Drucksache 16/4284 zu Drucksache 16/4119 28. 11. 2014 A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten auf die Große Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 16/4119 – Eintreten der Umweltministerin für eine Elementarschadenspflichtversicherung – Schutz vor Hochwasser, Hilfeleistungen des Landes Die Große Anfrage vom 16. Oktober 2014 hat folgenden Wortlaut: Nach unwetterbedingten Hochwasserschäden in Teilen der Pfalz und des Mosellandes im September 2014 befinden sich Menschen in den betroffenen Gebieten in Notlagen. Die Schäden haben eine Welle von Hilfsbereitschaft ausgelöst. Vermisst wurde allerdings ein klares Signal der Landesregierung, inwieweit das Land den Opfern finanziell helfen wird. Es müsse erst geprüft werden, ob die Bedingungen hierfür erfüllt seien und gegenüber anderen von Hochwasser betroffenen Regionen eine Hilfe angemessen wäre. Vertreter der Wasserwirtschaftsabteilung des Umweltministeriums sollen untersuchen, wie man solchen Ereignissen vorbeugen oder sie zumindest abmildern könne (Rheinpfalz 25./26. Mai 2014). In der Sendung „Zur Sache Rheinland-Pfalz“ vom 25. September 2014 hat Umweltministerin Höfken für eine allgemeine Versiche rungspflicht gegen Elementarschäden plädiert. Die Landesregierung sei bemüht, eine entsprechende Versicherungspflicht zu erreichen. Diese Frage ist auch Thema einer Länder-Arbeitsgruppe, die im November 2013 eingesetzt worden ist (Bundestagsdrucksache 18/852). Bereits nach dem Hochwasserereignis 2002 in Deutschland hatte sich Ministerpräsident Beck für die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Hochwasser- und andere Elementarschäden ausgesprochen und im Gegenzug Landeshilfen für von Hochwasser Betroffene mit dem Hinweis auf bestehende Versicherungsmöglichkeiten abgelehnt. Das Projekt galt jedoch bereits Ende 2003/Anfang 2004 als gescheitert, weil die Einführung der bereits damals projektierten Versicherung , wenn sie als Pflichtversicherung konzipiert sein würde, eine Vielzahl von grundlegenden Fragen aufwirft. Dazu zählten nach damaliger Darstellung der Landesregierung z. B. der Umfang der Versicherung, die verfassungs- und europarechtliche Zulässigkeit, die finanzielle Beteiligung von Bund und Ländern, die Höhe eines Selbsterhaltes und der Verwaltungsaufwand zur Kontrolle der Einhaltung der Versicherungspflicht. Wir fragen die Landesregierung: 1. Welche Verhandlungen auf welchen Ebenen zur Realisierung einer Elementarschadenspflichtversicherung finden derzeit mit welchen Verhandlungspartnern statt? 2. Welcher Verfahrensstand ist erreicht, welche Ergebnisse sind erzielt worden? 3. Wie stellt sich der heutige Sach- und Verfahrensstand im Vergleich zum Sach- und Verfahrensstand Mitte des vergangenen Jahrzehnts dar? 4. Welcher Sachstand ist erreicht, welche offenen Fragen sind noch ungeklärt hinsichtlich der Rechtsgrundlage? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hierzu? Welche unterschiedlichen Positionen werden vertreten? Welche Bedenken werden vorgebracht? 5. Welcher Sachstand ist erreicht, welche offenen Fragen sind noch ungeklärt hinsichtlich der Rechtskonformität? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hierzu? Welche unterschiedlichen Positionen werden vertreten? Welche Bedenken werden vorgebracht? 6. Welcher Sachstand ist erreicht, welche offenen Fragen sind noch ungeklärt hinsichtlich des Kreises der Versicherten? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hierzu? Welche unterschiedlichen Positionen werden vertreten? Welche Bedenken werden vorgebracht? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 22. Dezember 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4284 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 7. Welcher Sachstand ist erreicht, welche offenen Fragen sind noch ungeklärt hinsichtlich des Umfangs der Versicherung (Versicherte Risiken)? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hierzu? Welche unterschiedlichen Positionen werden vertreten? Welche Bedenken werden vorgebracht? 8. Welcher Sachstand ist erreicht, welche offenen Fragen sind noch ungeklärt hinsichtlich der Prämienkalkulation? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hierzu? Welche unterschiedlichen Positionen werden vertreten? Welche Bedenken werden vorgebracht? 9. Welcher Sachstand ist erreicht, welche offenen Fragen sind noch ungeklärt hinsichtlich der Risikozonierung? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hierzu? Welche unterschiedlichen Positionen werden vertreten? Welche Bedenken werden vorgebracht? 10. Welcher Sachstand ist erreicht, welche offenen Fragen sind noch ungeklärt hinsichtlich der Prämienhöhe? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hierzu? Welche unterschiedlichen Positionen werden vertreten? Welche Bedenken werden vorgebracht? 11. Welcher Sachstand ist erreicht, welche offenen Fragen sind noch ungeklärt hinsichtlich des Prämienspektrums? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hierzu? Welche unterschiedlichen Positionen werden vertreten? Welche Bedenken werden vorgebracht? 12. Welcher Sachstand ist erreicht, welche offenen Fragen sind noch ungeklärt hinsichtlich des Leistungsumfangs? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hierzu? Welche unterschiedlichen Positionen werden vertreten? Welche Bedenken werden vorgebracht? 13. Welcher Sachstand ist erreicht, welche offenen Fragen sind noch ungeklärt hinsichtlich einer Selbstbeteiligung? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hierzu? Welche unterschiedlichen Positionen werden vertreten? Welche Bedenken werden vorgebracht? 14. Welcher Sachstand ist erreicht, welche offenen Fragen sind noch ungeklärt hinsichtlich des Vollzugs und der Überwachung der Einhaltung der Versicherungspflicht? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hierzu? Welche unterschiedlichen Positionen werden vertreten ? Welche Bedenken werden vorgebracht? 15. Welcher Sachstand ist erreicht, welche offenen Fragen sind noch ungeklärt hinsichtlich der Höhe des Finanz- und Deckungsbedarfs? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hierzu? Welche unterschiedlichen Positionen werden vertreten? Welche Bedenken werden vorgebracht? 16. Welcher Sachstand ist erreicht, welche offenen Fragen sind noch ungeklärt hinsichtlich der Höhe einer staatlichen Beteiligung von Bund und Ländern? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hierzu? Welche unterschiedlichen Positionen werden vertreten? Welche Bedenken werden vorgebracht? 17. Welches sind die vorliegenden Ergebnisse zu vorbeugenden und abmildernden Maßnahmen gegenüber unwetterbedingten Hochwasserschäden? 18. Welcher Handlungsbedarf besteht hier hinsichtlich der Hochwassergefahrenkarten? Inwieweit müssen diese ergänzt oder erweitert werden? 19. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Folgen der Unwetterereignisse für ihr Hochwasserschutzkonzept? 20. Welche Konsequenzen entstehen für die Förderung natürlichen Wasserrückhalts in der Fläche, um Einfluss auf die Hochwasserentstehung zu nehmen? 21. Welche Konsequenzen entstehen für technischen Hochwasserschutz, um Schutz vor einem Hochwasserereignis zu gewährleisten? 22. Welche Konsequenzen entstehen für weitergehende Hochwasservorsorge zur Vermeidung von Schäden? 23. Inwieweit hilft die Landesregierung den Menschen in den betroffenen Gebieten? Inwieweit findet die Elementarschadensregelung des Landes Anwendung, inwieweit findet sie keine Anwendung? 24. Welche Ergebnisse hat die angekündigte Prüfung erbracht? 