Drucksache 16/4208 06. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Biebricher (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Anfrage Bibliotheken in Rheinland-Pfalz II Die Kleine Anfrage 2755 vom 20. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Nach Ziffer 5 der Verwaltungsvorschrift „Förderung des öffentlichen Bibliothekswesen in Rheinland-Pfalz“ vom 9. Dezember 2011 erfolgt ab dem 1. Januar 2015 die Förderung öffentlicher Bibliotheken unter Anwendung bestimmter Mindestvoraussetzungen nur noch als Projektförderung. Auf die in der Kleinen Anfrage 2505 vom 1. August 2014 gestellte Frage, wie viele Bibliotheken nach Inkrafttreten der VV vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur voraussichtlich gefördert werden, antwortete die Landesregierung, dass derzeit noch nicht absehbar sei, wie sich die Umstellung der Förderung auswirke und wie viele Bibliotheken ab 2015 einen Förderantrag stellen werden bzw. gefördert würden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Bibliotheken wären in den Jahren 2010 bis 2014 gefördert worden, wenn die ab dem 1. Januar 2015 in Kraft tretende VV bereits Geltung gehabt hätte (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 2. Wie viele Bibliotheken hätten unter den in Frage 1 genannten Umständen in diesem Zeitraum Fördermittel eingebüßt (ebenfalls bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. November 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Verwaltungsvorschrift (VV) „Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in Rheinland-Pfalz“ vom 9. Dezember 2011 ist bereits mit Veröffentlichung im Amtsblatt am 27. Februar 2012 in Kraft getreten. Nach Ziffer 5 dieser VV erfolgt ab dem 1. Januar 2015 die Förderung öffentlicher Bibliotheken unter Anwendung bestimmter Mindestvoraussetzungen nur noch als Projektförderung . Ziel dieser Fördermaßnahmen ist es, die Bibliotheken und Bibliotheksträger gezielt beim Aufbau leistungsfähiger Bibliotheken, der Kooperation und Vernetzung sowie beim Aufbau neuer Angebote zu unterstützen und damit die Weiterentwicklung des Bibliothekswesens in Rheinland-Pfalz zu fördern. Dieses Ziel lässt sich mit der neuen Projektförderung auch nach Einschätzung des Beirats für das öffentliche Bibliothekswesen in Rheinland-Pfalz besser erreichen als mit der bisherigen allgemeinen Medienförderung. Die neue VV wurde vor ihrer Verabschiedung mehrfach und ausführlich in diesem Beirat besprochen und einstimmig von ihm verabschiedet . In ihm sind die kommunalen und kirchlichen Bibliotheken, die staatlichen und kirchlichen Büchereifachstellen sowie die drei kommunalen Spitzenverbände vertreten. Die Änderungen sind den Bibliotheken seit rund drei Jahren bekannt; sie wurden auf mehreren Tagungen und Informationsveranstaltungen ausführlich vorgestellt und erläutert. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. Dezember 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4208 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Das Land Rheinland-Pfalz fördert das öffentliche Bibliothekswesen im Land nicht nur über die bisherige allgemeine Medienförderung bzw. die künftige Projektförderung, wie sie in der neuen VV geregelt ist, sondern auch darüber hinaus durch die zentralen Angebote der Landesbüchereistelle im Landesbibliothekszentrum (LBZ), z. B. Ergänzungsbüchereien, zentrale Medienbearbeitung, zentrale Organisation von landesweiten Sprach- und Leseförderaktionen inkl. der entsprechenden Materialien, und weitere Fördermaßnahmen , die auch ab 2015 nach den schon bisher geltenden Kriterien unverändert weiter möglich sind: 1. die Förderung von Pilotprojekten (Aufbau von Bibliotheken der Grundversorgung), 2. die Förderung der Erstausstattung mit einem EDV-Bibliothekssystem inkl. Internet, 3. die Förderung der Beteiligung an der „Onleihe Rheinland-Pfalz“ (durch eine pauschale zentrale anteilige Finanzierung), 4. die Förderung des „Lesesommers Rheinland-Pfalz“, verbunden mit dem Kauf neuer Bücher für Bibliotheken, die sich am Lese- sommer beteiligen sowie 5. die Förderung schulbibliothekarischer Arbeitsstellen (Bildungspartner Bibliothek). Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Mit der neuen Verwaltungsvorschrift zur Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in Rheinland-Pfalz wird für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2015 nicht nur die allgemeine Medienförderung durch eine Projektförderung, unter Einhaltung bestimmter Mindest voraussetzungen, ersetzt. Gleichzeitig werden auch die Fördermöglichkeiten deutlich erweitert und verändert. Aufgrund des veränderten Förderrahmens ist es deshalb für die Vergangenheit nicht möglich anzugeben, wie viele Bibliotheken Förderanträge zu den neuen Förderprojekten gestellt hätten bzw. gefördert worden wären oder Fördermittel eingebüßt hätten. Auch mussten in der Vergangenheit die Antragsteller bei der allgemeinen Medienförderung die Einhaltung der erst ab dem 1. Janu ar 2015 geltenden Mindestvoraussetzungen nicht darlegen, da es hierzu keine Vorgaben gab. Im Nachhinein lässt sich daher nicht darlegen , welche Auswirkungen es gegeben hätte, wenn diese Kriterien schon gegolten hätten. In Vertretung: Walter Schumacher Staatssekretär