d des LEP IV ist die Errichtung von Windenergieanlagen in den Kern- und Pflegezonen des Naturparks Pfälzerwald auszuschließen. Weiterhin konkretisieren die regionalen Planungsgemeinschaften in den landesweit bedeutsamen historischen Kulturlandschaften die Gebiete, in denen die Nutzung der Windenergie auszuschließen ist. Dieser Auftrag zur räumlichen Konkretisierung der Ausschlusskulisse der Windenergienutzung umfasst auch einen Korridor von einer maximalen Tiefe von sechs Kilometern in den sich westlich an den Haardtrand anschließenden Höhenzügen des Pfälzerwaldes. Die außerhalb der Pflegezonen gelegenen Stillezonen des Naturparks Pfälzerwald stehen einer Ausweisung von Windenergiestandorten nur dann entgegen, wenn die Windenergienutzung dem jeweiligen Schutzzweck zuwiderläuft und eine Befreiung nicht erteilt werden kann. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 24. November 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4162 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die außerhalb der unter Z 163 d des LEP IV aufgeführten Ausschlussgebiete und der Vorranggebiete liegenden Räume sind – auch im Wald und auch als Konsequenz der Position des MAB-Nationalkomitees aus 2012 – der Steuerung durch die Bauleitplanung in Form von Konzentrationsflächen vorbehalten. Zu den einschlägigen Aussagen des Nationalkomitees zur Nutzung der Windkraft im Pfälzerwald stehen wir im Gespräch mit dem MAB-Nationalkomitee. Zu Frage 2: Es gibt bislang keine unterzeichnete Absichtserklärung zum Thema Windkraft im Pfälzerwald. Dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten liegt der Entwurf einer solchen vor. Diese geht zurück auf die Initiative einzelner Kommunen. Gemäß LEP IV wird ein geordneter Ausbau der Windenergienutzung durch die Regionalplanung und die Bauleitplanung sichergestellt . Der Entwurf der Absichtserklärung sieht daher vor, dass eine Konzentrationszone u. a. im Dialog mit dem MAB-Komitee durch die beteiligten Kommunen festgelegt wird. Dem Ergebnis dieses Prozesses wird nicht vorgegriffen. Solange die entsprechenden Beschlüsse der kommunalen Gremien nicht vorliegen, wird deshalb keine Absichtserklärung unterzeichnet werden. Zu Frage 3: Die Landesregierung hat kein Gesamtkonzept angekündigt. Sie unterstützt aber gerne regionale Aktivitäten zur Erstellung eines solchen, sollte dieser Wunsch an sie herangetragen werden. Wie bereits dargelegt, wird ein geordneter Ausbau der Windenergienutzung durch die Regionalplanung und die Bauleitplanung sichergestellt. Die Landesregierung möchte daher gerade im Biosphärenreservat Pfälzerwald die enge Kooperation der Kommunen untereinander sowie die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger unterstützen. Es ist Ziel der Landesregierung, die Energiewende in einem breiten Konsens der kommunalen Akteure, ihrer gewählten Vertretungen und der verschiedenen Interessengruppen zum Erfolg zu führen. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär