Drucksache 16/4190 05. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Zukunft des Geothermiekraftwerkes in Landau Die Kleine Anfrage 2737 vom 15. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Vor dem Hintergrund der kürzlich ausgelaufenen Förderung frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die Gefährdungen, die durch den Betrieb des Geothermiekraftwerkes Landau für dessen Umgebung entstehen können oder schon entstanden sind? 2. Welche Voraussetzungen muss nach Auffassung der Landesregierung der Betreiber des Geothermiekraftwerkes zur Wiederauf- nahme des Betriebes erfüllen? 3. In welchem Umfang können nach Kenntnis der Landesregierung bei einem Scheitern des Geothermiekraftwerkes finanzielle Förderungen oder Garantien des Landes verloren gehen oder fällig werden? 4. Aus welchen Gründen ist nach Ansicht der Landesregierung der dringende Wunsch der Spitze der Stadt Landau nach einem Gespräch mit der Wirtschaftsministerin des Landes über die Zukunft des Geothermiekraftwerkes bis heute nicht beantwortet worden? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. November 2014 wie folgt beantwortet: Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen zum Geothermiekraftwerk Landau ergaben Untersuchungen der sogenannten Reinjektionsbohrung , mit der das abgekühlte Tiefenwasser wieder in den Untergrund verpresst wird, eine defekte Dichtung in der Verrohrung der Bohrung sowie eine weitere Undichtigkeit am äußeren Stahlrohr. Dadurch ist das Tiefenwasser in den Untergrund abgegeben worden. Dieser Umstand war mit hoher Wahrscheinlichkeit ursächlich für die festgestellten Hebungen im Bereich des nördlichen Stadtgebietes Landau und im Bereich des Geländes der geplanten Landesgartenschau. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorgenannte Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Untersuchungen zur Feststellung der Auswirkungen des in den Untergrund ausgetretenen Thermalwassers sind noch nicht abgeschlossen. Die bisher vorliegenden Ergebnisse der Untersuchungen bestätigen die ersten Einschätzungen der zuständigen Behörden , dass eine Beeinträchtigung der nördlich gelegenen Trinkwassergewinnung nicht zu befürchten ist. Es haben sich bisher keine Anhaltspunkte für eine konkrete Gefährdung der Trinkwasserversorgung ergeben. Die nächstgelegenen Trinkwassergewinnungsanlagen werden fortwährend überwacht. Die Landesregierung nimmt die Sorgen der Bürger ernst und wird alles Notwendige zum Schutz der Bürger tun. Sobald die Ergebnisse der Untersuchungen vorliegen, wird die Landesregierung die notwendigen Maßnahmen wie bisher in enger Abstimmung mit der Stadt Landau einleiten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 2. Dezember 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4190 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Eine Wiederinbetriebnahme ist erst möglich, wenn für die Zukunft sichergestellt ist, dass das Leben, die Gesundheit und das Eigentum der Bürgerinnen und Bürger sowie die Umwelt durch den Betrieb des Geothermiekraftwerkes nicht gefährdet werden. Es ist wichtig, eine rechtssichere und dauerhafte Lösung herbeizuführen. Vom Betreiber des Geothermiekraftwerkes in Landau ist daher für die Wiederinbetriebnahme des Thermalwasserkreislaufs und des Kraftwerksbetriebs der Nachweis zu erbringen, dass die gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere des Berg-, Wasser- und Bodenschutzrechts vollständig erfüllt werden. Ob dieser Nachweis geführt werden kann, ist nicht zuletzt abhängig von den Ergebnissen der o. g. Untersuchungen des Untergrundes. Zu Frage 3: Das Land ist im Zusammenhang mit dem Geothermiekraftwerk in Landau eine Kreditbürgschaft eingegangen. Der Umfang der mit einer Inanspruchnahme der Bürgschaft einhergehenden Zahlungsverpflichtungen hängt von dem zu diesem Zeitpunkt noch nicht getilgten Kreditumfang ab. Der Kreditnehmer kommt bislang seinen Verpflichtungen ordnungsgemäß nach. Zu Frage 4: Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung befindet sich in Gesprächen mit der Stadt Landau und den Anteilseignern der Betreibergesellschaft des Geothermiekraftwerkes in Landau. Eveline Lemke Staatsministerin