Drucksache 16/4257 18. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Kosten für die Beratung durch Ernst & Young im Zusammenhang mit dem Gutachten des Landesrechnungshofs zum „Zukunftskonzept Nürburgring“ Die Kleine Anfrage 2768 vom 24. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Der Landesrechnungshof hat am 12. September 2014 eine gutachtliche Äußerung zum „Zukunftskonzept Nürburgring“ vorgelegt (Drucksache 16/3690). Hierzu frage ich die Landesregierung: 1. Welche Unternehmen/Institutionen/Einrichtungen, an denen das Land direkt oder mittelbar beteiligt ist, standen bei der Bera- tung der Landesregierung in Zusammenhang mit dem Bericht des Landesrechnungshofs zum Nürburgring oder der Schluss bes prechung in einem Vertragsverhältnis mit Ernst & Young? 2. Für welchen Zeitraum und mit welchen Aufträgen wurde Ernst & Young von Unternehmen/Institutionen/Einrichtungen, an denen das Land direkt oder mittelbar beteiligt ist, engagiert? 3. In welchem Vertragsverhältnis stand Ernst & Young bei der Anwesenheit bei den Hintergrundgesprächen mit Ex-Wirtschaftsminister Hering im Zusammenhang mit dem Bericht des Rechnungshofs mit diesem Unternehmen/Institutionen/Einrichtungen? 4. Inwiefern wurde(n) von diesen Unternehmen/Institutionen/Einrichtungen mit Ernst & Young ein oder mehrere Folgevertrag/ Folgeverträge, basierend auf dem Beratervertrag von 2009/2010, geschlossen? 5. Wie hoch waren die Kosten für diese Unternehmen/Institutionen/Einrichtungen (bitte aufschlüsseln nach möglichen Teilabschnitten )? 6. Wie hoch waren die Kosten für diese Unternehmen/Institutionen/Einrichtungen für Dienstleistungen von Ernst & Young seit 2006? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. November 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 5: Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 1 bis 5 im Zusammenhang beantwortet. Der Landesrechnungshof legte den Entwurf seiner gutachtlichen Äußerung zum „Zukunftskonzept Nürburgring“ im März 2014 vor; die entsprechende Schlussbesprechung fand – wie bereits in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2744*) dargelegt – am 8. April 2014 statt. Nach den Angaben der verschiedenen Landesgesellschaften ist eine Beauftragung „bei der Beratung“ – soweit damit ein inhaltlichsachlicher Zusammenhang mit der gutachtlichen Äußerung des Landesrechnungshofes zum „Zukunftskonzept Nürburgring“ gemeint sein könnte – nicht erfolgt. Soweit damit ein rein zeitlicher Zusammenhang gemeint sein könnte, wurde die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Jahr 2014 von der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) mit der jährlichen Prüfung gemäß Abschnitt V Nr. 11 (1) AGB Deutsche Bundesbank für 7 500 Euro netto beauftragt. Ernst & Young hat diese Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 25. November 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/4202. Drucksache 16/4257 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Prüfung auch in den beiden Vorjahren durchgeführt; dabei handelt es sich jedoch nicht um einen „Folgevertrag basierend auf dem Beratervertrag von 2009/2010“, womit der Fragesteller offensichtlich die damalige Beauftragung von Ernst & Young durch die Nürburgring GmbH gemeint hat. Nach den Angaben der verschiedenen Landesgesellschaften stand Ernst & Young darüber hinaus im Jahr 2014 bislang in keinem Vertragsverhältnis zu diesen. Zu Frage 6: Die Kosten von Dienstleistungen der Gesellschaften der Ernst & Young Gruppe für die Landesregierung seit 2006 wurden in der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2744*) benannt. Die Kosten für Dienstleistungen der Ernst & Young Gruppe für Unternehmen/ Institutionen/Einrichtungen mit Landesbeteiligung seit 2006 belaufen sich nach Angaben der verschiedenen Landesgesellschaften auf rund 6,3 Mio. Euro netto (verteilt über mehrere Jahre). In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/4202.