Drucksache 16/4295 02. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Peter Enders (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Vorbereitung des Landes auf Ebola Die Kleine Anfrage 2840 vom 20. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Notfallpläne für den Fall eines Auftretens von Ebola in Rheinland-Pfalz bestehen? 2. Inwieweit könnten rheinland-pfälzische Krankenhäuser Patienten aufnehmen, die an Ebola erkrankt sind? 3. Inwieweit steht in Rheinland-Pfalz ausreichendes medizinisches Personal zur Verfügung, das beim Auftreten von Ebola auf den speziellen Umgang mit Erkrankten vorbereitet wäre? 4. Welche Schulungen bzw. Informationsmaterialien gibt es, um Ebola-Verdachtsfälle dia gnos tizieren zu können? Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 2. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Für das Management eines Krankheitsverdachtes auf Ebola sind vor Ort die kommunalen Gesundheitsämter zuständig. Deren erforderliche Planungsschritte und Maßnahmen hat das Land im „Rahmen-Alarm und -Einsatzplan (RAEP) Seuchen“ festgelegt. Dieser liegt allen kommunalen Behörden in Rheinland-Pfalz seit dem Jahr 2005 vor. Die Rahmenplanung dient über das Infektionsschutzgesetz hinaus der Vorbereitung, der Koordinierung und der Einheitlichkeit der erforderlichen Maßnahmen in den Landkreisen und den kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz beim Auftreten oder beim Verdacht von hochinfektiösen übertragbaren Krankheiten wie Ebola oder einer Pandemie. Darauf aufbauend haben die kommunalen Behörden die zum Umgang mit Ebola-Erkrankungs- und Verdachtsfällen erforderlichen Maßnahmen mit Krankenhäusern, Rettungsdienst und allen übrigen Akteuren vor Ort abzustimmen. Im RAEP Seuchen ist für Ärzteschaft und Krankenhäuser eine sofortige Meldeverpflichtung eines Verdachts- oder Erkrankungsfalles an hämorrhagischen Fiebererkrankungen, wie zum Beispiel Ebola, an das zuständige Gesundheitsamt niedergelegt. Die Gesundheitsämter haben eine unverzügliche Meldepflicht gegenüber dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. Die 24-stündige Erreichbarkeit des Ministeriums ist außerhalb der Dienstzeiten über den Alarmserver des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung sowie über das Lagezentrum beim Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur sicher gestellt. Zur weiteren Abklärung eines solchen Verdachtsfalles schreibt der RAEP Seuchen die Einbindung des für Rheinland-Pfalz zuständigen Kompetenzzentrums für hochinfektiöse, lebensbedrohliche Erkrankungen am Stadtgesundheitsamt Frankfurt vor. Gemeinsam mit diesem wird eine Lagebeurteilung vorgenommen und der weitere Umgang mit dem Verdachtsfall abgestimmt. Die gesetzliche Zuständigkeit des Gesundheitsamtes für das Vorgehen bleibt davon unberührt. Sollte sich der Verdacht auf das Vorliegen eines Ebola-Erkrankungsfalles erhärten, sieht der RAEP Seuchen vor, dass mit Unterstützung des Kompetenzzentrums die Aufnahme in die für Rheinland-Pfalz zuständige Sonderisolierstation der Universitätsklinik Frankfurt eingeleitet wird. Der Transport dorthin hat im Holsystem durch das Sonderfahrzeug der Stadtfeuerwehr zu erfolgen. Aktuell wurden für den Rettungsdienst, in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden, die Standardarbeitsanweisungen zu Ebola angepasst und spezielle Hinweise zum Umgang mit Patientinnen und Patienten, die krankheits- oder ansteckungsverdächtig sind, aufgenommen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 23. Dezember 2014 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4295 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu 2. und 3.: Hochinfektiöse, lebensbedrohliche Erkrankungen, wie zum Beispiel Ebola, treten in Europa nur sehr selten auf. In Deutschland haben die hierfür zuständigen Länder in enger Zusammenarbeit an mehreren Standorten Örtlichkeiten für die Behandlung solcher Erkrankungen, die die höchste der vier Schutzstufen erfordern, eingerichtet. Es besteht ein bundesweites Netzwerk von insgesamt sieben Kompetenz- und Behandlungszentren, die auf die Behandlung und den Umgang mit Infektionskrankheiten, wie Ebola, spezialisiert sind. Sie verfügen permanent über speziell geschultes Personal und maximale Schutzeinrichtungen, die eine Ansteckung des medizinischen Personals und eine Weiterverbreitung innerhalb einer stationären Einrichtung zuverlässig verhindern. Für die Behandlung rheinland-pfälzischer Patientinnen und Patienten ist gemäß einer vertraglichen Regelung des Landes mit dem Land Hessen die Sonderisolierstation der Universitätsklinik Frankfurt zuständig. Für die Beteiligung am hessisch-rheinland-pfälzischen Kompetenzzentrum und der Sonderisolierstation hat das Land jährliche Zahlungen in Höhe von 105 000 Euro zu leisten. Für die Aufnahme auf die Sonderisolierstation sind dort Vorbereitungen erforderlich, die mehrere Stunden beanspruchen. Sollte der medizinische Zustand eines Patienten eine sofortige stationäre Aufnahme erforderlich machen, müsste die vorübergehende Erstversorgung in einem rheinland-pfälzischen Krankenhaus erwogen werden. Darauf haben sich grundsätzlich alle rheinland-pfälzischen Krankenhäuser vorzubereiten. Sie sind gemäß Landeskrankenhausgesetz verpflichtet, Notfall-Planungen zur vorübergehenden Versorgung solcher Patientinnen und Patienten vorzuhalten. An zwei Standorten in Rheinland-Pfalz, in der Universitätsmedizin Mainz und dem Krankenhaus der Barmherzigen Brüder in Trier, sind Isolierstationen für Infektionskrankheiten eingerichtet, die der nächst niedrigeren Schutzstufe drei entsprechen. Sie sind besonders geeignet, durch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen die vorübergehende Behandlung solcher Patientinnen und Patienten zu gewährleisten. Bei Bedarf kann auch eine personelle und organisatorische Unterstützung durch das Kompetenz- und Behandlungszentrum Frankfurt für die Versorgung in Rheinland-Pfalz in Anspruch genommen werden. Zu 4.: Das Robert Koch-Institut, die für den Infektionsschutz zuständige Bundesbehörde, erstellt in Abstimmung mit den jeweiligen Fachund Länderbehörden die erforderlichen Informationen und Empfehlungen zum Erkennen und dem Umgang mit Ebola-Verdachtsfällen . Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat diese Informationen an die Gesundheitsämter weitergeleitet , die sie vor Ort für Krankenhäuser und Ärzteschaft bereithalten. Darüber hinaus wurden entsprechende Informationen in der Oktober- und Dezemberausgabe 2014 des rheinland-pfälzischen Ärzteblattes und im Dezemberheft 2014 des Mitgliedermagazins KV Praxis der Kassenärztlichen Vereinigung veröffentlicht. Seit Mitte November 2014 hält das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie auf seiner Homepage umfassende Informationen und Antworten zu häufig gestellten Fragen zu Ebola vor. Die Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung sind gebeten worden, die Information der Ärzteschaft nach Kräften weiter zu unterstützen. Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie informiert medizinisches Fachpersonal während der Dienstzeiten zu Ebola auch über eine Hotline, die telefonisch unter 06131/16-5200 erreichbar ist. Des Weiteren halten das Kompetenzzentrum in Frankfurt und das Robert Koch-Institut eine 24-stündige Beratungsmöglichkeit für Fachpersonal vor. Sabine Bätzing-Lichtenthäler Staatsministerin