Drucksache 16/423 10. 10. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 26. Oktober 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft,Weiterbildung und Kultur Klassenbildungen an den Kooperativen Realschulen plus im Kreis Mainz-Bingen Die Kleine Anfrage 302 vom 23. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler gibt es an den jeweiligen Realschulen plus in der 7. Klassenstufe (bitte pro Schule angeben)? 2. Gab es an den jeweiligen Schulen Differenzierungen zwischen den tatsächlich zu bildenden Klassen und den rechnerisch zu bil- denden Klassen durch die Aufteilung in die unterschiedlichen Bildungsgänge (bitte pro Schule angeben)? 3. Falls es an einer Schule zu Klassenmehrbildungen durch die äußere Differenzierung kommen muss, gibt es hierfür eine entspre- chende Lehrerzuweisung? Wenn nein, wie wird das dann geregelt? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. Oktober 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Landkreis Mainz-Bingen gibt es drei Kooperative Realschulen, die zum Schuljahr 2009/2010 gestartet sind. An diesen Schulen erfolgte zum Schuljahr 2011/2012 in der Klassenstufe 7 eine Ersteinstufung in abschlussbezogene Klassen der Bildungsgänge Berufsreife und qualifizierter Sekundarabschluss I. In diesem Zusammenhang verweise ich auch auf die Berichterstattung der Landesregierung zu Tagesordnungspunkt 3 in der Sitzung des Bildungsausschusses vom 22. September 2011. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 und 2: Schule Schülerinnen und Schüler zu bildende Klassen Klassenmehrbildung im Schuljahr 2011/2012 in der 7. Klassenstufe in der 7. Klassenstufe RS+ Ingelheim 147 5 Ja RS+ Nierstein 197 7 Ja RS+ Bingen Rochus 137 5 Ja Drucksache 16/423 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Den Schulen wird durch die in der Verwaltungsvorschrift „Unterrichtsorganisation an Realschulen plus“ vom 7. April 2009 (Amtsblatt S. 261) unter Nummer 1.2 festgelegte Lehrerwochenstundenzuweisung eine Pauschale von 22 Lehrerwochenstunden je Klasse, die nach der Klassenmesszahl zu bilden ist, sowie eine Pauschale von 0,6 Lehrerwochenstunden je Schülerin und Schüler in der Klassenstufe zugewiesen. Diese Regelung ermöglicht den Schulen eine eigenverantwortliche Entscheidung über die Bildung zusätzlicher Klassen- bzw. Lerngruppen oder – alternativ – die Einrichtung zusätzlicher Förder- und Differenzierungsangebote. Doris Ahnen Staatsministerin