Drucksache 16/4212 10. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Stephanie Nabinger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Uranhexafluorid-Transporte durch Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2753 vom 17. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Im Frühjahr 2012 setzte die Landesregierung die Vereinbarung des Koalitionsvertrags um, indem seitdem alle zuständigen Aufgabenträger der lokalen Sicherheitskräfte sowie des Brand- und Katastrophenschutzes über die genauen Routen und Zeitfenster der Transporte von angereichertem Uranhexafluorid informiert werden müssen. Aufgrund der besonderen chemisch-physikalischen und radiologischen Eigenschaften werden die Fahrstrecken vorab an die betroffenen Polizeidirektionen, Feuerwehren und den Katastrophenschutz weitergeleitet. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Transporte von angereichertem Uranhexafluorid fuhren jeweils im Jahr 2012, 2013 und 2014 durch Rheinland-Pfalz? 2. Welche lokalen Sicherheitskräfte – wie z. B. Polizeidirektionen, Feuerwehren und der Katastrophenschutz – wurden über die Transporte von angereichertem Uranhexafluorid informiert? 3. Wie viele Stunden vorher wurden die zuständigen Ministerien bzw. die zuständigen lokalen Sicherheitskräfte über diese Trans- porte informiert? 4. Hat die Landesregierung Kenntnis über den Ursprungs- und Zielort dieser Transporte? 5. Auf welchem Weg (Bahn oder Lkw) werden Behälter mit angereichertem Uranhexafluorid durch Rheinland-Pfalz transportiert? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 7. November 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 5: Transporte von angereichertem Uranhexafluorid durch Rheinland-Pfalz (Stand 29. Oktober 2014): Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 4. Dezember 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Jahr Anzahl Transportweg 2012 20 Straße 2013 27 Straße 2014 34 Straße Zu den Fragen 2 bis 4: Meldungen zu Transporten von angereichertem Uranhexafluorid gehen mit der dazugehörigen Transportroute und dem jeweiligen Start- und Zielort spätestens 48 Stunden vor Transportbeginn vom Lagezentrum des Bundesministeriums des Innern (BMI) ein. Die Meldungen zu den Transporten unterliegen der Einstufung „Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch“ (VS-NfD). Durch das Lagezentrum der Polizei im Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) werden das Landeskriminalamt, die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), die Abteilung „Bevölkerungsschutz, Streitkräfte, Vermessung und Geoinforma- Drucksache 16/4212 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode tion“ im ISIM und die Abteilung „Energie und Strahlenschutz“ im Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL) sowie entsprechend der Routenführung die betroffenen Polizeipräsidien unmittelbar informiert. Die ADD informiert direkt die örtlich zuständigen Feuerwehrerstalarmierungsstellen der betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte über die Transporte. Diese informieren bei einem Zwischenfall die alarmierten Feuerwehren über das Gefährdungspotenzial entsprechend . Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung zu den Kleinen Anfragen 2486 (Drucksache 16/3865) und 2502 (Drucksache 16/3889). Roger Lewentz Staatsminister