Drucksache 16/4308 04. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Europäische Woche zur Abfallvermeidung in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2839 vom 20. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Abfallvermeidung stellt ein vorrangiges Ziel der Abfallwirtschaft dar. Denn vermiedene Abfälle schonen Ressourcen und schützen gleichzeitig Mensch und Umwelt. Auf Grundlage der EU-Abfallrahmenrichtlinie sowie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes wurde im Bundeskabinett Ende Juli 2013 das Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder verabschiedet . Darin empfiehlt die Bundesregierung unter anderem die Teilnahme an der jährlich stattfindenden Europäischen Woche zur Abfallvermei dung. Bei dieser sind Akteurinnen und Akteure aus Kommunen, Unternehmen, Umwelt verbänden und weiteren Bereichen dazu aufgerufen, ihre Ideen im Rahmen der europäischen Themenwoche vor Ort einer breiten Öffentlichkeit zu präsentieren . Ziel ist es die Vermei dung von Abfällen stärker ins Bewusstsein von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu rücken. In diesem Jahr findet die Euro päische Woche zur Abfallvermeidung vom 22. bis zum 30. November 2014 statt. In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung: 1. In welcher Form beteiligt sich die Landesregierung an der Europäischen Aktionswoche zur Abfallvermeidung? 2. Sind der Landesregierung Initiativen der rheinland-pfälzischen Kommunen bekannt, sich an dieser Aktionswoche zu beteiligen? 3. Sind der Landesregierung kommunale Abfallvermeidungskonzepte auf Landkreisebene bekannt (wenn ja, mit welchen konkreten zentralen Inhalten)? 4. Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Landesregierung für Kommunen bei Groß veranstaltungen Mehrweg- statt Einwegkonzepte gegenüber den jeweiligen Veranstaltern durchzusetzen? Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Abfallvermeidung ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen auf europäischer und nationaler Ebene und hat weniger Umweltbelastung sowie Schonung natürlicher Ressourcen zum Ziel. