Drucksache 16/4283 28. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Josef Dötsch (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Gutachten: Die Zulässigkeit von Geschwindigkeits- und Durchfahrtsbeschränkungen für laute Güterzüge im Mittleren Rheintal aus der Warte des deutschen und europäischen Rechts Die Kleine Anfrage 2790 vom 6. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte zur Reduzierung des Bahnlärms im mittleren Rheintal und der anhaltenden Bürgerproteste gegen den Bahnlärm frage ich die Landesregierung: 1. Mit welchem Ziel wurde das Gutachten in Auftrag gegeben? 2. Wie hoch sind die Kosten für das Gutachten? 3. Aus welchem Grund wurde Herr Prof. Dr. Urs Kramer von der Universität Passau mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt? 4. Ist das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten der alleinige Auftraggeber für das Gutachten? 5. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus dem Gutachten? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 26. November 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die Forderung nach Betriebsbeschränkungen für laute (d. h. nicht mit Verbundstoffbremsen ausgerüstete) Güterzüge in Form von nächtlichen Durchfahrtsverboten oder Geschwindigkeitsbeschränkungen war in der Vergangenheit mehrfach von betroffenen Bürgern, dem rheinland-pfälzischen Landtag, der Landesregierung wie auch dem Bundesrat erhoben worden. Dies gilt ebenso für eine hiermit in Zusammenhang stehende Eingriffsbefugnis für das Eisenbahn-Bundesamt. Seitens der Bundesregierung wurden Forderungen nach Betriebsbeschränkungen für den Schienengüterverkehr in der Vergangenheit insbesondere mit Verweis auf die europarechtliche Unzulässigkeit zurückgewiesen. Zur Frage der europarechtlichen Zulässigkeit liegen zahlreiche offizielle und inoffizielle Verlautbarungen seitens verschiedener Organe der EU-Kommission vor. Sowohl bezüglich der Verbindlichkeit der Aussagen als auch deren Interpretation gab es unterschiedliche Auffassungen. Um die rechtlichen Zweifelsfragen und die Argumentation des Bundes in den genannten Bereichen zu überprüfen und für Rechtsklarheit zu sorgen, wurde vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten das angesprochene Gutachten in Auftrag gegeben. Vergangene und künftige Initiativen sollten durch das Gutachten rechtlich gestützt und auch dem Bund die bereits vorhandenen Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Seit der Veröffentlichung des Gutachtens wurden Forderungen nach nächtlichen Betriebsbeschränkungen für laute Güterzüge auf allen Ebenen vermehrt erhoben. Sie waren hierbei stets auf die Ergebnisse des Gutachtens gestützt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Dezember 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4283 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Aus Gründen drittschützender datenschutz- und wettbewerbsrechtlicher Vorgaben können die Gutachtenkosten im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht offengelegt werden. Über die Höhe der Kosten kann ggfs. in nicht öffentlicher Sitzung des zuständigen Ausschusses Auskunft gegeben werden (§ 100 GOLT). Zu Frage 3: Herr Professor Dr. Urs Kramer ist Inhaber der Lehrprofessur für Öffentliches Recht an der Universität Passau. Er hat im Eisenbahnrecht promoviert und war jahrelang Mitglied im Netzbeirat der DB Netz AG. In Verbindung mit seinen zahlreichen Veröffentlichungen zum Eisenbahnrecht, die auch die entsprechenden Bezüge zu europarechtlichen Regelungen umfassen, kann er auf diesem Gebiet als anerkannter Experte angesehen werden. Zu Frage 4: Das Gutachten wurde alleine durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten in Auftrag gegeben. Zu Frage 5: Nach Auffassung der Landesregierung wird durch das Gutachten klar belegt, dass nächtliche Betriebsbeschränkungen für laute Güterzüge sowohl mit europäischem als auch nationalem Recht grundsätzlich vereinbar sind. Auch sind bereits rechtliche Regelungen vorhanden, die eine Einführung solcher Maßnahmen bei vorliegenden Gesund heitsbeeinträchtigungen durch Lärm ermöglichen würden, soweit die Verhältnis mäßigkeit gewahrt bleibt. Die Landesregierung hält daher an ihren Forderungen gegenüber dem Bund und der Bahn fest, im durch Bahnlärm hoch belasteten Mittelrheintal Betriebsbeschränkungen für laute, d. h. nicht mit Verbundstoffbremsen ausgestattete Güterzüge entsprechend den Koalitionsvereinbarungen auf Bundesebene einzuführen, um damit auch Anreize für eine zügige Umrüstung von Güterwagen auf Verbundstoffbremsen oder die Beschaffung neuer Fahrzeuge zu setzen. Die Lokomotiven sind hierbei einzubeziehen. Ulrike Höfken Staatsministerin