Drucksache 16/420 07. 10. 2011 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christian Baldauf und Dr. Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Rechtsanwaltskosten aus den um die Besetzung der Präsidentenstelle beim OLG Koblenz geführten Rechtsstreitigkeiten Die Kleine Anfrage 286 vom 14. September 2011 hat folgenden Wortlaut: In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 183 (Drucksache 16/284) hat die Landesregierung mitgeteilt, dass sie in den wegen der Besetzung der Präsidentenstelle beim Oberlandesgericht Koblenz geführten Rechtsstreitigkeiten 79580,29 Euro eigene Rechtsanwaltskosten getragen hat. Wir fragen die Landesregierung: 1. Durch welchen Rechtsanwalt/welche Rechtsanwälte bzw. welche Kanzlei/Kanzleien wurde das Land in den genannten Strei- tigkeiten vertreten? 2. Welche Gründe waren für die Landesregierung ausschlaggebend für die Auswahl dieses Rechtsanwalts/dieser Kanzlei? 3. Warum wurde externer Rechtsrat eingeholt (bitte in der Antwort auch darauf eingehen, dass das damalige Ministerium der Justiz neben einem Referenten bzw. einer Referentin für öffentliches Dienstrecht auch über eine Abteilung 2 – „Öffentliches Recht, Verfassung- und Europarecht“ verfügte)? 4. Wie waren die Konditionen der Honorarvereinbarung, deren Vorhandensein die Staatssekretärin der Justiz und für Verbraucherschutz in der Sitzung des Rechtsausschusses am 14. September 2011 bereits bestätigt hat? 5. Wie viele Besprechungen gab es mit dem Anwalt/den Anwälten? 6. Wo haben diese ggf. stattgefunden? 7. Haben die Mitarbeiter der Landesregierung hierfür Dienstfahrten unternommen (wenn ja: bitte einzeln aufschlüsseln unter Nen- nung der Funktion der jeweiligen Mitarbeiter)? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. Oktober 2011 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Henning Obst aus Düsseldorf. Zu Frage 2: Gesucht wurde ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit Expertise im Beamtenrecht außerhalb von Rheinland-Pfalz. Zu Frage 3: In dem in Rede stehenden Rechtsstreit standen schwierige und sehr spezielle beamtenrechtliche Fragen zur Beurteilung an. Es ist nicht ungewöhnlich, dass eine Behörde in solchen Fällen auf externen Rat zurückgreift. Hinzu kommt, dass das damalige Ministerium der Justiz zwar über eine Dienstrechtsreferentin beziehungsweise einen Dienstrechtsreferenten verfügte. Für den hier maßgeblichen Zeitraum waren diese Dienstposten aber jeweils von abgeordneten Richterinnen oder Richtern der rheinland-pfälzischen Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Oktober 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/420 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Verwaltungsgerichte besetzt, vor denen der Prozess stattfand. Das Land konnte sich deshalb nach § 67 Abs. 5 Satz 1 VwGO vor diesen Gerichten nicht durch seine Dienstrechtsreferentin oder seinen Dienstrechtsreferenten vertreten lassen. Die Abteilung 2 ist für die Bearbeitung von Konkurrentenstreitverfahren im Richter- oder Beamtenrecht nicht zuständig. Zu Frage 4: Der Anwalt hat ein Zeithonorar von 190,00 € pro Bearbeitungsstunde erhalten. Kopierkosten wurden mit 50 Cent pro Kopie erstattet und Mehrwertsteuer, Kilometergeld und Abwesenheitsgeld wurden nach den gesetzlichen Vorschriften des RVG abgerechnet. Zu Frage 5: Es fanden zwei Besprechungen statt. Im Übrigen gab es telefonische Absprachen und persönliche Abstimmungen unmittelbar vor den mündlichen Verhandlungen in Koblenz und Leipzig. Zu Frage 6: Die erste Besprechung hat in den Räumen der Kanzlei in Düsseldorf, die zweite Besprechung im Gebäude des damaligen Ministeriums der Justiz stattgefunden. Zu Frage 7: Zu der Besprechung in Düsseldorf ist neben dem damaligen Minister der Justiz als Mitarbeiterin der Landesregierung die damalige Leiterin der Abteilung 1 gefahren. Jochen Hartloff Staatsminister