2 Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Große Anfrage namens der Landesregierung – Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 27. November 2014 – wie folgt beantwortet: Naturkatastrophen können bisher nicht gekannte Ausmaße annehmen und Schäden in Milliardenhöhe verursachen, wie zuletzt die Hochwasser im Juni 2013 im Donau- und Elbegebiet deutlich gemacht haben. Auch Rheinland-Pfalz bleibt von Naturkatastrophen nicht verschont, wie der Starkregen am 20. September 2014 unter anderem im Donnersbergkreis und an der Mosel gezeigt hat. Die Untersuchungen der Versicherungswirtschaft und Erkenntnisse der Klimawissenschaften machen deutlich, dass aufgrund des Klimawandels die Häufigkeit und Stärke solcher extremen Wetterereignisse bereits zugenommen haben und sich in Zukunft noch verstärken werden. Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4284 Extreme Wetterereignisse können zu Schäden führen, die für betroffene Hausbesitzer und Gewerbetreibende existenzbedrohend sind. Die Eigenvorsorge umfasst in der Regel nur Maßnahmen gegen Hochwasserereignisse, die man aus der Erfahrung kennt. Gegen größere und extreme Hochwasser, die sehr selten sind, aber jederzeit auftreten können, ist kaum jemand ausreichend gewappnet. Die finanzielle Vorsorge von Betroffenen für Hochwasserschäden ist deshalb ein wichtiges Element des Hochwasserrisikomanagements . Diese kann in Form von finanziellen Rücklagen für einen Schadensfall erfolgen; üblicher ist eine Versicherung gegen Hochwasserschäden . In Rheinland-Pfalz liegt der Anteil der Haushalte, die für ihr Wohngebäude eine Elementarschadensversicherung abgeschlossen haben, im Vergleich zu anderen Bundesländern unter dem Durchschnitt. Es liegt deshalb auch im Interesse des Landes, dass sich möglichst viele potenziell von Hochwasser Betroffene gegen Schäden versichern. Weil eine Versicherungspflicht gegen Elementarschäden bisher nicht besteht, müssen die Möglichkeiten zur freiwilligen Versicherung von Elementarschäden bei den potenziell Betroffenen bekannt gemacht werden. Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten sowie das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung haben dazu in Zusammenarbeit mit der Versicherungswirtschaft, der Verbraucherzentrale, den kommunalen Spitzenverbänden, der Architektenkammer , der Ingenieurkammer und den Handwerkskammern im Frühjahr 2013 eine Elementarschadenskampagne in Rheinland -Pfalz gestartet. Die Informationen an die Öffentlichkeit erfolgen über eine eigens eingerichtete Internetseite (www.elementarversichern .rlp.de), einen Informationsflyer zur breiten Verteilung, Veranstaltungen im Rahmen der Hochwasserpartnerschaften und Informationsveranstaltungen in den Orten, in denen örtliche Hochwasserschutzkonzepte mit aktiver Beteiligung der Bürgerschaft aufgestellt werden. Bei der Verbraucherzentrale wurde eine Ansprechstelle mit kostenlosem Informationstelefon und Beratungsmöglichkeiten eingerichtet. Gleichzeitig haben der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und die in der Kampagne mitarbeitenden Versicherungsgesellschaften zugesagt, die Versicherungsmöglichkeiten gegen Elementarschäden soweit wie möglich auszuweiten. Bisher ist nach Erkenntnissen des GDV die Versicherungsquote zwar um wenige Prozentpunkte gestiegen, eine flächendeckende Versicherung auf freiwilliger Basis ist jedoch noch nicht absehbar. Die Landesregierung begrüßt daher, dass Bund und Länder ihre gemeinsamen Anstrengungen zur Einführung einer möglichen Pflichtversicherung gegen Elementarschäden intensiviert haben. Die Elementarschadenspflichtversicherung ist als Instrument grundsätzlich dazu geeignet, die Eigenvorsorge gegen Schäden wie z. B. durch Hochwasser zu stärken. Die Gesetzgebungskompetenz liegt jedoch beim Bund. Das Land Rheinland Pfalz bringt sich in die aktuelle Diskussion ein und wird seinen Beitrag auch dazu leisten, eine Klärung der noch offenen verfassungs- und versicherungsrechtlichen Fragen herbeizuführen. Wichtig ist dabei, dass eine Pflichtversicherung nur dann ihren Nutzen entfalten kann, wenn sie auch bezahlbar bleibt. Es ist unerlässlich, dass die Versicherten nicht gezwungen werden, so hohe Selbstbehalte vereinbaren zu müssen, dass sie im Schadensfall einen erheblichen Teil des Schadens selbst tragen müssten. Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Große Anfrage 16/4119 der Fraktion der CDU namens der Landesregierung wie folgt: 1. Welche Verhandlungen auf welchen Ebenen zur Realisierung einer Elementarschadenspflichtversicherung finden derzeit mit welchen Verhandlungspartnern statt? Die Frühjahrskonferenz 2013 der Justizministerinnen und Justizminister beauftragte den Thüringer Justizminister, in Gespräche mit der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Thema „Pflichtversicherung für Elementarschäden“ einzutreten. Nach den katastrophalen Hochwasserereignissen im Donau- und Elbeeinzugsgebiet im Juni 2013 folgte die Sonderumweltministerkonferenz (UMK) Hochwasser vom 2. September 2013. Diese forderte, dass Instrumentarien entwickelt werden, die Maßnahmen der Eigenvorsorge stärker als bislang unterstützen. Die Umweltministerkonferenz bat die Justizministerkonferenz um Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten, einschließlich einer Versicherungspflicht. Daraufhin beschlossen die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf ihrer Jahreskonferenz vom 23. bis 25. Oktober 2013, die Justizministerkonferenz zu bitten, unter Beteiligung der Umweltministerkonferenz und der Finanzministerkonferenz die rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten einer größeren Verbreitung von Elementarschadensversicherungen einschließlich einer Versicherungspflicht für Elementarschäden zu prüfen. Die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister beschloss am 14. November 2013 in Berlin, die Möglichkeiten einer Pflichtversicherung für Elementarschäden weiter zu erörtern und unter Beteiligung der Umweltministerkonferenz und Finanzministerkonferenz die rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten einer größeren Verbreitung von Elementarschadensversicherungen einschließlich einer Versicherungspflicht für Elementarschäden zu prüfen. Sie baten das Bundesministerium der Justiz, sich an der hierzu zu bildenden länderoffenen Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz von Thüringen, Baden-Württemberg und SachsenAnhalt zu beteiligen. Im Juni 2014 bat die Justizministerkonferenz die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, unter Beteiligung der Umweltministerkonferenz und der Finanzministerkonferenz sowie unter Einbeziehung der Versicherungswirtschaft die Möglichkeiten einer größeren Verbreitung von Elementarschadensversicherungen durch eine Pflichtversicherung sowie auch alternative Lösungsmöglichkeiten weiter zu untersuchen. Die Bundesregierung hat ebenfalls angekündigt, in Umsetzung des Koalitionsvertrages der laufenden Legislaturperiode die Rahmenbedingungen für eine Elementarschadensversicherung bzw. die Einführung einer Elementarschadenspflichtversicherung zu prüfen und sich verstärkt in die Arbeit der Länder-Arbeitsgruppe einzubringen. „Eine Pflichtversicherung berühre sowohl auf Seiten der Versicherer als auch auf Seiten der Versicherten Grundrechte. Grundrechtseingriffe müssten den Grundsatz der Verhältnismäßig- 3 Drucksache 16/4284 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode keit wahren. Verfassungsrechtliche Probleme einer Pflichtversicherung würden ebenfalls von der eingesetzten Arbeitsgruppe zu erörtern sein“ (Bundestagsdrucksache 18/852 vom 18. März 2014). Die Finanzministerkonferenz hat Anfang September 2014 mitgeteilt, dass sie zum gegenwärtigen Zeitpunkt von einer Beteiligung an der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Pflichtversicherung für Elementarschäden“ absehe, aber darum gebeten, ihr etwaige Zwischenergebnisse