Drucksache 16/4163 28. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Lärmpausen am Frankfurter Flughafen Die Kleine Anfrage 2713 vom 7. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Am 12. September 2014 hat der hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir fünf Modelle für die Schaffung siebenstündiger Lärmpausen am Frankfurter Flughafen vorgestellt, die nunmehr in der Fluglärmkommission diskutiert werden sollen. Ende des Jahres ist mit einer endgültigen Entscheidung über die Umsetzung zu rechnen. Insbesondere die Fluglärminitiativen in Mainz und Rheinhessen halten diese Modelle für unzureichend und sehen darin vielmehr eine bloße Lärmverschiebung. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die verschiedenen Lärmpausenmodelle? 2. Welche Möglichkeiten werden gesehen, die Belastung für Mainz und Rheinhessen zu verringern, wenn unterstellt wird, dass das Lärmpausenmodell lediglich Lärmverlagerungen zur Folge hat? 3. Welche Forderungen wird die Landesregierung in der Fluglärmkommission über die kommunalen rheinland-pfälzischen Vertre - te rinnen und Vertreter geltend machen, damit Mainz und Rheinhessen nicht weiter belastet werden? 4. Wie wird sich die Landesregierung an dem angekündigten Dialog beteiligen und mit welchen Forderungen? 5. Welchen aktuellen Sachstand haben in diesem Zusammenhang die Initiativen der Bundesländer Brandenburg, Hessen und Rhein- land-Pfalz im Bundesrat, beziehungsweise wann ist mit einer endgültigen Endscheidung zu rechnen? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Landesregierung begrüßt alle Anstrengungen, die zu einer Entlastung der vom Fluglärm betroffenen Bevölkerung in Rheinhessen und Mainz führen können. Deshalb ist anzuerkennen, dass die hessische Landesregierung nun aktiv eigene Vorschläge einbringt , um die Wirkung von Fluglärm zu mindern. Die rheinland-pfälzische Landesregierung setzt sich seit Jahren dafür mit Nachdruck ein. Die durch den Ausbau des Frankfurter Flughafens verursachte Lärmbelastung ist schon seit Langem nicht mehr akzeptabel . Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Der hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir hat in einer gemeinsamen Sitzung der Frankfurter Fluglärmkommission (FLK) und des „Forums Flughafen und Region“ am 12. September 2014 ein Lärmpausenkonzept mit fünf unterschiedlichen Modellen für den Frankfurter Flughafen vor- und zur Diskussion gestellt. Auf die fünf Lärmpausenmodelle hat sich eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des hessischen Verkehrsministeriums, der Fraport AG, der Deutschen Lufthansa und der Deutschen Flugsicherung nach einem langen Beratungsprozess verständigt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Dezember 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4163 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Verlängerung der Ruhepausen in der Nacht von bisher sechs auf sieben Stunden soll durch eine Konzentration der Landungen auf drei Bahnen in den beiden Randstunden abends von 22.00 bis 23.00 Uhr und morgens von 5.00 bis 6.00 Uhr geschehen. Ziel ist es, einen Teil der Anwohner unter der jeweiligen Einflugschneise entweder am frühen Morgen oder am späten Abend zu entlasten. Die Verkehrsmenge und damit der erzeugte Lärm bleiben allerdings insgesamt unverändert. Ermöglicht werden soll eine Stunde mehr Nachtruhe durch die Nichtnutzung einzelner Bahnen bei gleichzeitiger Bündelung des Flugbetriebes auf die übrigen Bahnen. Das „Forum Flughafen und Region“ hatte zu den einzelnen Modellen am 12. September 2014 eine erste überschlägige Berechnung vorgestellt, die die Auswirkungen auf 17 Gemeinden hinsichtlich der Aufwachreaktionen nach dem Frankfurter Nachtindex aufgezeigt hat. Aufgrund des gewählten Abbruchkriteriums für diesen Index befand sich unter den 17 betrachteten Kommunen keine einzige rheinland-pfälzische Kommune. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat aber zwischenzeitlich erreicht, dass auch die Auswirkungen der Lärmpausenmodelle auf Rheinhessen und Mainz geprüft werden. Die FLK hat sich in der Sitzung vom 24. September 2014 auf eine Reihe von Prüfkriterien verständigt. Es werden danach nunmehr auch rheinland-pfälzische Gebiete hinsichtlich nächtlicher Aufwachreaktionen und die Zahl der mit unterschiedlichen Lärmpegeln betroffenen rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger in den Untersuchungen berücksichtigt. Zu den Fragen 3 und 4: Die rheinland-pfälzische Landesregierung nimmt mit Gaststatus an dem Beratungsprozess in der Frankfurter Fluglärmkommission zu den Lärmpausen teil. Sie wird sich wie die beiden Mitglieder der Fluglärmkommission, die Landeshauptstadt Mainz sowie der Landkreis Mainz-Bingen, aktiv an dem Dialog beteiligen und die Interessen der betroffenen Anwohner vertreten. Ziel ist selbstverständlich , eine Verbesserung des Lärmschutzes für die betroffene Bevölkerung in Rheinhessen und Mainz zu erreichen. Zu Frage 5: Die Landesregierung hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Maßnahmen vorgeschlagen. Sie nutzt alle ihr zur Verfügung stehen - den rechtlichen und politischen Möglichkeiten zur Verbesserung des Fluglärmschutzes. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf für eine substanzielle Verbesserung des Fluglärmschutzes besteht. Sie hat zuletzt am 1. März 2013 einen sehr weitgehenden Gesetzesantrag zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm in den Bundesrat eingebracht. Der Antrag erhielt ebenso wie die weniger weitgehenden Anträge von Brandenburg und Hessen keine Mehrheit. Derzeit finden Sondierungsgespräche statt, um mit anderen Ländern einen neuen Antrag in die Länderkammer einzubringen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär