Drucksache 16/4262 19. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Bio-Betriebe und Bio-Erzeugung in Stadt und Kreis Neuwied Die Kleine Anfrage 2772 vom 27. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: In den Jahren 2008 bis 2013 sind die Einkaufsmengen privater Haushalte bei Bio-Fleisch in Deutschland deutlich angestiegen. Auch andere Bio-Produkte werden von den Konsumenten gerne vor Ort/regional gekauft. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Bio-Betriebe gibt es seit 2008 bis heute in Stadt und Kreis Neuwied und welche Fläche/ha bewirtschaften diese Betriebe jeweils? 2. Wie viele davon betreiben Bio-Tierproduktion (Tierarten)? 3. Wie viele davon betreiben Bio-Pflanzenproduktion (Pflanzenart)? 4. Wie hat sich die Erzeugung zu den Fragen 2 und 3 in den letzen Jahren (seit 2008) jeweils entwickelt? 5. Wie viele Bio-Betriebe vermarkten ab Hof? 6. Welche Schlachtmöglichkeiten und Verarbeitungsbetriebe gibt es in Stadt und Kreis Neuwied und werden diese als ausreichend für die Region angesehen? 7. Wenn nicht, wie sollen kleinere Verarbeiter und Vermarkter (ggf. durch welches Programm) vor Ort zukünftig unterstützt werden? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 14. November 2014 wie folgt beantwortet: In Rheinland-Pfalz erfolgen keine fortlaufenden statistischen Erhebungen über Details der Tier- und Pflanzenerzeugung in den BioBetrieben sowie über die Struktur der Bio-Verarbeitungs- und Bio-Vermarktungsunternehmen. Auch eine Differenzierung nach Städten und Landkreisen liegt daher nicht vor. Diese Datengrundlage schränkt die Möglichkeiten zur Beantwortung der gestellten Fragen ein. Dennoch können tendenzielle Aussagen und Schätzungen aufgrund von Primärerhebungen und anderen verfügbaren Informationen getroffen werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 2772 der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1, 2, 3 und 4: Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. Dezember 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode 1) In den Angaben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) für den Landkreis Neuwied sind auch die Daten für die Stadt Neuwied enthalten. Im Landkreis Neuwied (Angaben der ADD 1)) am31. Dezember 2008 am 3. November 2014 Veränderung in Anzahl bzw. ha Veränderung in % gemeldete ökologisch wirtschaftende Betriebe 36 76 + 40 + 111 % davon landwirtschaftliche Bio-Betriebe 19 53 + 34 + 179 % davon mit Bio-Pflanzen produktion 19 53 + 34 + 179 % davon mit Bio-Tier produktion 9 25 + 16 + 118 % ökologisch bewirtschaftete Fläche in ha 647 2 269 + 1 622 + 251 % Drucksache 16/4262 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Auf den Ackerbau- und Grünlandstandorten und in den Weinbau- und Obstbaukulturen der Region werden vielfältige Pflanzenarten angebaut. Schwerpunkte bei der Öko-Tierproduktion bilden die Rinder-, Schaf- und Pferdehaltung. Zu Frage 5: Im Öko-Einkaufsführer Rheinland-Pfalz 2) sind drei Direktvermarkter im Landkreis Neuwied aufgeführt. Zu Frage 6 Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 853/2005 besteht für Betriebe zur gewerblichen Schlachtung von Haustieren einschließlich Gehegewild eine Zulassungspflicht. Die zugelassenen Betriebe sind auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht3). Für den Landkreis Neuwied, der die Stadt Neuwied einschließt, finden sich dort zwölf Betriebe, von denen sieben Betriebe zur Schlachtung von Rindern, vier Betriebe zur Schlachtung von Schafen, sechs Betriebe zur Schlachtung von Schweinen, zwei Betriebe zur Schlachtung von Pferden und