Drucksache 16/4234 14. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bernhard Henter (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Anpassung der Beamtenbesoldung in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2760 vom 22. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Mit der Verabschiedung des Dienstrechtsänderungsgesetzes zur Verbesserung der Haushaltsfinanzierung im Jahr 2011 hatten die Koalitionsfraktionen von Rot/Grün gegen die Stimmen der CDU beschlossen, die Erhöhung der Beamtenbesoldung für fünf Jahre drastisch einzuschränken und zu deckeln. Mit Wirkung vom 1. Januar wurde festgelegt, dass die rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten für die Jahre 2012 bis einschließlich 2016 jährlich lediglich eine prozentuale Erhöhung von 1. v. H. erhalten. Die Landesregierung hat damit der insbesondere auf Bundesebene ausgeübten Praxis, das Tarifergebnis für die Angestellten auf die Beamten zu übertragen, eine Absage erteilt. Im Gegensatz hierzu schlossen die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst im Jahr 2013 mit einer Erhöhung von 2,65 % (rückwirkend ab Januar 2013) sowie einer weiteren Steigerung ab Januar 2014 mit 2,95 % ab. Nach Ansicht vieler Betroffener kann das Land Rheinland-Pfalz vor diesem Hintergrund für sich in Anspruch nehmen, endgültig zu den Schlusslichtern in der Besoldungsanpassung 2013/2014 zu gehören. Diese „Rote Laterne“ in der Besoldungsentwicklung 2013/2014 erfüllt viele Beamtinnen und Beamte in Rheinland-Pfalz mit Zorn und Verbitterung. Dies ist umso verständlicher, als sie sich in Bezug auf die ihnen seitens des Landes entgegengebrachte Wertschätzung und in Bezug auf die wirtschaftliche Teilhabe stark benachteiligt fühlen. Entsprechenden Presseveröffentlichungen zufolge kündigte Ministerpräsidentin Dreyer zwischenzeitlich an, dass diese Besoldungsdeckelung ein Jahr vorher, also im Jahr 2015, aufgehoben werden soll, jedoch nur unter der Voraussetzung einer positiven Entwicklung der Steuereinnahmen und mit Blick auf anstehende Tarifabschlüsse ab dem Jahr 2015. Der Bundestag hat am 9. Oktober 2014 eine Entscheidung zur Anpassung von Besoldung und Versorgung im Bundesdienst mit Zustimmung aus allen Fraktionen dahingehend getroffen, dass die Übertragung des Tarifergebnisses für die Arbeitnehmerinnen und Arbeiternehmer vom 1. April 2014 ebenfalls auf die Beamtinnen und Beamten des Bundes erfolgen soll. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Einschätzung vieler Landesbeamtinnen und -beamten in Rheinland-Pfalz, dass sie durch die ver- fassungswidrige Deckelung der Beamtenbesoldung zu den Schlusslichtern in der Besoldungsanpassung 2013/2014 gehören und auf einem „Abstellplatz“ gelandet seien? Wenn nein, bitte detaillierte Begründung. 2. Wann konkret beabsichtigt die Landesregierung, den Worten der Ministerpräsidentin Taten folgen zu lassen, die 5 x 1 %-Regelung wiederaufzuheben? 3. In welcher Höhe beabsichtigt die Landesregierung, die Besoldung der Beamtinnen und Beamten entgegen der derzeit geltenden 5 x 1 %-Regelung anzupassen? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung des Deutschen Beamtenbundes, eine sofortige Korrektur der seit 2012 bestehenden Deckelung von Besoldung und Versorgung entsprechend der tariflichen Entwicklung vorzunehmen und ist sie bereit, diesen Forderungen zu entsprechen? Wenn ja, bis wann konkret? Wenn nein, bitte Darlegung, aus welchen Gründen nicht. 5. Ist die Landesregierung darüber hinaus bereit, wie ebenfalls vom Deutschen Beamtenbund gefordert, noch in diesem Jahr eine verbindliche Zusage dahin gehend zu erteilen, den Tarifabschluss zum TV-L im Frühjahr 2015 ohne Wenn und Aber inhaltsund zeitgleich durch ein Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz für die Beamtinnen/Beamten und für die Versorgungsempfänger /-innen des Landes und der Kommunen zu realisieren? Wenn nein, bitte detaillierte Begründung. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Dezember 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4234 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. November 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Zieht man den verfassungsgerichtlichen Musterbeamten (verheiratet, zwei Kinder, Endgrundgehalt) heran, so bewegt sich die Besoldung in den aussagekräftigen Besoldungsgruppen A 8, A 9, A 13, R 1 und B 3 im Bund-Länder-Vergleich (Stand: Oktober 2014) zwischen Platz 10 und Platz 13. Zu Frage 2: Nach einer Pressemeldung der Landesregierung vom 30. April 2014 zur Frage der möglichen Öffnung des einprozentigen Deckels bei den Bezügen der rheinland-pfälzischen Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern steht eine weitergehende Besoldungserhöhung ab 2015 unter den Prämissen, dass „die nächsten beiden Steuerschätzungen die Erwartungen tragen und die Tarifabschlüsse auch die wirtschaftliche Entwicklung widerspiegeln“. Die Ankündigung impliziert damit nicht nur das Abwarten der nächsten beiden Steuerschätzungen nach dem 30. April 2014, sondern insbesondere auch das Abwarten des Ergebnisses der Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag der Länder (TV-L). Verhandlungsrunden sind zwischen den Tarifvertragsparteien gegenwärtig bis Mitte März 2015 angesetzt. Infolgedessen können zum jetzigen Zeitpunkt noch keine konkreten Aussagen der Landesregierung dahingehend getroffen werden, wann oder in welcher Höhe weitergehende Bezügeanpassungen im Verhältnis zu den gesetzlich bereits fixierten 1 % ab 2015 realisiert werden. Zu Frage 3: Siehe Antwort zu Frage 2. Zu Frage 4: Die Landesregierung geht davon aus, dass einerseits die Besoldung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richtern auch seit 2012 den verfassungsrechtlichen Vorgaben gerecht wird, andererseits aber ab 2015 möglicherweise ein Handlungsspielraum für weitere Bezügeanpassungen sich eröffnet. Vor diesem Hintergrund hält die Landesregierung eine sofortige Korrektur der seit 2012 gesetzlich vorgegebenen Anpassungen für nicht angezeigt. Zu Frage 5: Siehe Antwort zu Frage 2. In Vertretung: Prof. Dr. Salvatore Barbaro Staatssekretär