Drucksache 16/4188 05. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Ingeborg Sahler-Fesel und Dieter Klöckner (SDP) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Sicherheit in und für Unterkünfte für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in der rheinland-pfälzischen Erst - aufnahmeeinrichtung Die Kleine Anfrage 2729 vom 15. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: In den vergangenen Wochen sind Übergriffe vonseiten des Sicherheitspersonals in Landesunterkünften für Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Nordrhein-Westfalen bekannt geworden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie wird in den Landesunterkünften in Rheinland-Pfalz die Sicherheit der Betroffenen gewährleistet? 2. Werden auch in Rheinland-Pfalz die Dienste privater Sicherheitsfirmen für diese Aufgaben in Anspruch genommen? 3. Gibt es vonseiten des Landes Vorgaben an die privaten Sicherheitsfirmen dazu, welche Voraussetzungen das eingesetzte Personal erfüllen muss? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. November 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: In der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier (Dasbachstraße) sowie den Außenstellen in Trier (Luxemburger Straße) und Ingelheim stellen zwei private Firmen das Sicherheitspersonal. Mit beiden Unternehmen arbeitet die Landesregierung bereits seit 2001 bzw. 2006 zusammen. Die Zusammenarbeit hat sich bewährt und es besteht kein Anlass daran zu zweifeln, dass deren Beschäf - tigte auch in Zukunft angemessen mit den Menschen umgehen. Aufgrund der aktuellen Geschehnisse in Nordrhein-Westfalen haben die Leitungen der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende Trier sowie der Außenstellen gleichwohl unmittelbar Kontakt zu den Unternehmen aufgenommen und auch die sonstigen Bediensteten der Einrichtungen erneut für einen guten, zwischenmenschlichen Umgang in der Einrichtung sensibilisiert. Zu Frage 3: Die Anforderungen an das Wachpersonal, die nach einem Ausschreibungsverfahren durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier im Rahmen eines mit den Sicherheitsunternehmen abgeschlossenen Vertrags festgelegt wurden, sind hoch. So ist der Auftragnehmer verpflichtet, nur zuverlässiges, gut beleumundetes Personal einzusetzen, das unter anderem auch ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen muss, aus dem sich auch die Vorstrafenfreiheit ergibt. Ebenso gehört ein vorbehaltloser Umgang mit Menschen aus anderen Kulturkreisen zu den Voraussetzungen. Was die weiteren Voraussetzungen anbelangt, sind neben der notwendigen Erfahrung im Bewachungsgewerbe Stichpunkte wie Grundkenntnisse in Erster Hilfe und im Brandschutz, das Vorliegen einer Sicherheitsbelehrung oder auch Fremdsprachenkenntnisse, die zumindest wünschenswert sind, zu nennen. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen. Beide Sicherheitsfirmen gehen bei der Auswahl neuer Beschäftigter sehr umsichtig vor. Bereits im Vorfeld einer Verwendung in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende werden potenzielle Kandidaten der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion vorgestellt und in einem Gespräch durch diese persönlich interviewt. Zusätzlich wird im Rahmen der Probezeit beobachtet, ob die Kandidatin oder der Kandidat für den Einsatz in diesem Umfeld, das hohe Anforderungen an die Persönlichkeit stellt, geeignet ist. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Dezember 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4188 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sicherheitspersonals nehmen nach ihrer Einstellung zudem regelmäßig an Schulungen und Fortbildungen der Erstaufnahmeeinrichtung sowie an den in den Einrichtungen stattfindenden Dienstbesprechungen teil. Hierzu gehören auch regelmäßige, nicht anlassbezogene Qualifizierungen und Weiterbildungen, zum Beispiel auch zum Umgang mit Traumatisierungen oder Konflikt-Deeskalation. Der vor Ort tätige Landessozialdienst ebenso wie alle in der Einrichtung tätigen Landesbediensteten achten stets auf eine kultursensible und angemessene Behandlung der Bewohnerinnen und Bewohner, die in den Einrichtungen nach ihrer Flucht aus den Herkunftsgebieten Schutz und Zuflucht gefunden haben. Irene Alt Staatsministerin