zu übermitteln und ihr vor Abschluss der Beratungen in der Justizministerkonferenz Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 2. Welcher Verfahrensstand ist erreicht, welche Ergebnisse sind erzielt worden? Die Prüfungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe sind noch nicht abgeschlossen. Der aktuelle Sachstand ergibt sich aus dem der Justizministerkonferenz im Juni 2014 vorgelegten Zwischenbericht, in dem die Arbeitsgruppe ihre bisherigen Erkenntnisse und Bewertungen zusammengefasst hat. Danach ist prinzipiell das 2003 zugrunde gelegte Kombinationsmodell einer Elementarschadenspflichtversicherung weiterhin Grundlage der Diskussion. In diesem Modell erfolgt eine Kombination versicherter Gefahren gegen Schäden durch Überschwemmung, Sturmflut, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und Sturm/Hagel. 3. Wie stellt sich der heutige Sach- und Verfahrensstand im Vergleich zum Sach- und Verfahrensstand Mitte des vergangenen Jahrzehnts dar? Die Landesregierung hatte im Jahr 2005 im Rahmen der Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU – Drucksache 14/4195 vom 3. Juni 2005 – ausführlich den Sachstand, die unterschiedlichen Positionen und Bedenken hinsichtlich der Realisierbarkeit einer Elementarschadenspflichtversicherung dargestellt. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat bisher nur erste Überlegungen angestellt. Ein abschließender Vergleich mit den im Jahr 2005 dargestellten Ergebnissen ist daher noch nicht möglich. 4. Welcher Sachstand ist erreicht, welche offenen Fragen sind noch ungeklärt hinsichtlich der Rechtsgrundlage? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hierzu? Welche unterschiedlichen Positionen werden vertreten? Welche Bedenken werden vorgebracht? 5. Welcher Sachstand ist erreicht, welche offenen Fragen sind noch ungeklärt hinsichtlich der Rechtskonformität? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hierzu? Welche unterschiedlichen Positionen werden vertreten? Welche Bedenken werden vorgebracht? 6. Welcher Sachstand ist erreicht, welche offenen Fragen sind noch ungeklärt hinsichtlich des Kreises der Versicherten? Welche Vorstellungen  hat die Landesregierung hierzu? Welche unterschiedlichen Positionen werden vertreten? Welche Bedenken werden vorgebracht? 7. Welcher Sachstand ist erreicht, welche offenen Fragen sind noch ungeklärt hinsichtlich des Umfangs der Versicherung (Versicherte  Risiken)? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hierzu? Welche unterschiedlichen Positionen werden vertreten? Welche  Bedenken werden vorgebracht?  8. Welcher Sachstand ist erreicht, welche offenen Fragen sind noch ungeklärt hinsichtlich der Prämienkalkulation? Welche Vorstellungen  hat die Landesregierung hierzu? Welche unterschiedlichen Positionen werden vertreten? Welche Bedenken werden vorgebracht? 9. Welcher Sachstand ist erreicht, welche offenen Fragen sind noch ungeklärt hinsichtlich der Risikozonierung? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hierzu? Welche unterschiedlichen Positionen werden vertreten? Welche Bedenken werden vorgebracht? 10. Welcher Sachstand ist erreicht, welche offenen Fragen sind noch ungeklärt hinsichtlich der Prämienhöhe? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hierzu? Welche unterschiedlichen Positionen werden vertreten? Welche Bedenken werden vorgebracht? 11. Welcher Sachstand ist erreicht, welche offenen Fragen sind noch ungeklärt hinsichtlich des Prämienspektrums? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hierzu? Welche unterschiedlichen Positionen werden vertreten? Welche Bedenken werden vorgebracht? 12. Welcher Sachstand ist erreicht, welche offenen Fragen sind noch ungeklärt hinsichtlich des Leistungsumfangs? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hierzu? Welche unterschiedlichen Positionen werden vertreten? Welche Bedenken werden vorgebracht? 