Drucksache 16/4165 29. 10. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Grundstückverkehrsgesetz Die Kleine Anfrage 2711 vom 7. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Das Grundstückverkehrsgesetz regelt den Verkauf von landwirtschaftlichen Flächen. Zur Abwehr von Gefahren für die Agrar - struktur müssen Verkäufe über 0,1 ha im Weinbau und 0,5 ha in der Landwirtschaft genehmigt werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist die Zahl der Grundstücksverkäufe mit Genehmigungsvorbehalt in den einzelnen Landkreisen? 2. In wie vielen Fällen wurden Genehmigungen ausgesprochen, wie häufig verweigert? 3. Welche Gründe lagen jeweils dafür vor? 4. In wie vielen Fällen wurden Grundstücke ausgeschrieben? 5. In wie vielen Fällen wurde ein Vorkaufsrecht ausgeübt? 6. Wer übt das gesetzliche Vorkaufsrecht in Rheinland-Pfalz nach dem Grundstückverkehrsgesetz aus? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 23. Oktober 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1 und 2: Dem Land liegen zum Vollzug des Grundstückverkehrsgesetzes (GrdstVG) nur die auf Landesebene aggregierten Zahlen vor. Die Zahlen für 2013 liegen noch nicht vor. Sie werden von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion erstellt und dem Ministerium bis zum Jahresende vorgelegt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Dezember 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Rheinland-Pfalz Angaben zum Grundstückverkehrsgesetz Jahr 2010 2011 2012 Summe Anzahl vorgelegter Verträge 6 899 8 148 7 311 22 358 Flächenumfang der vorgelegten Verträge (ha) 9 718 10 755 10 491 30 964 Anzahl genehmigter Verträge 3 622 4 469 3 418 11 509 Flächenumfang der genehmigten Verträge (ha) 9 175 10 212 9 817 29 204 Genehmigungsfreie Verträge – Anzahl 1 095 898 1 071 3 064 Genehmigungsfreie Verträge – Fläche (ha) 474 483 581 1 538 Versagungen – Anzahl 31 45 49 125 Versagungen – Fläche (ha) 69 60 93 222 Drucksache 16/4165 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die Versagungsgründe für eine Genehmigung nach dem GrdstVG werden im § 9 Abs. 1 abschließend geregelt. Danach darf eine Genehmigung nur versagt oder durch Auflagen oder Bedingungen eingeschränkt werden, wenn Tatsachen vorliegen , aus denen sich ergibt, dass – die Veräußerung eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens bedeutet (das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn eine Veräußerung an einen Nichtlandwirt beabsichtigt ist) oder – durch die Veräußerung das Grundstück oder eine Mehrheit von Grundstücken, die räumlich oder wirtschaftlich zusammenhängen und dem Veräußerer gehören, unwirtschaftlich verkleinert oder aufgeteilt würde oder – der Gegenwert in einem groben Missverhältnis zum Wert des Grundstücks steht. Es liegen keine Zahlen über die Aufteilung der Versagungen auf die einzelnen Versagungsgründe vor. Der größte Teil der Versagungen basiert auf der Regelung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG (Veräußerung an Nichtlandwirte). Zu Frage 4: Eine Ausschreibung der Grundstücke erfolgt nicht. Um festzustellen, ob am Erwerb interessierte Landwirte vorhanden sind, werden von den Genehmigungsbehörden in den Fällen, in denen es zu einer Versagung kommen kann, die davon betroffenen Flächen in den jeweiligen Amtsblättern veröffentlicht. Interessierte Landwirte können sich dann bei der jeweiligen Genehmigungsbehörde melden. Zu Frage 5: Zu Frage 6: Zuständig für den Vollzug des GrdstVG sind in Rheinland-Pfalz in der Regel die Landkreise als untere Landwirtschaftsbehörde. Das Vorkaufsrecht nach Reichssiedlungsgesetz wird nach dem Wortlaut des Gesetzes durch das Siedlungsunternehmen ausgeübt, in dessen Bezirk das Grundstück liegt. Siedlungsunternehmen in Rheinland-Pfalz sind die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum. Ulrike Höfken Staatsministerin Angaben zur Ausübung des Vorkaufsrechts nach Reichssiedlungsgesetz Jahr 2010 2011 2012 2013 Summe Zahl der zur Ausübung vorgelegten Verträge 39,0 41,0 44,0 61,0 185,0 Flächenumfang der vorgelegten Verträge (ha) 265,6 204,8 282,1 333,6 1 086,1 Zahl der Ausübungen 0,0 1,0 3,0 7,0 11,0 Flächenumfang bei den ausgeübten Fällen 0,0 10,0 8,0 43,9 61,9