Drucksache 16/4260 18. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Thomas Günther (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Mütterrente für Beamtinnen Die Kleine Anfrage 2773 vom 27. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Seit dem 1. Juli 2014 erhalten Rentnerinnen, die ihre Kinder vor 1992 geboren haben, durch die sogenannte Mütterrente pro Kind und Monat den Gegenwert von einem Rentenpunkt zusätzlich. Beamtinnen im Ruhestand hingegen gehen bislang bei der Anerkennung von Erziehungszeiten leer aus – auch die Landesbeamtinnen in Rheinland-Pfalz. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung diese Diskrepanz zwischen Beamtinnen und Angestellten? 2. Liegt nach Ansicht der Landesregierung angesichts dieser Ungleichbehandlung eine Gerechtigkeitslücke zwischen Rentnerinnen und Pensionärinnen vor? 3. Wenn ja, was gedenkt die Landesregierung zu tun, um diese zu schließen? 4. Wie steht die Landesregierung zu der Forderung, die Verbesserung in der gesetzlichen Rentenversicherung – nach dem Beispiel von Bayern – wirkungsgleich auf die Beamtenpensionen zu übertragen? 5. Wie steht die Landesregierung generell zur Mütterrente? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. November 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 4: Die Fragen 1 bis 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach § 90 Abs. 1 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes werden für ein vor dem 1. Januar 1992 geborenes Kind sechs Monate als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt. Bislang gibt es weder beim Bund noch in den Ländern eine gesetzliche Regelung zur Übernahme der sog. „Mütterrente“ in die Beamtenversorgung; lediglich in einem Land liegt ein entsprechender Gesetzentwurf vor. Beim Bund und in den übrigen Ländern gibt es aus dem politischen Bereich entweder ablehnende Äußerungen zu einer Übernahme in die Beamtenversorgung oder die Meinungsbildung ist noch nicht abgeschlossen. Auch die Landesregierung hat in dieser Frage noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Dies soll im Rahmen des anstehen - den Gesetzgebungsverfahrens für ein Dienstrechtsänderungsgesetz erfolgen, mit dem die im Jahr 2007 für den Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung getroffenen Maßnahmen zur Anhebung der Altersgrenze für die Beamtinnen und Beamten des Landes, beginnend ab 2016, nachvollzogen werden sollen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Dezember 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4260 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 5: Die Landesregierung hat im Bundesrat zum Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Leis - tungsverbesserungsgesetz) einen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht gestellt. Doris Ahnen Staatsministerin