Drucksache 16/4213 10. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Ulrich Steinbach (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Einsatz und Effektivität von Fiskaltaxametern Die Kleine Anfrage 2759 vom 20. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Der Umsatz des Taxigewerbes in Deutschland beläuft sich Medienberichten zufolge auf mehr als vier Milliarden Euro im Jahr (Daten für 2012). Nach Schätzungen des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbandes e. V. werden rund 20 Prozent davon nicht versteuert. Als Reaktion darauf setzt beispielsweise Hamburg sogenannte Fiskaltaxameter ein, um Schwarzgeldfahrer und Sozialabgabenhinter - ziehung zu bekämpfen. Die Geräte werden in die Fahrzeuge eingebaut und funken jede Taxifahrt an die zuständigen Behörden. Anhand der übermittelten Daten können diese die korrekte Abrechnung der Fahrt prüfen und den daraus resultierenden Steuerbetrag aus Grundgebühr und Beitrag pro Kilometer errechnen. Darüber hinaus wird die nachträgliche Änderung von Taxameterdaten durch eine Computer-Signatur unmöglich gemacht. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch ist der geschätzte Ausfall an Steuereinnahmen durch nicht versteuerte Umsätze und Gewinne im Taxigewerbe in Rhein- land-Pfalz? 2. Wie bewertet die Landesregierung den Nutzen von Fiskaltaxametern? 3. In welchen Ländern kommen nach Kenntnis der Landesregierung Fiskaltaxameter bereits zum Einsatz? 4. Bestehen Überlegungen der Landesregierung, Fiskaltaxameter auch in Rheinland-Pfalz einzuführen? 5. Mit welchen Kosten für eine Einführung von Fiskaltaxametern in Rheinland-Pfalz rechnet die Landesregierung? 6. Wie hoch wird die Sicherheit dieser Geräte eingeschätzt bzw. sind Fälle von Manipulation bekannt? 7. Inwiefern kann eine ausreichende Überwachung der Fiskaltaxameter durch die zuständige(n) Behörde(n) gewährleistet werden? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. November 2014 wie folgt beantwortet: Der Begriff „Fiskaltaxameter“ wird verbreitet – und speziell im Zusammenhang mit dem Konzept in Hamburg – für Geräte oder Verfahren verwendet, die dazu dienen, die im Taxameter erzeugten Daten für steuerliche Zwecke manipulationsfrei zu sichern. Bei dem von der Freien und Hansestadt Hamburg unterstützten bzw. geförderten Verfahren werden nach Kenntnisstand der Landesregierung die Daten über Fahrleistungen und Umsätze vor dem Überschreiben im Taxameter und vor der Datenübertragung nachweisbar gesichert. Diese gesicherten Daten sind über geeignete Schnittstellen zu exportieren und mit geeigneten Mitteln vor Verlust oder Zerstörung zu schützen. Gemäß der Förderrichtlinie der Freien und Hansestadt Hamburg sind nach dem gegenwärtigen Stand hierfür solche Verfahren geeignet , die die nachweispflichtigen Daten unmittelbar bei deren Export aus dem Taxameter digital signieren, den Nachweis der Konsis tenz der Daten sicherstellen und ihre eindeutige Rückführung auf den jeweiligen Taxenunternehmer erlauben. Die digitale Signa tur wird mit Einheiten zur Erstellung der Signatur vorgenommen, deren Hardware und Betriebssystem als sicher angesehen werden.*) Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Dezember 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode *) Tz. 2.2.1.1 der „Richtlinien für die Förderung der manipulationssicheren Aufzeichnung, Übertragung, Auswertung und Aufbewahrung von Daten über Fahrleistungen und Umsätze im Hamburger Taxengewerbe“ der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation der Freien und Hansestadt Hamburg. Drucksache 16/4213 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Hierfür ist derzeit beispielsweise das INSIKA-Verfahren geeignet. Technische Informationen sind unter www.insika.de erhältlich. Im Zusammenhang mit der Übertragung und Aufbewahrung der signierten Daten haben sich mehrere Dienstleister etabliert. Hierbei werden die Daten mittels Datenfernübertragung an einen Server bzw. an ein Datenzentrum übermittelt und dem Taxiunternehmer zur Verfügung gestellt. Mit Zustimmung des Unternehmers können dann die Finanzbehörden und die Genehmigungsbehörden im Rahmen einer Prüfung auf die Daten des Einzelfalls zugreifen. Alternativ werden die Daten auch zur Prüfung übergeben . Das Förderprojekt wird in Hamburg vom Rechtsamt der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation geleitet, die gleichzeitig die Verkehrsgewerbeaufsicht innehat. Dies vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage des Abgeordneten Steinbach im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Steuerdelikte in Branchen mit einem hohen Anteil an Bargeschäften stellen keine Ausnahme dar – so auch im Taxigewerbe. Entgan - gene Steuereinnahmen sind allerdings naturgemäß einer Quantifizierung nicht zugänglich. Zu Frage 2: Das oben genannte Verfahren bietet durchaus Aspekte für einen geeigneten Lösungsansatz. Zu Frage 3: Nach Kenntnis der Landesregierung hat neben Hamburg auch Berlin Feldversuche mit sogenannten „Fiskaltaxametern“ in Betracht gezogen oder bereits unternommen. Zu Frage 4: Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder haben auf der Finanzministerkonferenz am 28. Mai 2014 festgestellt, dass dringender Handlungsbedarf besteht, die fortschreitende und professionell entwickelten Manipulationsmöglichkeiten von elektro - nischen Buchführungs- und Kassendaten in der Bargeldbranche konsequent zu bekämpfen. Auf Basis dessen wird derzeit auf Fachebene an einem geeigneten Maßnahmenpaket gearbeitet bzw. Verbesserungsmöglichkeiten geprüft. Die aktuellen Überlegungen umfassen sowohl Kassen als auch kassenähnliche Systeme, wozu auch Taxameter gehören. Ein hierbei zu prüfender Ansatz ist die Nutzung des INSIKA-Verfahrens oder ähnlicher Verfahren. Die Landesregierung befürwortet eine bundeseinheitliche Vorgehensweise zur besseren Kontrolle von Bargeldgeschäften. Zu Frage 5: Bei einer Aufwands- und Kostenermittlung ist das unter Frage 4 angesprochene Maßnahmenpaket zu beachten, an dem derzeit die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder arbeiten. An etwaigen Kosten, die jedoch noch nicht bezifferbar sind, wird sich das Land Rheinland-Pfalz angemessen beteiligen. Zu Frage 6: Da in Rheinland-Pfalz die Nutzung von „Fiskaltaxametern“ derzeit nicht vorgesehen ist, liegen naturgemäß keine eigenen Erfahrungen vor. Die Technologie des INSIKA-Verfahrens wurde von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) im Rahmen eines vom Bundeswirtschaftsministerium geförderten Forschungsprojekts gemeinsam mit Vertretern der Industrie und Behörden entwickelt. Das Verfahren schließt eine nachträgliche Manipulation der aufzeichnungspflichtigen Daten nicht aus, sondern macht diese besser erkennbar. Nach derzeitigem Kenntnisstand der Landesregierung bietet es allerdings keine Hilfe, wenn die Taxameter nicht eingeschaltet werden bzw. die Umsatzabrechnung nicht mittels Einsatzes der Kasse oder des kassenähnlichen Systems erfolgt. Hier müssen sodann weitere flankierende Maßnahmen zum Einsatz kommen. Die Überlegungen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 7: Eine Verifikation der Taxameterdaten für steuerliche Zwecke hat auch bei Einsatz von „Fiskaltaxametern“ im Rahmen der üblichen steuerlichen Prüfungsverfahren zu erfolgen, z. B. im Rahmen einer Außenprüfung. Im Übrigen bleiben die Überlegungen zu dem unter Frage 4 genannten Maßnahmenpaket abzuwarten. In Vertretung: Prof. Dr. Salvatore Barbaro Staatssekretär