Drucksache 16/4181 05. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Dickes und Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Anstieg der Inklusionsquote an rheinland-pfälzischen Schulen Die Kleine Anfrage 2730 vom 15. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Zeitungsberichten vom 8. Oktober zufolge sollen auch weitere Schularten, wie z. B. das Gymnasium, für die Inklusion geöffnet werden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie hat sich nach vorläufigen Erkenntnissen die prozentuale und absolute Zahl der Inklusionsschüler in diesem Schuljahr in den Grundschulen und weiterführenden Schulen, getrennt nach Schularten, entwickelt? 2. Wie hat sich nach vorläufigen Erkenntnissen der prozentuale und absolute Anstieg der Inklusionsschüler in diesem Schuljahr in den Eingangsklassen der Grundschulen und der weiterführenden Schulen, getrennt nach Schularten, entwickelt? 3. Wie hat sich parallel die Zahl der Förderlehrer und pädagogischen Fachkräfte in Vollzeitlehrereinheiten gegenüber dem ver- gangenen Schuljahr entwickelt? 4. Welche Förderschwerpunkte werden in diesem Schuljahr im Gymnasium unterrichtet? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. November 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die nachfolgenden Angaben beruhen auf ersten Rückmeldungen von Schulen und auf Erfahrungswerten, die die Schulbehörde in den vergangenen Jahren gewonnen hat. Exakte Zahlenwerte liegen erst mit der amtlichen Schulstatistik, voraussichtlich im Januar 2015, vor. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Im laufenden Schuljahr 2014/2015 besuchen mehr als 4 800 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf insgesamt 270 Schwerpunktschulen. Das sind rund 500 mehr als im abgelaufenen Schuljahr. Es kann daher festgestellt werden, dass die Schwerpunktschulen aufgrund der gesetzlichen Verankerung des Elternwahlrechts keinen außergewöhnlichen Anstieg der Schülerzahlen zu verkraften haben. Der Inklusionsanteil wird im Schuljahr 2014/2015 voraussichtlich ca. 30 % betragen. Im abgelaufenen Schuljahr waren es 27 %. Zusätzlich zu den Regelschullehrkräften waren an Schwerpunktschulen im Schuljahr 2013/2014 Förderschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte im Umfang von 680 Vollzeitlehrereinheiten im Einsatz. Es wird ein Anstieg auf ca. 710 im laufenden Schuljahr erwartet. Zu Frage 4: Zu den inklusiv unterrichteten Schülerinnen und Schülern an Gymnasien gehören beispielsweise Kinder und Jugendliche mit Seh- oder Hörschädigungen, körperlichen Behinderungen oder Autismus-Spektrum-Störungen. Auch gibt es einzelne Projekte und Unterrichtseinheiten, die in Kooperation mit Förderschulen für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung umgesetzt werden. In Vertretung: Hans Beckmann Staatssekretär Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Dezember 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode