Drucksache 16/4286 28. 11. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Hans-Josef Bracht (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Maßnahmenpaket gegen Bahnlärm – geplante Maßnahmen im Rhein-Hunsrück-Kreis Die Kleine Anfrage 2786 vom 5. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Am 15. September 2014 hat der Beitrat „Leiseres Mittelrheintal“ in seiner Sitzung in Lorch ein Maßnahmenpaket gegen Bahnlärm beschlossen. Vertreter des Landes Rheinland-Pfalz sind Mitglieder des Beirats. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen aus dem beschlossenen Maßnahmenpaket sind nach Kenntnis der Landesregierung entlang der Bahnstrecke im Rhein-Hunsrück-Kreis geplant (bitte nach Maßnahmenart und Streckenabschnitt bzw. anliegenden Ortsgemeinden/Städten aufgeschlüsselt)? 2. Wie ist der Zeitplan zur Umsetzung der Maßnahmen? 3. Wie hoch sind die geschätzten Kosten für die Maßnahmen in Rhein-Hunsrück-Kreis? 4. In welcher Höhe wird sich das Land an den Kosten für die Maßnahmen im Rhein-Hunsrück-Kreis beteiligen? 5. Wie beurteilt die Landesregierung den Wirkungsgrad der geplanten Maßnahmen bezüglich einer Reduzierung des Bahnlärms im Rhein-Hunsrück-Kreis? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. November 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Das Gebiet der Machbarkeitsuntersuchung über zusätzliche Maßnahmen zur Lärm minderung an der Infrastruktur der Bahnstrecken im Mittelrheintal, die namens des Beirats „Leiseres Mittelrheintal“ von der DB Netz AG beauftragt war, umfasst aus dem RheinHunsrück -Kreis im Bereich der Stadt Boppard die Stadtteile Bad Salzig, Hirzenach und die Stadt Boppard selbst sowie in der Verbandsgemeinde Sankt Goar-Oberwesel der Gemeindeteil Zu Fellen und Biebernheim sowie die Stadt Oberwesel. Die Untersuchung wurde vom Beirat in seiner Sitzung am 15. September 2014 zur Kenntnis genommen. Ein Beschluss zur Umsetzung wurde entgegen der Annahme des Fragestellers nicht gefasst. Für die Ortslage des Stadtteils Bad Salzig wurde folgende Maßnahme vorgeschlagen: Für die Ortslage der Stadt Boppard wurden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: *) Jeweils alternative Varianten (Schallschutzwand 2 m oder 4 m hoch). Die unterschiedlichen Höhen der Schallschutzwände ergeben auch zwei Endsummen für die geschätzten Gesamtkosten. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Dezember 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Maßnahmenart Kilometer Länge in Meter Akustisches Schleifen keine Angabe 8 881,0 Maßnahmenart Kilometer Länge in Meter Akustisches Schleifen keine Angabe 8 881,0 Schallschutzwand 2 m*) 108 801 bis 107 722 1 083,0 Schallschutzwand 4 m*) 108 801 bis 107 722 1 083,0 Drucksache 16/4286 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Für die Ortslage des Stadtteils Hirzenach wurde folgende Maßnahme vorgeschlagen: Für die Ortslage Zu Fellen wurde folgende Maßnahme vorgeschlagen: Für die Ortslage Biebernheim wurden folgende Maßnahmen vorgeschlagen: Für die Ortslage Oberwesel wurde folgende Maßnahme vorgeschlagen: Die Angaben der Tabellen stützen sich auf den Bericht zur Machbarkeitsunter suchung. Maßnahmen, die aufgrund der zugrundegelegten Kriterien zur Bewertung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses als unverhältnismäßig eingestuft wurden, sind nicht aufgeführt. Zu Frage 2: Ein konkreter Zeitplan zur Umsetzung besteht wegen der derzeit offenen Finanzierungs frage noch nicht. Unter der Annahme, dass die Finanzierungsfrage geklärt werden kann, bedarf der Einbau von Dämmelementen an der Schiene aus Gründen der fahr - plantechnischen Vorbereitung mindestens ein Jahr. Der Bau von Lärmschutzwänden benötigt aufgrund der dafür erforderlichen Planfeststellungsverfahren einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren. Zu Frage 3: Die geschätzten Kosten für die unter Nr. 1 aufgeführten Schallschutzmaßnahmen belaufen sich auf 2 776 720,00 Euro (2 m hohe Schallschutzwände) bzw. 3 534 820,00 Euro (4 m hohe Schallschutzwände). Die Kalkulation beinhaltet nur die Erstellungskosten (ohne Planungskosten). Zu Frage 4: Eine Beteiligung des Landes an den Kosten der Lärmsanierungsmaßnahmen ist nicht vorgesehen, da es sich um eine ausschließliche Aufgabe des Bundes und der Deutschen Bahn AG handelt. Zu Frage 5: Durch das nach der Untersuchung vorgesehene regelmäßige akustische Schleifen der Schienen sind, ebenso wie durch das Anbringen von Schienenstegdämpfern, Pegelminderungen von bis zu drei Dezibel möglich. Die Wirkung von Lärmschutzwänden kann nicht pauschal beziffert werden, da diese von der Entfernung zum Gleis und den Abständen zu den einzelnen Wohngebäuden abhängt und hierbei und auch auf die einzelnen Stockwerke unterschiedlich ausfällt. In Bezug auf das Jahr 2020, unter Berücksichtigung des Prognoseverkehrs 2025 und einer vollständigen Umrüstung aller Güterwagen auf Verbundstoffbremsen, werden mit der Untersuchung Pegelminderungen ermittelt, die überwiegend im Bereich sechs bis neun Dezibel liegen. Sollte es zu dem prognostizierten Zuwachs des nächtlichen Zugverkehrs kommen, ist infolge der zusätzlichen Einzelschallereignisse allerdings nicht auszuschließen, dass die nächtlichen Belastungen zunehmen. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär Maßnahmenart Kilometer Länge in Meter Akustisches Schleifen keine Angabe 3 156,0 Maßnahmenart Kilometer Länge in Meter Akustisches Schleifen keine Angabe 4 882,0 Schienenstegdämpfung 125 700 bis 125 733 33,5 Schienenstegdämpfung 125 699 bis 125 733 34,2 Schienenstegdämpfung 124 885 bis 125 099 214,0 Schienenstegdämpfung 124 885 bis 125 099 213,8 Maßnahmenart Kilometer Länge in Meter Akustisches Schleifen keine Angabe 5 455,0 Maßnahmenart Kilometer Länge in Meter Akustisches Schleifen keine Angabe 3 595,0