Drucksache 16/4258 18. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Mütterrente Die Kleine Anfrage 2783 vom 4. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Seit 1. Juli 2014 erhalten Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren sind, für die Erziehung jedes Kindes bei der gesetz lichen Rente einen zusätzlichen Entgeltpunkt gutgeschrieben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie werden Erziehungszeiten solcher Kinder bisher im Beamtenversorgungsrecht des Landes Rheinland-Pfalz berücksichtigt? 2. Plant die Landesregierung aus Anlass der Neuregelung im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung auch eine Änderung des rheinland-pfälzischen Beamtenversorgungsrechts? Wann ist ggf. mit der Einbringung eines entsprechenden Gesetzentwurfs in den Landtag zu rechnen und ab welchem Stichtag würde ggf. eine erhöhte Berücksichtigung solcher Kindererziehungszeiten von Beamtinnen und Beamten erfolgen? 3. Wie viele aktive oder bereits im Ruhestand befindliche Landesbeamtinnen und -beamte sind von der Frage 2 betroffen? 4. Mit welcher Mehrbelastung rechnet die Landesregierung für den Landeshaushalt? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. November 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach § 90 Abs. 1 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes werden für ein vor dem 1. Januar 1992 geborenes Kind sechs Monate als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt. Zu Frage 2: Bislang gibt es weder beim Bund noch in den Ländern eine gesetzliche Regelung; lediglich in einem Land liegt ein entsprechender Gesetzentwurf vor. Beim Bund und in den übrigen Ländern gibt es aus dem politischen Bereich entweder ablehnende Äußerungen zu einer Übernahme in die Beamtenversorgung oder die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Auch die Landesregierung hat in dieser Frage noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Dies soll im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens für ein Dienstrechtsänderungsgesetz erfolgen, mit dem die im Jahr 2007 für den Bereich der gesetz - lichen Rentenversicherung getroffenen Maßnahmen zur Anhebung der Altersgrenze für die Beamtinnen und Beamten des Landes, beginnend ab 2016, nachvollzogen werden sollen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Dezember 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4258 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Von einer Regelung zur Übertragung der sog. Mütterrente auf die Beamtenversorgung wären im Landesbereich ca. 6 500 Beamtinnen und Beamte und ca. 3 300 Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger betroffen. Angaben für den mittelbaren Landesbereich liegen nicht vor. Zu Frage 4: Siehe Antwort zu Frage 2. Doris Ahnen Staatsministerin