Drucksache 16/4186 03. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Katharina Raue (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Übernahme von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern in die rheinland-pfälzische Justiz Die Kleine Anfrage 2719 vom 13. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger durchlaufen bis zum Erhalt ihres Diploms eine anspruchsvolle dreijährige Ausbildung. In der rheinland-pfälzischen Justiz ist die Personalsituation im Bereich der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger nach wie vor angespannt . Nach der Personalbedarfsberechnung des Jahres 2012 betrug der Deckungsgrad nach PEBB§Y für diesen Bereich 75 % und stellte damit den geringsten Wert für alle in der Justiz beschäftigten Berufsgruppen dar. Nach den Vorgaben des Rechnungshofes sollen weitere Stellen wegfallen. Es besteht damit die Besorgnis, dass nicht alle Absolventinnen und Absolventen eine Stelle in Rheinland -Pfalz erhalten können. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Frauen und Männer haben in Rheinland-Pfalz ihre Ausbildung als Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in den Jah- ren 2013 und 2014 abgeschlossen, wie viele werden dies voraussichtlich 2015 sein? 2. Wie vielen diplomierten Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern konnte in den Jahren 2013, 2014 und 2015 eine Stelle angebo- ten werden bzw. wird eine Stelle angeboten werden können? 3. Welche Stellen sind das, bzw. werden das voraussichtlich sein (bitte aufgeschlüsselt nach Gericht oder Behörde bzw. Einstiegsamt, ebenfalls für die Jahre 2013 bis 2015)? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 3. November 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1 Im Jahr 2013 haben 31 und im Jahr 2014 33 Anwärterinnen und Anwärter ihre Ausbildung als Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger abgeschlossen. Im Jahr 2015 werden voraussichtlich 28 Anwärterinnen und Anwärter die Ausbildung abschließen. Zu Frage 2: Von den 31 Anwärterinnen und Anwärtern, die im Jahr 2013 die Ausbildung abgeschlossen haben, wurden zwei Anwärterinnen aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit dem Bundesamt für Justiz in Bonn für das Bundesamt ausgebildet und nach Abschluss der Ausbildung entsprechend der Kooperationsvereinbarung dorthin abgeordnet. Den 29 weiteren Absolventinnen und Absolventen wurden Stellen angeboten. Zwei Absolventen nahmen die Stellenangebote nicht an und entschieden sich für ein weiteres Studium. Alle weiteren 27 Absolventinnen und Absolventen wurden als Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in die rheinlandpfälzische Justiz übernommen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Dezember 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4186 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Von den 33 Anwärterinnen und Anwärtern, die im Jahr 2014 die Ausbildung abgeschlossen haben, wurde eine Frau aufgrund einer Kooperationsvereinbarung mit dem Bundesamt für Justiz in Bonn für das Bundesamt ausgebildet und nach Abschluss der Ausbildung entsprechend der Kooperationsvereinbarung dorthin abgeordnet. Den weiteren 32 Absolventinnen und Absolventen wurden Stellen angeboten. Drei Personen haben die Stellenangebote abgelehnt und sich für eine Verwendung bei dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge entschieden. Alle weiteren 29 Absolventinnen und Absolventen werden als Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger übernommen, davon ein Mann in Teilzeit mit 50 v. H. des regelmäßigen Dienstes. Wie vielen Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärtern im Jahr 2015 eine Stelle angeboten werden kann, hängt von der Zahl der zum Übernahmezeitpunkt zur Verfügung stehenden freien Planstellen ab. Bis dahin frei werdende Planstellen werden ggf. auch benötigt für Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger, die aus Beurlaubungen zurückkehren oder Teilzeitkräfte, die ihren Dienst aufstocken möchten. Die Übernahmesituation hängt somit maßgeblich von der weiteren Entwicklung der Personalsituation im Rechtspflegerdienst ab. Ferner wird zu berücksichtigen sein, in welchem Umfang die im Justizhaushalt bei den Planstellen des dritten Einstiegsamtes ausgebrachten kw-Vermerke zu vollziehen sind. Diese Stellen stehen für die Übernahme der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ebenfalls nicht zur Verfügung. Eine Prognose zur Zahl der bis Oktober 2015 für die Übernahme von Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern zur Verfügung stehenden Planstellen ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Zu Frage 3: Die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger werden auf Planstellen des dritten Einstiegsamtes für Justizinspektorinnen und Justizinspektoren (Besoldungsgruppe A 9 LBesO) der Laufbahn Justiz und Justizvollzug eingestellt. In den Jahren 2013 und 2014 wurden bzw. werden die neu eingestellten Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger bei folgenden Gerich - ten und Staatsanwaltschaften verwendet: 2013 2 Gericht/Staatsanwaltschaft Arbeitskraftanteil Amtsgericht Altenkirchen 0,50 Amtsgericht Bad Sobernheim 1,00 Amtsgericht Betzdorf 1,50 Amtsgericht Bitburg 0,50 Amtsgericht Saarburg 0,50 Amtsgericht Koblenz 1,00 Amtsgericht Linz am Rhein 1,00 Amtsgericht Montabaur 1,00 Amtsgericht Neuwied 1,00 Amtsgericht Sinzig 1,00 Amtsgericht St. Goar 1,00 Amtsgericht Wittlich 1,00 Amtsgericht Worms 2,00 Staatsanwaltschaft Koblenz 1,00 Staatsanwaltschaft Mainz 1,00 Staatsanwaltschaft Trier 1,00 Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein 5,00 Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) 2,00 Amtsgericht Bad Dürkheim 2,00 Amtsgericht Rockenhausen 1,00 Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) 1,00 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4186 2014 3 Gericht/Staatsanwaltschaft Arbeitskraftanteil Amtsgericht Neuwied, ab 1. Januar 2015 Amtsgericht Altenkirchen 0,50 Amtsgericht Bad Kreuznach 2,00 Amtsgericht Bernkastel-Kues 1,00 Amtsgericht Bingen am Rhein 1,00 Amtsgericht Bitburg 0,60 Amtsgericht Cochem 1,00 Amtsgericht Hermeskeil 1,00 Amtsgericht Koblenz 0,50 Amtsgericht Linz am Rhein 1,50 Amtsgericht Mainz 1,00 Amtsgericht Prüm 1,40 Amtsgericht St. Goar 0,50 Amtsgericht Westerburg 1,00 Amtsgericht Wittlich 1,00 Amtsgericht Worms 1,00 Landgericht Koblenz 1,00 Landesjustizkasse Mainz 1,00 Staatsanwaltschaft Mainz 1,00 Staatsanwaltschaft Trier 2,00 Verwaltungsgericht Trier 0,50 Amtsgericht Ludwigshafen am Rhein 4,00 Amtsgericht Germersheim 1,00 Amtsgericht Landau in der Pfalz 2,00 Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) 1,00 2015 Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, wie viele Rechtspflegeranwärterinnen und Rechtspflegeranwärter des Prüfungsjahrgangs 2015 übernommen werden können. Eine Aussage, bei welchen Gerichten und Staatsanwaltschaften die Absolventinnen und Absolventen verwendet werden, ist deshalb nicht möglich. Jochen Hartloff Staatsminister