Drucksache 16/4189 05. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Simone Huth-Haage und Ellen Demuth (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Forderungen der Kindertagesstätten nach besseren Rahmenbedingungen Die Kleine Anfrage 2734 vom 15. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Zuletzt hat ver.di am 27. September 2014 Ministerin Alt eine Unterschriftenliste für bessere Rahmenbedingungen an Kindertagesstätten übergeben. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Unterschriftenlisten und Petitionen für bessere Rahmenbedingungen in Kindertagesstätten wurden der Landesregie- rung in dieser Legislaturperiode bisher überreicht? 2. Wie viele Erzieherinnen und Kindertagesstättenleitungen haben sich bisher an diesen Petitionen und Unterschriftenlisten be- teiligt? 3. Wie hat sich die Landesregierung zu diesen Petitionen und Unterschriftenlisten geäußert? 4. Stimmt die Landesregierung zu, dass nach § 26 Sozialgesetzbuch VIII das Land für den Umfang und die inhaltliche Konkretisie- rung der Rahmenbedingungen an Kindertagesstätten zuständig ist? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. November 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Ministerpräsidentin hat sich am 26. März 2014 mit der Initiative Gute Kita – die sich in den Landkreisen Germersheim, Südliche Weinstraße, Rhein-Pfalz-Kreis und der Stadt Landau engagiert – getroffen. Bei der Gelegenheit überreichte die Initiative Unterschriften , die an mein Haus weitergeleitet wurden. Ich habe die Initiative ebenfalls getroffen. Neben einzelnen kleineren Initiativen und Schreiben mit einigen wenigen Unterschriften, die in der Staatskanzlei oder in meinem Ministerium eingingen, habe ich in dieser Legislaturperiode zwei weitere größere Petitionen bzw. Unterschriftenlisten erhalten, einmal von der Initiative Kita mit Zukunft sowie einmal von ver.di. Beide Unterschriftenlisten wurden 2014 übergeben. Außerdem hat sich der Jugendhilfeausschuss der Stadt Bad Kreuznach an mich gewandt, aber keine Unterschriftenlisten übergeben. Zu Frage 2: Die Unterschriftenliste der Initiative Gute Kita umfasste 2 500 Unterschriften. Die Petition der Initiative Kita mit Zukunft wurde von 6 075 Fachkräften unterschrieben, die Initiative von ver.di von 15 361. Eine Unterscheidung zwischen Leitung und Erzieherin wurde nicht getroffen und kann somit hier nicht ausgewiesen werden. Zu Frage 3: Die Petitionen zielen auf die Verbesserung verschiedener Rahmenbedingungen für die Arbeit in Kindertagesstätten wie höhere Bezahlung, Senkung der Personal-Kind-Relation, Leitungsfreistellung und Vertretungskräfte z. B. bei Fortbildungen. Einige der Petitionen bitten das Land, sich im Bund für eine bessere Finanzausstattung der Kommunen einzusetzen, damit diese mehr Spielraum für Verbesserungen in den Kitas haben. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 3. Dezember 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4189 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die Antwortschreiben der Landesregierung sind von Wertschätzung getragen. Die Landesregierung nimmt die Petitionen und Unterschriftenlisten sehr ernst und sieht das große Engagement der Erzieherinnen und Erzieher. Dies hat sie ihnen auch mitgeteilt. Die Fachkräfte tragen mit ihren Forderungen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit und der politisch Verantwortlichen auf allen Ebenen für die hohe Bedeutung von guten Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung bei. Die Landesregierung nimmt die Aufgabe wahr, im Bund für eine bessere Finanzausstattung der Kommunen einzutreten. Die wesentlichen Punkte, die in den Petitionen hervorgehoben wurden, liegen im Zuständigkeitsbereich der Träger oder der Kommunen