fünf Betriebe zur Schlachtung von Gehegewild zugelassen sind. Die Zerlegung (und Verarbeitung) von Fleisch unterliegt nur der Zulassungspflicht, wenn dies im Wesentlichen der Versorgung anderer Betriebe dient (sogenannte Drittel-Regelung). Im Kreis Neuwied finden sich 15 zugelassene Zerlegungsbetriebe (teilweise identisch mit den o. g. Schlachtbetrieben). Hinzu kommen weitere Betriebe, die ihre Ware hauptsächlich direkt an den Endverbraucher abgeben, sowie weitere zugelassene Betriebe in den benachbarten Kreisen. Insgesamt sind in Rheinland-Pfalz ausreichend Schlacht- und Verarbeitungskapazitäten vorhanden. Für den Ökobereich sind im Kreis Neuwied mindestens zwei Metzger gemeldet. In angrenzenden Kreisen befinden sich öko-zertifizierte Schlachtstätten und Verarbeiter, die auch in dem Verzeichnis der zertifizierten Unternehmen des ökologischen Landbaus (BioC) 4) aufgeführt sind. Zu Frage 7: Um die Wettbewerbsstellung der ökologischen Fleischwirtschaft zu verbessern wurde Ende 2013 der Erzeugerzusammenschluss „Bio-Rind & Fleisch GmbH RLP“ gegründet. Der Erzeugerzusammenschluss wird vom Land Rheinland-Pfalz gefördert. Für regionale Wertschöpfungsketten gibt es im Rahmen der Regionalvermarktung aus Sicht der Landesregierung noch Handlungsbedarf . Im Rahmen des neuen Entwicklungsprogramms EULLE sollen in Kooperation mit Erzeugerzusammenschlüssen oder der Umsetzung von Regionalvermarktungsstrategien daher auch kleinere Verarbeiter und Vermarkter vor Ort gefördert werden. Das Land Rheinland-Pfalz bietet zusammen mit dem Bund und der Europäischen Union dazu verschiedene Fördermöglichkeiten an: 1. Förderung der Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungsstruktur landwirtschaftlicher Erzeugnisse (Marktstrukturverbesserung ) sowie Förderung von Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Erzeugnisse im Rahmen regionaler Wertschöpfungsketten a) Investitionen zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse im Rahmen regionaler Wertschöpfungsketten Förderfähig sind angemessene Aufwendungen für Investitionen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung oder Vermarktung der landwirtschaftlichen Erzeugung dienen. In EULLE wurde die Förderung der regionalen Vermarktung beispielsweise durch einen erhöhten Fördersatz und die Unterstützung der zweiten Verarbeitungsstufe verstärkt. So können beispielsweise kleinere Metzgereien bei Investitionen und der Vermarktung von Endprodukten gestützt werden. b) Förderung von Kooperationen und Cluster Auch die Förderung von „Clustern und Netzwerken“ zur Stärkung der horizontalen und vertikalen Zusammenarbeit von Akteuren ist vorgesehen. Der Netzwerkaufbau, Schulungen und sonstige Netzwerkaktivitäten sollen unterstützt werden, sofern sie unmittelbar und nachweislich mit dem Auf- und Ausbau eines neuartigen Clusters bzw. Netzwerkes in Zusammenhang stehen. 2. Förderung von Marketingmaßnahmen Förderfähig sind technische Hilfen zur Verbesserung der Effizienz und Professionalität der Landwirtschaft in der Europäischen Gemeinschaft, die dazu beitragen, Märkte der Zukunft zu entwickeln (z. B. Teilnahme an Messen, Informationsveranstaltungen, Marktanalysen etc.). Förderfähig sind auch Werbemaßnahmen sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zur Unterstützung regionaler und saisonaler Produkte, sowie Produkte, die bestimmten Qualitätsstandards entsprechen. Ulrike Höfken Staatsministerin 2) www.bioeinkaufen.rlp.de 3) http://apps2.bvl.bund.de/bltu/app/process/bvl-btl_p_veroeffentlichung?execution=e1s2 4) http://www.bioc.info/de/suche.html?country=DE