Drucksache 16/4187 05. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wolfgang Reichel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Fallpauschalen für Flüchtlinge Die Kleine Anfrage 2723 vom 14. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Der Zustrom von Flüchtlingen wird in den nächsten Monaten, das steht bereits heute fest, nicht abreißen. Die Kommunen sind nach Kräften bemüht, angemessene Unterkünfte und Betreuung zu gewährleisten. Dabei nimmt beispielsweise die Stadt Mainz zusätzliche Mittel in die Hand, um den Betreuungsschlüssel zu verbessern. Viele Ehrenamtliche leisten außerdem wertvolle Hilfe und bieten Unterstützung in den Unterkünften an. Gleichwohl brauchen die Kommunen dringend weitere finanzielle Hilfe vom Land, um ihre Aufgaben bei steigenden Flüchtlingszahlen zu erfüllen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Mittel stellt das Land derzeit den Kommunen für die Flüchtlingsunterbringung insgesamt zur Verfügung? 2. Wie hoch sind die Fallpauschalen, aufgegliedert nach Städten und Kreisen, konkret? 3. Ist beabsichtigt, gerade den Städten (zum Beispiel Mainz) höhere Pauschalen zu zahlen, weil die Kosten aufgrund der hohen Mie- ten die Kommunen unverhältnismäßig stark belasten? Wenn nein, warum nicht? 4. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, die Kommunen bei der für sie als freiwillige Leistung veranschlagten sozialen Betreuung zumindest kurzfristig finanziell zu unterstützen? 5. Wie könnten mit Unterstützung der Landesregierung leer stehende ehemalige Bundeswehrstandorte für Flüchtlinge genutzt wer- den? 6. Wann ist mit einer Umsetzung der von der Bundesregierung beschlossenen Lockerung des Baugesetzbuches zu rechnen, damit auch Büro- und Geschäftsgebäude zu Unterkünften umgewidmet werden können? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. November 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Haushaltsplan 2014 wurden Erstattungsleistungen an die Kommunen nach dem Landesaufnahmegesetz in Höhe von 21 090 900 € veranschlagt. Aufgrund der stark gestiegenen Zugangszahlen hat das Finanzministerium am 25. Juni 2014 weitere 19 477 000 € als überplanmäßige Mittel bereitgestellt. Der Gesamtbetrag beläuft sich somit auf 40 567 900 € im Jahr 2014. Zu Frage 2: Die in § 3 Absatz 2 Satz 1 Landesaufnahmegesetz geregelte Erstattungspauschale beträgt im Jahr 2014 monatlich 502 € pro Person. Diese landesweit gültige Pauschale wird gem. § 3 Absatz 2 Satz 4 Landesaufnahmegesetz prozentual angepasst, sofern die in § 3 Absatz 3 i. V. m. Absatz 2 Satz 2 Nr. 1 Asylbewerberleistungsgesetz genannten Beträge für den Haushaltsvorstand neu festgesetzt werden. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Dezember 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4187 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Nein. Die Einführung einer Pauschale und gleichzeitige Abkehr von der bis dahin bestehenden Spitzabrechnung erfolgte insbesondere auf Wunsch der Kommunen im Rahmen der Novellierung des Landesaufnahmegesetzes im Jahre 1993. Dabei wurde bewusst in Kauf genommen, dass eine Pauschalierung dabei im jeweiligen Einzelfall zu einer Über-, aber auch Unterzahlung führen kann. Ausnahmen von der pauschalen Erstattung sind nur bei wesentlich höheren Aufwendungen im Falle eines stationären Krankenhausaufenthaltes oder einer schweren Dauererkrankung möglich. Zu Frage 4: Die Landesregierung unterstützt die Migrationsberatung in den Kommunen im Jahr 2014 mit 587 900 €. Darüber hinaus werden für Sprachkurse in den Kommunen weitere 348 500 € zur Verfügung gestellt. Zu Frage 5: Die Landesregierung setzt sich verstärkt und gemeinsam mit anderen Bundesländern dafür ein, den Bund davon zu überzeugen, dass er Bundesliegenschaften schneller und mit geringerem Verwaltungsaufwand zur Verfügung stellt. So würde der Bund seiner Mitverantwortung für die Aufnahme der steigenden Zahl von Flüchtlingen, die aufgrund von Krisen und kriegerischen Auseinandersetzungen ihre Heimatländer verlassen müssen, zum Teil gerecht werden. Hier fehlt es jedoch noch an einem konkreten Angebot durch den Bund. Zu Frage 6: Der Entwurf eines entsprechenden Bundesgesetzes (vgl. Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen im Bauplanungsrecht zur Erleichterung der Unterbringung von Flüchtlingen, Bundestagsdrucksache 18/2752) befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Irene Alt Staatsministerin