Drucksache 16/4246 17. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Missbrauch mit dem Arzneistoff Fentanyl als Droge Die Kleine Anfrage 2764 vom 24. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Aufgrund eines Berichtes im Ärzteblatt (Nr. 3) zur missbräuchlichen Verwendung des Arzneistoffes Fentanyl als Opioid frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Fälle von Missbrauch mit dem Arzneistoff Fentanyl sind in Rheinland-Pfalz in den letzten vier Jahren (2011 bis 2014) bekannt geworden? 2. Gibt es im Bereich der Schmerz- und Narkosemedizin besondere Aufbewahrungs- und Nachweisvorschriften für Fentanyl (in Spritzen-, Pflaster-, Tabletten- und Sprühform)? 3. Wie ist der Anteil der Drogentoten mit Fentanyl-Nachweis in Rheinland-Pfalz im Vergleich zum Bundesdurchschnitt? 4. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung hinsichtlich der Verordnungspraxis von Fentanyl? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. November 2014 wie folgt beantwortet: Fentanyl ist ein synthetisches Opioid, das in verschiedenen Darreichungsformen (Pflaster, Injektionslösung, Nasenspray und Lutscher ) zur Behandlung schwerer chro nischer Schmerzzustände therapeutisch eingesetzt wird. Dabei gehören fentanylhal tige Präparate gemäß dem Stufenschema der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nicht zur Basis-Schmerztherapie, sondern sind Bestandteil der Stufe II und III einer individuellen Schmerztherapie in schweren Krankheitsfällen. Deshalb ist der indikati onsgerechte Einsatz fentanylhaltiger Präparate auf definierte Krankheitsfälle be schränkt. In letzter Zeit mehren sich in der Fachpresse (zum Beispiel Deutsches Ärzteblatt und Pharma zeutische Zeitung) Hinweise auf eine missbräuchliche Verwendung von Fentanyl-Prä paraten durch Drogenabhängige. Diese Tendenzen sollten nach Auffassung der rheinland-pfälzischen Landesregierung beobachtet werden. Zu 1.: Eine Auflistung der Fallzahlen in Rheinland-Pfalz ergibt sich aus aktuell vom Mi niste rium des Inneren, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz zur Verfü gung gestellten Daten. Demnach sind in der Falldatei Rauschgift für Rheinland-Pfalz im Jahr 2012 ein Fall, im Jahr 2013 sechs Fälle und im laufenden Jahr 2014 bisher ein Fall im Zusammenhang mit Fentanyl-Missbrauch polizeilich registriert worden. Das Deutsche Arzneiprüfinstitut e.V. (DAPI e.V.) in Berlin, das bundesweit Verord nungen von Arzneimitteln erfasst und gesundheitsökonomisch analysiert, hat auf An frage der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz einen Trend zu einer erkennbar zu nehmenden Zahl von Verordnungen fentanylhaltiger Arzneimittel berichtet. Diese Entwicklung reflektiert sicherlich auch eine gewünschte bessere Schmerztherapie, insbesondere bei der Versorgung von Tumorpatienten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Dezember 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4246 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 2.: Fentanylhaltige Präparate unterliegen in Deutschland in allen Darreichungsformen dem Betäubungsmittelrecht. Dadurch werden Aufbewahrung, Abgabe und Anwen dung von Fentanyl-Präparaten bei allen Beteiligten mit Hilfe der einschlägigen Sicherungsmaßnahmen des Betäubungsmittelgesetzes und den präzi sen Dokumentationsanforderungen der Betäubungsmittelverschreibungs - verordnung (BtMVV) engmaschig geregelt. Gleichzeitig ermöglicht die ausnahmslose Unterstellung fentanylhaltiger Zubereitun gen unter das Betäubungsmittelrecht eine lückenlose Rückverfolgung und optimale Transparenz der Verkehrswege dieser Präparate. Zu 3.: In den Jahren 2012 und 2013 ist der Polizei in Rheinland-Pfalz nachweislich jeweils ein Rauschgifttoter in Zusammenhang mit einer Überdosis Fentanyl bekannt gewor den. Dem gegenüber stehen für das Jahr 2012 bundesweit 82 und für das Jahr 2013 deutsch - landweit 85 Fälle polizeilich registrierte Rauschgifttodesfälle, bei denen die Todesur sache ausschließlich auf Fentanyl oder auf den Mischkonsum von Fentanyl in Kombi nation mit anderen Substanzen zurückzuführen war. Für das Jahr 2014 sind in der Falldatei Rauschgift bis zum jetzigen Zeitpunkt bundes weit 63 Todesfälle in Zusammenhang mit Fentanyl erfasst. Dieser Wert wird sich bis zum Jahresende mutmaßlich an die Vorjahreswerte annähern. Eine signifikante Problematik mit dem Missbrauch von Fentanyl ist nach den polizeili chen Lageerkenntnissen derzeit für RheinlandPfalz nicht zu erkennen. Zu 4.: Die rheinland-pfälzische Landesregierung beobachtet aufmerksam bundesweite Ten denzen des Missbrauchs fentanylhaltiger Arzneimittel , obwohl die Daten für Rhein land-Pfalz derzeit nicht besorgniserregend sind. Mit der Unterstellung von Fentanyl unter das Betäubungsmittelrecht sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zur effekti ven Kontrolle des Einsatzes fentanyl haltiger Präparate geschaffen worden. Insoweit besteht aus gesetzgeberischer Sicht kein Handlungsbedarf. Gleichwohl hält es die Landesregierung für wichtig, die Aufklärungsarbeit zur miss bräuchlichen Anwendung von Fentanyl präventiv zu verstärken. Dabei sind insbe son dere Ärztinnen und Ärzte gefordert, ihr Verordnungsverhalten bei fentanylhaltigen Arzneimitteln der bestehen arzneimittelrechtlichen Zulassung anzupassen. Es ist Aufgabe der Kassen ärztlichen Vereinigungen der Länder, ihre Mitglieder in ihren Or ganen entspre chend zu informieren. Flankierend sollten auch die Apothekerkammern in ihren Rundschreiben ihre Mitglie der für Missbrauchsfälle mit Fentanyl sensibilisieren , um bei der Abgabe dieser po tenten Arz neimittel in der Apotheke eine verstärkte Aufmerk samkeit her vorzurufen. In Vertretung: David Langner Staatssekretär