bzw. in der Tarifautonomie der Tarifparteien. Die Landesverordnung zum Kindertagesstättengesetz legt lediglich den Mindestpersonalschlüssel in unterschiedlichen Gruppenkonstellationen fest. Dies sind in der Regelgruppe 1,75 Erzieherinnen. In Kindergärten mit Ganztagsplätzen ist zusätzlich eine viertel Mitarbeiterstelle für mindestens fünf sowie für je weitere zehn Ganztagsplätze vorzusehen. Die Stellen können auf mehrere Erziehungskräfte aufgeteilt werden und werden vom Land in festgelegter Höhe mitfinanziert. In § 6 Abs. 5 der Landesverordnung zum Kindertagesstättengesetz ist festgelegt, dass die für die jeweilige Kindertagesstätte vorgesehene personelle Besetzung grundsätzlich während des ganzen Jahres durch geeignete Erziehungskräfte sicherzustellen ist. Zusätzliche Personalkosten für notwendige Vertretungen von Erziehungs- und Wirtschaftskräften werden im Rahmen der Landeszuweisungen berücksichtigt. Die Träger können den Personalschlüssel erhöhen. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass die Gewährung von zusätzlichem Personal oder auch von rechtzeitiger Vertretung mit den jeweiligen Finanzanteilen von allen Beteiligten mitgetragen werden muss. Das heißt, dass sowohl der Träger der Einrichtung als auch der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe mit in der Pflicht sind. Das Kindertagesstättengesetz und die Landesverordnung zum Kindertagesstättengesetz bietet eine Vielzahl von Regelungen, im Bedarfsfall zusätzliches Erziehungspersonal zu genehmigen bzw. die Leitung einer Einrichtung zumindest teilweise freizustellen. Diese Möglichkeiten werden häufig nicht vollständig genutzt. Zusätzliches Erziehungspersonal kann mit Zustimmung des Jugendamtes und auf Antrag des Trägers bei in der Landesverordnung festgelegten Fällen eingestellt werden. Für das Land kann gesagt werden, dass die finanzielle Förderung bislang ausnahmslos erfolgt, sobald sich Träger und Jugendamt einig sind. Immer wieder sind die Verantwortungsträger im Kitabereich mit dem Thema „Überforderung der Praxis“ konfrontiert. Auch der Fachausschuss „Kinder und Familie“ des Landesjugendhilfeausschusses beschäftigt sich mit ausdrücklicher Unterstützung von mir im Rahmen eines Fachtags mit dem Thema. Der Fachtag soll Erkenntnisse zur Situation liefern sowie Handlungsanregungen für Verantwortungsträger bieten. Zu Frage 4: Die Landesregierung folgt der vorherrschenden differenzierten Auslegung der Regelung. § 26 SGB VIII regelt, dass das Nähere über Inhalt und Umfang der in dem Abschnitt Förderung von Kindern in Kindertagesstätten und Kindertagespflege geregelten Aufgaben und Leistungen das Landesrecht regelt. Satz 1 bestimmt somit lediglich deklaratorisch, dass der Bundesgesetzgeber in den §§ 22 bis 25 SGB VIII Rahmenregelungen über Inhalt und Umfang der Förderung von Kindern in Tagesbetreuung und in Kindertagespflege festgelegt hat, die durch den jeweiligen Landesgesetzgeber zu konkretisieren und zu ergänzen sind. Der Bund will damit deutlich machen, dass er seine beschränkte Gesetzgebungskompetenz für Kinderbetreuung nicht vollständig wahrnehmen wollte. Inhalt und Umfang der Aufgaben und Leistungen der Förderung von Kindern in Tagesbetreuung und in Kindertagespflege ist daher durch das Land zu regeln, wobei es in der Ausgestaltung nicht nur an die Rahmenvorgaben der §§ 22 bis 25 SGB VIII, sondern auch die grundlegenden Prinzipien der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII gebunden ist. Das Land hat darüber hinaus zu beachten, dass es sich bei der Kinderbetreuung um eine gewachsene Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung handelt. Es hat sich daher bei der Regelungsdichte im Landesrecht auf die notwendig gebotenen Regelungen zu beschränken. Irene Alt Staatsministerin