Drucksache 16/4192 05. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Gerd Schreiner, Adolf Kessel und Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Kritik des BdSt am Umbau der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige Die Kleine Anfrage 2741 vom 15. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie viele Ausreisepflichtige aus welchen Bundesländern sind aktuell in Ingelheim untergebracht? 2. Wie hoch ist insgesamt die Zahl der Ausreisepflichtigen in Rheinland-Pfalz? 3. Wie teuer ist der Rückbau der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige von 162 Plätze auf 40 Plätze? 4. Wie hoch wären für Rheinland-Pfalz die Einkünfte, wenn die rückgebauten 122 Plätze nach bisher üblichen Konditionen an an- dere Bundesländer vergeben würden? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. November 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Am Stichtag 13. Oktober 2014 waren sechs männliche Personen (davon zwei aus Rheinland-Pfalz, eine aus dem Saarland und drei aus Hessen) in der Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige (GfA) in Ingelheim untergebracht. Zu Frage 2: Ausweislich des beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geführten Ausländerzentralregisters haben sich in Rheinland-Pfalz zum Stichtag 31. August 2014 insgesamt 3 779 ausreisepflichtige Personen aufgehalten und waren im Besitz einer Duldung nach § 60 a Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes. Nach dieser Vorschrift ist ausreisepflichtigen Personen eine Duldung zu erteilen, wenn die Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unmöglich ist. Zu Frage 3: Es hat kein Rückbau der GfA stattgefunden. Die Reduzierung auf 40 Plätze ist einerseits Folge der auch aus den Empfehlungen des „Runden Tischs Ingelheim“ resultierenden Einrichtung dringend benötigter Funktionsräume. Darüber hinaus werden aus humanitären Gründen die Hafträume der GfA in der Regel nur noch einzeln belegt. Die Reduzierung der Plätze dient auch der Vorbereitung der im Zusammenhang mit dem Ausbau der bisherigen Außenstelle zu einer eigenständigen Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende in Ingelheim stehenden Baumaßnahme. Zu Frage 4: Das Land erzielt neben den Einnahmen aus der Verwaltungsvereinbarung mit dem Saarland Einnahmen aus der Unterbringung von Personen in der GfA im Rahmen von Amtshilfeersuchen. Diese Einnahmen sind abhängig von der Anzahl dieser Ersuche. In den vergangenen Jahren sind Abschiebehaftfälle bundesweit erheblich zurückgegangen. Entsprechend lassen sich keine genauen Einkünfte durch Amtshilfe beziffern. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 1. Dezember 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4192 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode So sind auch zum Stichtag 13. Oktober 2014 lediglich sechs Inhaftierte untergebracht, obwohl derzeit neben dem Saarland die Einrichtung auch durch Baden-Württemberg und Hessen belegt wird. Ein Anstieg der Belegungszahlen hätte höhere Personalkosten für die Bewachung zur Folge, die wegen fehlender Nachfrage nach Abschiebungshaftplätzen derzeit nicht anfallen. Irene Alt Staatsministerin