Drucksache 16/4267 19. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dorothea Schäfer (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Schadstoffe in Schwarzem Tee Die Kleine Anfrage 2778 vom 4. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Wie der Presse zu entnehmen war, hat die Stiftung Warentest bei einer Untersuchung von Schwarzem Tee Schadstoffe in unter - schied lichen Dosen nachgewiesen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Kenntnis hat die Landesregierung von o. g. Untersuchungsergebnissen und inwieweit besteht nach ihrer Ansicht ein Ge- sundheitsrisiko für die Verbraucherinnen und Verbraucher? 2. Wurde bzw. wird in Rheinland-Pfalz Schwarzer Tee auf Schadstoffe hin überprüft? Wenn ja – wann, in welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen? 3. Welchen Handlungsbedarf sieht die Landesregierung zur Aufklärung und zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher? Das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 13. November 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die von der Stiftung Warentest veröffentlichten Ergebnisse (test 11/2014) der Untersuchung von 27 Teeproben auf Anthrachinon, Pflanzenschutzmittelrückstände (PSM), Pyrrolizidinalkaloide (PA), polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Mineralölbestandteile wurden ausgewertet und zeigen im Ergebnis, dass 89 % (24 Proben) der im Rahmen dieser Untersuchung geprüften Tees keine auffälligen Gehalte an Kontaminanten enthielten, PSM waren in allen untersuchten Proben unauffällig. Drei Teeprodukte, bei denen Anthrachinongehalte über dem Höchstgehalt von 20 µg/kg (zwei Proben) bzw. ein Gehalt an Pyrrolizidinalkaloiden von 522 µg/kg Teeblätter (eine Probe) festgestellt wurden, haben von der Stiftung Warentest dafür in der Kategorie „Schadstoffe“ die Note „mangelhaft“ erhalten. Die veröffentlichten Ergebnisse der Stiftung Warentest lassen kein Gesundheitsrisiko für Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen: Anthrachinon: Die Verordnung (EU) Nr. 1146/2014 vom 23. Oktober 2014 legt für Anthrachinon in Teeblättern einen Höchstgehalt von 0,02 mg/kg (= 20 µg/kg) fest, der ab dem 18. Mai 2015 gilt. Der gleiche Höchstgehalt gilt dann auch für Ölsaaten (wie Sonnenblumenkerne ) und Nüsse (z. B. Walnüsse, Mandeln). Milch, Fleisch, Getreide, Obst, Gemüse und Pilze dürfen jeweils einen Höchstgehalt an Anthrachinon von 0,01 mg/kg (= 10 µg/kg) nicht überschreiten. Zwei der von Stiftung Warentest untersuchten 27 Teeproben enthielten laut Bericht höhere Gehalte an Anthrachinon (über 20 µg/kg Teeblätter). Wenn laut Bericht der Stiftung Warentest von der mit Abstand am höchsten belasteten Probe (76 µg Anthrachinon/kg Teeblätter) etwa ein Drittel des Anthrachinons in den Aufguss übergeht, ergäbe sich beim Einsatz von 10 g Teeblättern pro Liter Aufguss ein Anthrachinongehalt von etwa 0,25 µg pro Liter Teeaufguss. Trotz der noch nicht abgeschlossenen Ursachenforschung (laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) durch Übergang aus den als Verpackungsmaterialien verwendeten Papieren und Kartons; laut Stiftung Warentest evtl. andere Ursachen) darf davon ausgegangen werden, dass der Schwarztee auch bei markentreuen Vielver- Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 16. Dezember 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4267 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode zehrern jeweils unterschiedlich hohe Gehalte an Anthrachinon aufweist und daher höhere Aufnahmemengen – nach den vorliegenden Untersuchungsergebnissen – nur punktuell auftreten werden. Eine Tasse (200 ml) des nach der Untersuchung der Stiftung Warentest am höchsten belasteten Tees enthält etwa so viel Anthrachinon wie 2,5 Gramm Nüsse oder 5 Gramm Getreide maximal enthalten dürfen. PSM: Laut Bewertung der Stiftung Warentest lagen die festgestellten PSM-Gehalte bei den 27 Proben entweder weit unter den Höchstgehalten oder sogar unterhalb der analytischen Bestimmungsgrenzen. Im Rahmen des bundesweiten Lebensmittelmonitorings 2010 hatten die amtlichen Untersuchungseinrichtungen der Länder insgesamt 163 Proben schwarze Teeblätter und 33 Teeaufgüsse aus Schwarztee auf PSM untersucht. Lediglich bei 1,9 % der Proben lagen die Rückstände über den zulässigen Höchstgehalten, wobei in den Teeaufgüssen keine PSM nachgewiesen worden sind. Pyrrolizidinalkaloide (PA): Das BfR hat im Rahmen seines Forschungsprojekts zur „Bestimmung von Pyrrolizidin-alkaloiden in Lebens- und Futtermitteln“ auch 221 Kräutertee- und Teeproben auf PA untersucht und PA-Gehalte bis zu 3,4 mg/kg Trockenprodukt (= 3400 µg/kg Trockenprodukt ) ermittelt (siehe auch BfR-Stellungnahme Nr. 018/2013 vom 5. Juli 2013 – „Pyrrolizidinalkaloide in Kräutertees und Tees“). Dazu teilt das BfR mit „Trotz der in Einzelfällen unerwartet hohen PA-Gehalte in den gemessenen Proben ist eine akute Gesundheitsschädigung bei kurzfristiger Aufnahme (bis zu 14 Tagen) für Erwachsene und Kinder unwahrscheinlich.“ Grüner und Schwarzer Tee wiesen nach den Untersuchungen des BfR eher geringere Gehalte an PA auf als Kräutertee. Da der Eintrag hauptsächlich über PA-haltige Unkräuter erfolgt, ist eine Überprüfung der Gute-landwirtschaftliche-Erntepraxis insbesondere bei der Erzeugung von Kräutertees erforderlich. Auch die Untersuchung der Stiftung Warentest zeigt, dass PA in Schwarztee in der Regel kein Problem darstellen. Weil die PA-Gehaltsdaten nach der BfR-Untersuchung auch innerhalb der gleichen Teesorte teilweise große Schwankungen aufweisen, ist zu vermuten, dass auch bei Markentreue der verzehrte Tee unterschiedlich hohe Gehalte an PA aufweist und damit zu unterschiedlichen Aufnahmemengen führt. Insgesamt ist davon auszugehen, dass Vielverzehrer von Schwarztee längerfristig keine PA-Gehalte aufnehmen, die über der vom BfR empfohlenen Menge liegen: das BfR sieht tägliche Dosen von 0,007 µg PA/kg Körpergewicht hinsichtlich möglicher Krebsrisiken als wenig bedenklich an. Grundsätzlich sollte aber die Gesamtexposition mit PA aus allen Lebensmitteln so niedrig wie möglich gehalten werden. PAK: Bei Tee kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die fettlöslichen PAK nur in geringem Umfang in die wässrige Phase des Aufgussgetränks übergehen. Daher sind für Verbraucherinnen und Verbraucher keine gesundheitlichen Risiken bei einer möglichen PAK-Belastung der Teeblätter zu erwarten. Aus diesem Grund wurden bislang auch keine Höchstgehalte für PAK in Tee/Tee-Erzeugnissen in der europäischen Kontaminanten-Verordnung (VO [EG] Nr. 1881/2006) festgelegt. Mineralölbestandteile: Mit dem Entwurf einer Zweiundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Bedarfsgegenständeverordnung (Stand: 24. Juli 2014) sollen erstmalig Höchstgehalte für gesättigte und für aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe in Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Papier, Pappe oder Karton festgelegt werden, um den Übergang von Mineralölkohlenwasserstoffen aus Lebensmittelbedarfsgegenständen , die unter Verwendung von Altpapierstoff hergestellt sind, auf Lebensmittel zu begrenzen. Bei einem möglichen Übergang auf Lebensmittel sollen Gehalte von 2 mg gesättigte bzw. 0,5 mg aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe pro Kilogramm Lebensmittel nicht überschritten werden. Nach den Untersuchungen der Stiftung Warentest enthielten laut Bericht 15 Teeproben aromatische Mineralölkohlenwasserstoffe im Bereich von 0,8 mg/kg bis 3,1 mg/kg Teeblätter, also über dem diskutierten Höchstgehalt. Falls bestehende Höchstgehalte gesichert überschritten werden, sind die entsprechenden Produkte lebensmittelrechtlich nicht verkehrsfähig. Dies ist aber nicht gleichzusetzen mit einer potenziellen Gesundheitsgefahr. Bei Tee kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass die fettlöslichen Mineralölkohlenwasserstoffe nur in geringem Umfang in die wässrige Phase des Aufgussgetränks übergehen. Daher sind für Verbraucherinnen und Verbraucher auch bei einer erhöhten Belastung der Teeblätter keine gesundheitlichen Risiken zu erwarten. Zu Frage 2: Vorbemerkung: Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher, futtermittelrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften (AVV Rahmen-Überwachung – AVV RÜb) vom 3. Juni 2008 erfolgt die Auswahl und Anzahl der amtlichen Proben risikoorientiert und unter Berücksichtigung der landesspezifischen Produktions- und Gewerbestrukturen. Bei der risikoorientierten Probenplanung und -untersuchung berücksichtigt das Landesuntersuchungsamt (LUA) das gesundheitliche Risiko, die Täuschungsgefahr, die Ernährungsrelevanz sowie die Herkunft der Probe (Sitzlandverantwortung, wenn der Hersteller oder Erstinverkehrbringer in Rheinland-Pfalz ansässig ist). 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4267 Das LUA untersucht auch Tee (unfermentierte Tees, Schwarztee) und teeähnliche Erzeugnisse (Kräutertee, Früchtetee, Rooibostee) auf Rückstände und Kontaminanten: – Bislang wurden in Tee und teeähnlichen Erzeugnissen noch keine Untersuchungen auf Anthrachinon, Mineralölkohlenwasserstoffe und PAK durchgeführt. 2015 wird Tee im Rahmen des bundesweiten Lebensmittelmonitorings unter anderem auf PSM, PAK und Schwermetalle untersucht. Das LUA wird sich an diesen Untersuchungen beteiligen und zusätzlich auch auf Anthrachinon prüfen. – Aktuell befinden sich 20 Proben teeähnliche Erzeugnisse, insbesondere Kamillen- und Pfefferminztee wegen des zu erwartenden hohen Verzehrs durch sensible Verbrauchergruppen wie Kinder, in der Untersuchung auf Pyrrolizidinalkaloide. 2013 hatte das LUA erstmalig zehn Proben Kräutertee auf Pyrrolizidinalkaloide untersucht; die Ergebnisse waren unauffällig (höchster Wert 42 µg/kg). Schwarztee wurde bislang nicht auf PA untersucht, da die Untersuchung des BfR (siehe oben) in teeähnlichen Erzeugnissen deutlich höhere Gehalte als in Tee aufzeigte. Im Rahmen des Lebensmittelmonitorings werden im nächsten Jahr bundesweit Tee und teeähnliche Erzeugnisse auf Pyrrolizidinalkaloide untersucht. Das LUA in Rheinland-Pfalz wird sich an dem Untersuchungsprogramm beteiligen und dabei auch schwarzen Tee untersuchen. – Das LUA untersuchte Tee (66 Proben) und teeähnliche Erzeugnisse (23 Proben) in den vergangenen Jahren (2011 bis 2014) – und zukünftig – auch auf weitere Schadstoffe (Pflanzenschutzmittel, Schwermetalle, Radionuklide). Bislang ergaben sich bei diesen Untersuchungen keine Auffälligkeiten oder Beanstandungen. Zu Frage 3: Sowohl die aktuellen Untersuchungsergebnisse der Stiftung Warentest als auch die Erkenntnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung zeigen, dass die Belastung von schwarzem Tee mit Rückständen und Kontaminanten keine verstärkten Risikomanagementmaßnahmen seitens der amtlichen Überwachung oder einschränkende Verzehrsempfehlungen von Seiten der Risikobewertung erforderlich macht. Interessierte Verbraucherinnen und Verbraucher finden weitergehende Informationen zu unerwünschten Stoffen in Lebensmitteln im Hinblick auf die Ergebnisse bundesweiter Kontrollprogramme in den Berichten zur Lebensmittelsicherheit auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz (BVL) – z. B. die Ergebnisse der Untersuchung von schwarzem Tee (31 Proben) auf PAK im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) 2009 – und im Hinblick auf Risikobewertungen zur Auswirkung auf die menschliche Gesundheit auf der Internetseite des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) – z. B. Presseinformation Nr. 41/2012 vom 28. November 2012: Mineralöle in Schokolade und anderen Lebensmitteln sind unerwünscht. Grundsätzlich lässt sich ein potenzielles Gesundheitsrisiko durch schadstoffbelastete Lebensmittel verringern, wenn bei der Auswahl von Lebensmitteln die allgemeine Empfehlung zu Abwechslung und Vielfalt berücksichtigt wird. Auch das BfR weist daraufhin, dass sich hierdurch einseitige Belastungen mit verschiedenen potenziell gesundheitsgefährdenden Stoffen, mit deren vereinzeltem Vorkommen in geringen Mengen in Lebensmitteln gerechnet werden muss, vorbeugen lassen. Prof. Dr. Gerhard Robbers Staatsminister 3