13. Welcher Sachstand ist erreicht, welche offenen Fragen sind noch ungeklärt hinsichtlich einer Selbstbeteiligung? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hierzu? Welche unterschiedlichen Positionen werden vertreten? Welche Bedenken werden vorgebracht? 14. Welcher Sachstand ist erreicht, welche offenen Fragen sind noch ungeklärt hinsichtlich des Vollzugs und der Überwachung der Einhaltung  der Versicherungspflicht? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hierzu? Welche unterschiedlichen Positionen werden vertreten? Welche Bedenken werden vorgebracht? 15. Welcher Sachstand ist erreicht, welche offenen Fragen sind noch ungeklärt hinsichtlich der Höhe des Finanz- und Deckungsbedarfs? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hierzu? Welche unterschiedlichen Positionen werden vertreten? Welche Bedenken  werden vorgebracht? 16. Welcher Sachstand ist erreicht, welche offenen Fragen sind noch ungeklärt hinsichtlich der Höhe einer staatlichen Beteiligung von Bund und Ländern? Welche Vorstellungen hat die Landesregierung hierzu? Welche unterschiedlichen Positionen werden vertreten? Welche Bedenken werden vorgebracht? 4 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4284 Zu den Fragen 4 bis 16: Die Beratungen der Arbeitsgruppe sind noch nicht abgeschlossen. Zuständig wäre der Bundesgesetzgeber. Die Tarifgestaltung wäre Sache von privaten Versicherern. Für eine Festlegung der Landesregierung fehlt es an einer tragfähigen Entscheidungsgrundlage. 17. Welches sind die vorliegenden Ergebnisse zu vorbeugenden und abmildernden Maßnahmen gegenüber unwetterbedingten Hochwasserschäden ? Ausgehend von den Tatsachen, – dass Hochwasser ein Naturereignis ist, das man nicht verhindern und nur in verhältnismäßig geringem Maß abmindern kann, – dass man auch durch Wasserrückhalt in der Fläche oder Gewässerrenaturierung insbesondere extremes Hochwasser nur begrenzt beeinflussen kann, – dass technische Hochwasserschutzmaßnahmen wie Mauern und Dämme das Hochwasser nur bis zu einer bestimmten Höhe abhalten können und – dass ein vollständiger Schutz vor Hochwasser nicht möglich ist, muss Vorsorge durch ein umfassendes Hochwasserrisikomanagement getroffen werden. Dazu zählen: – Information der betroffenen Bevölkerung über die Hochwassergefährdung und Hochwasservorsorgemöglichkeiten, – Berücksichtigung der Hochwasservorsorge in der Regional- und Bauleitplanung, – hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren, – Gefahrenabwehr und Katastrophenschutz, – Hochwasservorhersagen und Hochwassermeldedienst, – natürlicher Wasserrückhalt in der Fläche und an Gewässern, – technische Hochwasserschutzmaßnahmen wie Rückhaltebecken und Mauern. Um die Hochwasservorsorge umfassend zu verbessern, haben sich an den Flussabschnitten mit signifikantem Hochwasserrisiko die Kommunen, Behörden, Ver- und Entsorger, Flächennutzer und weitere Akteure zusammengeschlossen und Hochwasserpartnerschaften gegründet. Zurzeit bestehen 23 Hochwasserpartnerschaften im Land. Sie haben seit 2010 über 400 Maßnahmen erarbeitet, die in die nach europäischem Recht aufzustellenden Hochwasserrisikomanagementpläne aufgenommen werden. 18. Welcher Handlungsbedarf besteht hier hinsichtlich der Hochwassergefahrenkarten? Inwieweit müssen diese ergänzt oder erweitert  werden? 19. Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung aus den Folgen der Unwetterereignisse für ihr Hochwasserschutzkonzept? Das Thema „Starkregen“ war schon bisher ein Handlungsbereich im Hochwasserschutzkonzept des Landes. Hochwassergefahrenkarten gibt es für die Flussabschnitte, die entsprechend den Vorgaben der europäischen Hochwasserrisikomanagement -Richtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes mit signifikantem Hochwasserrisiko bewertet wurden. Lokale Starkregen , wie sie sich im September 2014 an mehreren Orten in Rheinland-Pfalz ereignet haben, können überall auf der gesamten Landesfläche auftreten. Der Umfang der möglichen Ereignisse ist in Hochwassergefahrenkarten praktisch nicht darstellbar. Stattdessen werden bei Bedarf örtliche Analysen der topografischen Gegebenheiten, des möglichen Niederschlagsgeschehens, der Kapazität der Entwässerungssysteme und Gewässer sowie der Bebauungsstruktur, der Infrastruktur und der Schadenspotenziale durchgeführt und als Ergebnis potenzielle Risikobereiche ermittelt. Die Vorgehensweise ist im Leitfaden „Starkregen – Was können Kommunen tun?“ vom Februar 2013 ausführlich dargestellt. Dieser wurde schon vor den Starkregenereignissen im September 2014 entwickelt und herausgegeben. Der Leitfaden wurde 2013 auch allen Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz zugeleitet. Im Rahmen der Hochwasserpartnerschaften wird das Starkregenrisiko thematisiert und den Gemeinden angeboten, sie bei der Maßnahmenentwicklung zu unterstützen. Es wird erwartet, dass in Zukunft aufgrund des Klimawandels extreme Wetterereignisse zunehmen. Um diese und weitere Auswirkungen des Klimawandels zu berücksichtigen, gibt es umfangreiche Untersuchungen des Landes, u. a. im länderübergreifenden Projekt KLIWA (Klimaveränderung und Konsequenzen für die Wasserwirtschaft). 20. Welche Konsequenzen entstehen für die Förderung natürlichen Wasserrückhalts in der Fläche, um Einfluss auf die Hochwasserentstehung  zu nehmen? Wie schon zu Frage 17 ausgeführt ist, kann man auch durch Wasserrückhalt in der Fläche oder Gewässerrenaturierung Hochwasser nur begrenzt abmindern und insbesondere extreme Hochwasserereignisse – auch durch Starkregenereignisse – nur wenig beeinflussen . Maßnahmen zum natürlichen Wasserrückhalt werden in Rheinland-Pfalz auf der gesamten Landesfläche seit 20 Jahren erfolgreich in der „Aktion Blau“ umgesetzt. Die „Aktion Blau“ – seit 2011 weiterentwickelt in die „Aktion Blau Plus“ – ist außerdem ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die das Land dazu verpflichtet, eine gute Qualität der Fließgewässer herzustellen, und zur Biodiversitätsstrategie des Landes. Seit 1994 wurden rund 260 Millionen Euro in die Aktion Blau investiert. Mit der „Aktion Blau Plus“ sollen allein für den ersten Bewirtschaftungsplan der Wasserrahmenrichtlinie zwischen 2010 und 2015 rund 110 Millionen Euro in die Gewässerentwicklung in Rheinland-Pfalz investiert werden. 5 Drucksache 16/4284 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode 21. Welche Konsequenzen entstehen für technischen Hochwasserschutz, um Schutz vor einem Hochwasserereignis zu gewährleisten? Bisher wurden bei Gesamtaufwendungen von fast 1 Mrd. Euro allein über 600 Millionen Euro in technischen Hochwasserschutz in Rheinland-Pfalz investiert, und auch zukünftig können und sollen technische Hochwasserschutzanlagen überall dort errichtet werden, wo sie aus fachlicher Sicht sinnvoll und wirtschaftlich sind. Wie schon zu Frage 17 ausgeführt, ist ihre Wirkung aber begrenzt . Vollständiger Hochwasserschutz, insbesondere gegen Extremhochwasser, ist nicht möglich. 22. Welche Konsequenzen entstehen für weitergehende Hochwasservorsorge zur Vermeidung von Schäden? Die Hochwasservorsorge zur Verminderung von Schäden soll, wie zu Frage 17 erläutert, durch umfangreiches Hochwasserrisikomanagement sichergestellt werden. 23. Inwieweit hilft die Landesregierung den Menschen in den betroffenen Gebieten? Inwieweit findet die Elementarschadensregelung des Landes Anwendung, inwieweit findet sie keine Anwendung? Um den vom extremen Hochwasser am 20. September 2014 im Donnersbergkreis geschädigten Hausbesitzern zu helfen, bietet das Land eine kostenlose Beratung für den Wiederaufbau und die Sanierung an. Dazu haben Fachleute die Betroffenen aufgesucht und ihnen Hinweise und Vorschläge zur fachgerechten Sanierung und zur Hochwasservorsorge gegeben. Bis Mitte November 2014 wurde das Angebot von ca. 70 Hausbesitzern in den Verbandsgemeinden Rockenhausen und Alsenz-Obermoschel in Anspruch genommen. Das Land lässt ein auch für andere Landesteile beispielhaftes Konzept zur Starkregenvorsorge in den Verbandsgemeinden AlsenzObermoschel und Rockenhausen erstellen, um die Vorsorge möglichst umfassend in Gang zu setzen und zukünftig Hochwasserschäden zu vermindern. Die betroffenen und potenziell betroffenen Bürgerinnen und Bürger, Landwirtinnen und Landwirte und die örtlichen Verwaltungen werden umfangreich beteiligt. Die Konzepterstellung wird derzeit beauftragt und soll noch im Dezember 2014 beginnen. Weitere Konzepte im Land befinden sich in Vorbereitung oder wie z. B. in der Ortsgemeinde Neuhütten bereits in der Umsetzung. Die Landesregierung kann zur Milderung außergewöhnlicher Notstände nach Elementarereignissen von überörtlicher Bedeutung, die bei einem größeren Personenkreis existenzgefährdende Schäden verursacht haben, Finanzhilfen gewähren. Die Grundsätze für die Gewährung von Finanzhilfen und die Verfahrensabläufe in solchen Fällen hat die Landesregierung in einer Verwaltungsvorschrift „Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden (VV Elementarschäden)“ vom 24. April 2012 (MinBl. S. 346) vorgegeben. Grundsätzlich haben Eigenvorsorge und private Initiativen auf örtlicher Ebene, Nachbarschaftshilfe und Hilfsmaßnahmen der Gebietskörperschaften im Rahmen der Selbstverwaltung, beispielsweise im Bereich der Sozialhilfe, Vorrang vor staatlichen Finanzhilfen . Maßnahmen der Landesregierung setzen deshalb insbesondere bei Schadensereignissen an, von denen das ganze Land oder sich über mehrere Landkreise erstreckende, größere Regionen betroffen sind. Versicherbare oder durch menschliches Versagen verursachte Ereignisse werden grundsätzlich nicht als Elementarschäden anerkannt. Gleiches gilt für lokal begrenzte Ereignisse, die nur einen geringen Personenkreis betreffen. Mit den staatlichen Finanzhilfen, die auf Antrag land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, gewerblichen Betrieben sowie sonstigen Privatgeschädigten gewährt werden können, sollen Geschädigte unterstützt werden, die trotz Vorsorgemaßnahmen und versuchter Selbsthilfe beim Schadensereignis unverschuldet in eine außergewöhnliche Notlage geraten sind. Bei Privatpersonen ist diese Notlage gegeben, wenn die Schäden am privateigenen Wohnraum oder am Hausrat so erheblich sind, dass die Beseitigung unter Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse aus eigener Kraft nicht möglich ist und sie deshalb die Kriterien zur Gewährung von Sozialhilfe erfüllen würden. Bei der Prüfung der Notlage im Einzelfall bleiben versicherbare Elementarschäden, Schäden am Hausrat in bauordnungsrechtlich nicht genehmigten Räumen, Schäden an Luxusgegenständen, Bargeld, Wertpapieren und Sammlungen unberücksichtigt . Eine außergewöhnliche Notlage setzt im Übrigen eine Schadenshöhe von mindestens 2 500 Euro im Einzelfall voraus. 24. Welche Ergebnisse hat die angekündigte Prüfung erbracht? Vom Unwetterereignis mit extremen Starkregenfällen am 20. September 2014 waren weite Teile des Landes betroffen. Das überörtliche Elementarereignis hatte einen Schadensschwerpunkt im Bereich des Donnersbergkreises mit einer geschätzten Gesamtsumme an Privatschäden von über 8 Millionen Euro. Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen sowie im Benehmen mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten und dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung die Feststellung des Elementarereignisses im Staatsanzeiger bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung im Staatsanzeiger hat die einmonatige Frist für Anträge auf Finanzhilfen (Ausschlussfrist) begonnen. Ulrike Höfken Staatsministerin 6