Drucksache 16/429 11. 10. 2011 Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 31. Oktober 2011 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bernhard Henter (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Neustrukturierung der Katasterämter in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 294 vom 19. September 2011 hat folgenden Wortlaut: Infolge der jüngst beschlossenen Neustrukturierung der rheinland-pfälzischen Vermessungs- und Katasterverwaltung soll u. a. auch das größte Katasteramt in Trier geschlossen werden, während die Standorte Daun und Bernkastel-Kues erhalten werden. Die vorgesehene Schließung des Standortes Trier führte hier zu heftiger Kritik an diesen Plänen der Landesregierung. Insbesondere wird kritisiert, dass sich die vom Land präferierten Standorte Bernkastel-Kues sowie Daun in einer Randlage befinden, während dann im westlichen Bereich der Region Trier kein Katasteramtsstandort mehr vorhanden sei. Darüber hinaus wird heftige Kritik von Seiten der am Standort Trier beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter laut, die an Standorte versetzt werden sollen, die mit öffentlichen Verkehrsmitteln äußerst schlecht zu erreichen sind und aufgrund der teils weit zurückzulegenden Fahrstrecken – abgesehen vom hohen Zeitaufwand – immense monatliche Mehrkosten für den Einsatz von Pkw verursachen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Kritik an der Schließung des größten Katasteramtsstandortes in Trier zu Gunsten der in einer Randlage befindlichen Standorte in Bernkastel-Kues sowie Daun sowie an der hierdurch entstehenden und als ungerecht empfundenen räumlichen Verteilung von Katasteramtsstandorten im Bereich des ehemaligen Regierungsbezirks Trier? 2. Wie ist die derzeitige Mitarbeiterstruktur am Katasteramt Trier, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Standorts kommen aus den Verbandsgemeinden Saarburg, Konz, Kell am See sowie Hermeskeil (bitte detaillierte Auflistung)? 3. Welche Streckenentfernungen müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Verbandsgemeinden Saarburg, Konz, Kell am See sowie Hermeskeil jeweils zukünftig zurücklegen zu ihren zukünftigen Dienstsitzen in Bernkastel-Kues oder Daun (bitte Auflistung nach Wohnorten sowie den Streckenentfernungen von dort zu den neuen Dienstsitzen)? 4. Wie beurteilt die Landesregierung die räumliche sowie zeitliche Erreichbarkeit der Standorte Bernkastel-Kues sowie Daun mit öffentlichen Verkehrsmitteln, insbesondere für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Verbandsgemeinden Saarburg, Konz, Kell am Sell und Hermeskeil? 5. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der Standort Trier hinsichtlich seines vorhandenen Raumangebotes sowie seiner verkehrsgünstigen Lage bzw. Erreichbarkeit besser geeignet ist als die Standorte in Bernkastel-Kues sowie Daun (wenn nein, bitte detaillierte Begründung)? 6. Wie ist die in Bernkastel-Kues derzeit vorhandene Gebäude- und Raumstruktur hinsichtlich der Aufnahmekapazität von weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Standortes Trier? 7. Steht derzeit in Bernkastel-Kues ein ausreichendes Raumangebot zur Verfügung oder muss erst durch Neubaumaßnahmen ein entsprechendes Raumangebot geschaffen werden? Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Kosten (bitte detaillierte Angaben )? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Oktober 2011 wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen: Mit umfangreichen und breitgefächerten Investitionen hat sich die Vermessungs- und Katasterverwaltung frühzeitig auf neue Informations - und Kommunikationstechnologien eingestellt und gleichzeitig wesentliche Geobasisdatenbestände des Liegenschaftskatasters in digitale Form überführt. Diese Maßnahmen waren die Basis für die Einführung neuer Verfahrenslösungen und Verfahrensabläufe . Der daraus resultierende Personalabbau wird sich in Zukunft fortsetzen. Das hat Auswirkungen auf die bestehende Drucksache 16/429 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Aufbauorganisation unter Einbeziehung der zukünftig notwendigen Anzahl der Vermessungs- und Katasterämter. Ausdrücklich bestätigt wird dieser Weg auch im Bericht des Rechnungshofs über die Prüfung der Verwaltungsmodernisierung in der Vermessungs -und Katasterverwaltung. Die mit dem Ministerratsbeschluss vom 13. September 2011 eingeleitete Reform der Vermessungs- und Katasterverwaltung ist geprägt durch größere Zuständigkeitsbereiche, eine Stärkung der Ämter in ihren Handlungskompetenzen und eine ämterbezogene Konzentration von Spezialaufgaben mit dem Ziel einer effizienten Aufgabenerledigung bei gleichzeitiger Präsenz in einer für die Bürgerinnen und Bürger erreichbaren Nähe. Dazu gehört auch, die neue Struktur unter Einbeziehung der bisherigen Standorte und Nutzung der dort vorhandenen Infrastruktur auszugestalten, um Investitionen in neue Gebäude sowie technische Infrastruktur zu vermeiden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Wesentliches Kriterium für die Auswahl der neuen Standorte war die Stärkung des ländlichen Raums. Die bisher noch in den Oberzentren befindlichen Standorte der Vermessungs-und Katasterämter in Ludwigshafen am Rhein, Kaiserslautern und Trier wurden zu Gunsten von Standorten in ländlichen Strukturen aufgegeben. Darüber hinaus stand im Vordergrund, bei der Auswahl der neuen Niederlassungen bisherige Standorte zu berücksichtigen, um Investitionen in neue Gebäude zu vermeiden. Die dabei zur Auswahl stehenden Dienstorte in Bernkastel-Kues, Daun, Prüm und Wittlich (Außenstelle) sind im neuen Amtsbezirk geographisch östlich bzw. nördlich orientiert. Eine grundlegend andere räumliche Verteilung der künftigen Standorte im neuen Vermessungs- und Katasteramtsbezirk Westeifel-Mosel war, insbesondere hinsichtlich der Verbandsgemeinden Saarburg, Konz, Kell am See sowie Hermeskeil, nicht realisierbar. Zu Frage 2: Beim Vermessungs- und Katasteramt Trier sind derzeit 71 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. Davon wohnen – in der Verbandsgemeinde Saarburg 17 Bedienstete, – in der Verbandsgemeinde Konz vier Bedienstete, – in der Verbandsgemeinde Kell am See fünf Bedienstete und – in der Verbandsgemeinde Hermeskeil ein Bediensteter. Zu den Fragen 3 und 4: Die für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angestrebte möglichst sozialverträgliche Umsetzung der Reformmaßnahmen, unter Berücksichtigung moderner Arbeitsformen (z. B. Telearbeit) und Arbeitszeitmodelle, der Altersteilzeit, des vorzeitigen Ruhestands sowie der Verwendung in anderen Vermessungs- und Katasterämtern oder in anderen Verwaltungsbereichen, erfordert umfassende Erhebungen und Erörterungen der persönlichen Vorstellungen über die künftige Verwendung der Bediensteten und deren Abwägung mit den dienstlichen Belangen. Eine Auflistung der Entfernungen zwischen den derzeitigen Wohnorten der Bediensteten in den Verbandsgemeinden Saarburg, Konz, Kell am See sowie Hermeskeil und den Standorten Bernkastel-Kues und Daun lässt zum heutigen Zeitpunkt keine Rückschlüsse auf eine künftige tatsächliche Belastung durch das Pendeln der Bediensteten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu. Belastbare Aussagen über eine Einschätzung der räumlichen und zeitlichen Erreichbarkeit der Standorte Bernkastel-Kues sowie Daun mit öffentlichen Verkehrsmitteln durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Verbandsgemeinden Saarburg, Konz, Kell am See sowie Hermeskeil sind erst dann möglich, wenn über die künftige dienstliche Verwendung der Bediensteten entschieden ist. Zu Frage 5: Die Diskussion eventueller Vorzüge eines Standorts Trier hinsichtlich einer verkehrsgünstigeren Lage oder einer besseren Erreichbarkeit gegenüber den Standorten Bernkastel-Kues und Daun scheidet vor dem Hintergrund der Antwort auf Frage 1 aus. Zu den Fragen 6 und 7: Die künftige Zielgröße der Vermessungs- und Katasterämter ist unter Berücksichtigung des Geschäftsumfangs und des vorgesehenen Personalabbaus mit ca. 100 bis 120 Bediensteten pro Amtsbezirk veranschlagt. An den Standorten Bernkastel-Kues und Daun sind derzeit 102 Arbeitsplätze vorhanden. Dieses Arbeitsplatzangebot wird unter Berücksichtigung von Übergangszeiten, der Verwendung der Bediensteten an anderen Standorten, von Altersabgängen, moderner Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle, der Gewährung von Altersteilzeit, von vorzeitigen Ruhestandversetzungen und der Einrichtung von Telearbeitsplätzen auch langfristig als ausreichend angesehen. Investitionen für Neubaumaßnahmen in Bernkastel-Kues sind nicht vorgesehen. In Vertretung: Heike Raab Staatssekretärin