Drucksache 16/4216 11. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Adolf Kessel (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Dringende Sanierungs- und Umbauarbeiten in den Räumlichkeiten der PI Worms Die Kleine Anfrage 2756 vom 20. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Bei einem Besuch der Dienststelle der Polizeiinspektion Worms wurde ich mit einem desolaten Zustand der Räumlichkeiten und der Einrichtungsgegenstände konfrontiert. Die diensthabenden Beamtinnen und Beamten berichteten mir, dass sie vermehrt von Besuchern auf die verschmutzten Wände sowie auf das beschädigte und abgenutzte Mobiliar angesprochen würden. Wegen des in Aussicht gestellten Umbaus würden seit Jahren keine Unterhalts- und Instandsetzungsarbeiten, mit Ausnahme der Beseitigung von Gefahrenstellen, durchgeführt. Auch der Reinigungszustand lässt zu wünschen übrig. Ich frage deshalb die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung der bauliche, sicherheitstechnische und ausstattungsmäßige Zustand der Räumlichkeiten der Polizei- inspektion Worms bekannt? 2. Bis wann ist mit den geplanten Umbau- und Sanierungsarbeiten zu rechnen? 3. Aus welchen Gründen hat sich der Beginn der Baumaßnahme verzögert? 4. Wie hoch werden die erforderlichen finanziellen Mittel für die Bauarbeiten, die Einrichtung und die technische Ausstattung ver- anschlagt? 5. Stehen die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung? 6. Mit welchen Reinigungsarbeiten und in welchen zeitlichen Intervallen ist die ausführende Reinigungsfirma beauftragt? 7. Welchen Reinigungsarbeiten müssen von den Beamtinnen und Beamten selbst geleistet werden? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. November 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Der Landesregierung ist der bauliche, sicherheitstechnische und ausstattungsmäßige Zustand der Räumlichkeiten der PI Worms bekannt . Zu Frage 2: Voraussichtlich bis Mitte 2015 ist mit den geplanten Sanierungs- und Umbauarbeiten zu rechnen. Zu Frage 3: Änderungen im taktischen Konzept der Landespolizei und hierdurch geänderte Zuständigkeiten und entsprechende Umstellungen in der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung machten im Jahr 2013 eine Änderung der damals bereits nahezu abgeschlossenen Planungen erforderlich. Die Verzögerungen im Jahr 2014 ergaben sich dann vorrangig durch die Vielzahl der von der LBB-Niederlassung Mainz zu bearbeitenden und durchzuführenden Baumaßnahmen, weshalb der LBB erst am 15. Oktober 2014 einen neuen Rahmenterminplan für den Ablauf der abgeänderten Baumaßnahme vorlegen konnte. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Dezember 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4216 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die erforderlichen finanziellen Mittel für die Bauarbeiten, die Einrichtung und die technische Ausstattung werden auf knapp 1,2 Mio. € veranschlagt. Zu Frage 5: Die erforderlichen finanziellen Mittel stehen zur Verfügung. Zu Frage 6: Die Unterhaltsreinigung wird durch das beauftragte Reinigungsunternehmen im gesamten Dienstgebäude nass durchgeführt. Arbeitstäglich (Montag bis Freitag) sind alle Räume im Erdgeschoss, die Führungs- und Lagezentrale (FLZ) im zweiten Obergeschoss , alle Toiletten, Wasch-/Dusch-/Umkleideräume und Teeküchen, die Sozialräume, die Aufzüge einschließlich der Aufzugsvorräume sowie das Haupttreppenhaus bis einschließlich des dritten Obergeschosses mit dieser Reinigungsmethode zu reinigen. Sonstige Büros, Flure, Kopier- und Druckerräume, alle übrigen Treppen und das Polizeigewahrsam werden einmal wöchentlich gereinigt , die Gewahrsamsräume zusätzlich bei Bedarf. Die Unterhaltsreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der Fußböden, Fußleisten, Türen inkl. Rahmen und Türgriffe (bei Glastüren die Beseitigung von Griffspuren), geflieste Wände, Treppen, Außenflächen der Glasvitrinen, Hinweisschilder, Fensterbänke, Heizkörper, sanitäre Anlagen (Toiletten, Waschbecken und Duschen), Wandspiegel, Wandleuchten und die Außenflächen der Einbauküchen einschl. der Spülen, Herd- und Arbeitsplatten. Im vierteljährlichen Intervall erfolgt die Reinigung der Serverräume und des Haupttreppenhauses vom vierten Obergeschoss bis zum Dachgeschoss. Die Abfalleimer und Papierkörbe sind vom Reinigungsunternehmen im jeweiligen Reinigungsrhythmus der Raumreinigung zu leeren. Zu Frage 7: Soweit sich über die unter Frage 6 genannten Reinigungsbedarfe hinaus die Notwendigkeit von Reinigungsarbeiten ergibt, können diese im Einzelfall beauftragt werden. Die Beamtinnen und Beamten sowie sonstige Bedienstete sind zu Reinigungsarbeiten nicht verpflichtet. In Vertretung: Prof. Dr. Salvatore Barbaro Staatssekretär