Drucksache 16/4252 18. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Unfälle auf der A 3 – Abschnitt Landkreis Neuwied Die Kleine Anfrage 2771 vom 27. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Presseberichten zufolge häufen sich derzeit die Unfälle auf dem Autobahnabschnitt der A 3 im Landkreis Neuwied. Die Steigungsund Gefällstrecken werden immer wieder von Autofahrern unterschätzt. Viele Unfälle ereignen sich wegen zu hoher Geschwindigkeiten der Autofahrer. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie haben sich die Unfallzahlen auf dem Streckenabschnitt A 3 im Landkreis Neuwied in den letzten fünf Jahren entwickelt? 2. Welche Streckenabschnitte sind besonders unfallträchtig? 3. Welche Maßnahmen sollten nach Meinung der Landesregierung ergriffen werden, um die besonders unfallträchtigen Strecken- abschnitte zu entschärfen? 4. Bei wie vielen Unfällen kam es zu Personenschäden und um welche Personenschäden handelt es sich? 5. Wie beurteilt die Landesregierung ein Tempolimit von 100 km/h und ein Überholverbot für Lkw für den gesamten Strecken- abschnitt der A 3 im Landkreis Neuwied? 6. Könnte durch den Neubau der Wiedbachtalbrücke (oder ihrer Verlängerung bei Neubau) die Gefährdungsstrecke (Steigungs- und Gefällstrecken) entschärft werden? 7. Mit welchen Mehrkosten für den Brückenneubau wäre dies verbunden? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. November 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Entwicklung der Unfallzahlen ist im nachfolgenden Diagramm dargestellt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Dezember 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4252 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Unfallkommission untersucht jährlich die unfallträchtigen Bereiche. Bei der im Jahr 2014 durchgeführten Überprüfung (Betrachtungszeitraum 2011 bis 2013) wurden folgende vier Bereiche als Unfallhäufungsstellen erkannt: Fahrtrichtung Frankfurt, Kilometer 42,5 bis 43,4 Fahrtrichtung Frankfurt, Kilometer 48,6 bis 49,1 Fahrtrichtung Köln, Kilometer 48,5 bis 49,5 Fahrtrichtung Köln, Kilometer 44,2 bis 45,6. Zu Frage 3: In den meisten Abschnitten ist die Unfallursache nicht angepasste Geschwindigkeit. Diese hängt auch mit der besonderen Topografie der Strecke im Kreis Neuwied zusammen. Das Land hat bereits verschiedene Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in diesen unfallträchtigen Bereichen ergriffen. So wurde in den Gefällestrecken die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h und ein Lkw-Überholverbot angeordnet. In anderen Abschnitten wurde die Geschwindigkeit auf 130 km/h und in einem Bereich auch die Geschwindigkeit auf 80 km/h bei Nässe begrenzt. Darüber hinaus wurden Griffigkeitsuntersuchungen und Deckenerneuerungen umgesetzt. In Teilbereichen wird die Überprüfung/Überplanung der Entwässerungseinrichtung hinsichtlich der Dimensionierungen beauftragt. Zu Frage 4: Im Fünfjahreszeitraum der Jahre 2009 bis 2013 kam es zu 325 Unfällen mit Personenschäden. Die Unfälle teilen sich auf in sieben Unfälle mit Getöteten, 76 Unfälle mit Schwerverletzten und 242 Unfälle mit Leichtverletzten. Insgesamt wurden 534 Personen bei den oben genannten Unfällen verletzt. Es gab elf Tote, 103 Schwerverletzte und 420 Leichtverletze. Zu Frage 5: Die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs ist vor allem unter der bundesrechtlichen Vorschrift des § 45 Abs. 9 StVO zu beurteilen. Danach ist eine Anordnung nur zulässig, wenn sie aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist und bei Beschränkungen und Verboten des fließenden Verkehrs (z. B. Geschwindig - keitsbeschränkungen und Lkw-Überholverbote) aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt; dabei ist stets eine Einzelfallbeurteilung erforderlich. Unter Beachtung dieser bundesrechtlichen Vorgaben wurden die im Streckenabschnitt der A 3 im Landkreis Neuwied bestehenden unfallauffälligen Bereiche (siehe Antwort zu Frage 2) von den örtlich zuständigen Fachdienststellen überprüft und dazu bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen (siehe Antwort zu Frage 3). Ein generelles Tempolimit von 100 km/h und ein Lkw-Überholverbot für den gesamten, etwa 30 km langen Streckenabschnitt der A 3 im Landkreis Neuwied ist aufgrund der rechtlichen Vorgaben deshalb in einer solchen Pauschalität nicht mit der Straßenverkehrsordnung vereinbar. Die rechtmäßige Anordnung von Verkehrs - zeichen mit Gebots-/Verbotswirkung ist dabei auch vor dem Hintergrund rechtstaatlicher Folgen zwingend, da angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkungen und auch Lkw-Überholverbote als Verwaltungsakte in Form sogenannter Allgemeinverfügungen von Verkehrsteilnehmern anfechtbar und gerichtlich überprüfbar sind. Zu Frage 6: Die jetzige Planung für den Neubau der Wiedbachtalbrücke sieht vor, das Längsgefälle zu reduzieren. Wie weit dies aufgrund der topografischen Gegebenheiten und des Landschaftsbildes möglich ist, wird die weitere Planung zeigen. Eine Verbesserung der Verkehrssicherheit wird erwartet. Zu Frage 7: Aufgrund des frühen Planungsstadiums liegen derzeit noch keine belastbaren Kosten vor. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär