Drucksache 16/4290 01. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Gabriele Wieland (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Fahrtkosten „Entdeckertag“ Die Kleine Anfrage 2792 vom 10. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Für besonders begabte Schülerinnen und Schüler der Primastufe gibt es das Projekt „Entdecken und Fördern hochbegabter Kinder in der Grundschule“ mit dem sogenannten „Entdeckertag“. Einmal pro Woche werden entsprechende Schülerinnen und Schüler an speziell dafür ausgesuchten Projektschulen zusammengezogen und besonders gefördert. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum erhalten hochbegabte Schülerinnen und Schüler keinen Fahrtkostenzuschuss für die Fahrten zum „Entdeckertag“? 2. Müsste nicht im Sinne der Gleichbehandlung die gleiche Regelung wie für die Transporte zu Förderschulen gelten? 3. Gibt es Regelungen für Härtefälle, d. h. für besonders begabte Schülerinnen und Schüler von einkommensschwachen Eltern? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. November 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Das Projekt „Erkennen und Fördern hochbegabter Kinder im Elementar- und Primarbereich“ ist seit 2004 aufwachsend an 16 Schulstandorten in Rheinland-Pfalz eingerichtet. Zentrales Merkmal dieses Projekts ist der sogenannte „Entdeckertag“, an dem sich hochbegabte Kinder an einem Tag in der Woche ganztags in der Entdeckertagsschule treffen, um entsprechend ihrer besonderen Fähigkeiten gefördert zu werden. Darüber hinaus leistet das Projekt einen Beitrag zur Qualitäts- und Unterrichtsentwicklung in der Primarstufe insgesamt. Es dient einerseits dazu, Kinder mit besonderen Fähigkeiten und Begabungen frühzeitig über anspruchsvolle Anforderungssituationen zu fördern und andererseits dazu, die an den Entdeckertagsschulen erprobten differenzierenden und individualisierenden Unterrichtskonzepte auf den Unterricht anderer Schulen zu übertragen und dort zu etablieren. Die Teilnahme einzelner Schülerinnen und Schüler am Entdeckertag im Rahmen des Projekts ist freiwillig. Es besteht weder ein Rechtsanspruch noch eine Verpflichtung zur Teilnahme. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Regelung zur Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ergibt sich aus der Festlegung der nach § 59 Absatz 4 Schulgesetz zu besuchenden Schule. Eine solche Festlegung und eine Verpflichtung gibt es für den Besuch der Entdeckertagsschulen nicht. Bei der Teilnahme am Entdeckertag handelt es sich um eine freiwillige Teilnahme an einem Zusatzangebot. Aus diesem Grund ist ein Fahrtkostenzuschuss grundsätzlich nicht vorgesehen. Vera Reiß Staatsministerin Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Dezember 2014 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode