Drucksache 16/418 06. 10. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgordneten Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung,Weinbau und Forsten EHEC-Entschädigungen Die Kleine Anfrage 290 vom 16. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat in der Ausschusssitzung am 23. August 2011 ausgeführt, dass es mit der Bundesregierung einen Streit darüber gibt, ob auch weitere Salatsorten (Rucola, Radies etc.) in die Ausfallförderung mit einbezogen würden. Nachdem die Bundesregierung eine solche Förderung auf der EU-Ebene nicht hat durchsetzen können, hätte es die Möglichkeit gegeben, national zu helfen . Ich frage die Landesregierung: 1. Wer ist nach der innerstaatlichen Kompetenzverteilung für die Finanzierung, Notifizierung und Durchführung entsprechender Beihilferegelungen zuständig? 2. Wurde von der Landesregierung geprüft, Ausfälle rheinland-pfälzischer Landwirte, welche von der EU durch Ausgleichsmaßnah- men nicht abgefedert werden, zu kompensieren? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. Oktober 2011 wie folgt beantwortet: Infolge der insbesondere von Einrichtungen des Bundes, z. B. des Robert Koch-Instituts, ausgesprochenen Verzehrswarnungen kam es ab Mitte Mai 2011 zu dramatischen Absatzeinbrüchen vorrangig bei Salaten. Von dieser Marktstörung wurde die gesamte deutsche und europäische Gemüseerzeugung erfasst. Die EU hat daraufhin für einzelne Gemüsearten Sonderhilfen beschlossen, die auch den rheinland-pfälzischen Gemüseerzeugern zugutekamen. Einige, ebenfalls von den Marktstörungen betroffene Gemüsearten, z. B. Rucola und Feldsalat, wurden jedoch nicht berücksichtigt. Die Landesregierung hat den Bund mehrfach auf diesen Mangel hingewiesen und zu Vorstößen auf europäischer Ebene aufgefordert, um auch diese Produkte bei den Sonderhilfen zu berücksichtigen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 290 der Abgeordneten Christine Schneider namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Maßnahmen zur Markt- und Einkommensstabilisierung sind in Deutschland grundsätzlich Aufgabe des Bundes. Der Bund hat diese Aufgabe erst in jüngster Vergangenheit bei der Einführung von Sonderhilfen für den Milchsektor wahrgenommen. Er bleibt deshalb auch weiterhin in der politischen Verantwortung, für die bisher nicht berücksichtigten Gemüsearten auf europäischer Ebene Ausgleichsmaßnahmen zu erwirken oder hilfsweise eigene nationale Regelungen zu treffen. Zu Frage 2: Die Landesregierung hat sehr zeitnah nach Ausbruch der Absatzkrise ein Hilfsprogramm geprüft und umgesetzt, mit dem – ergänzend zu Sonderhilfen der EU – insbesondere kurzfristig wirksame Hilfen zur Sicherung der Liquidität geleistet werden können. In Vertretung: Dr.Thomas Griese Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Oktober 2011 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode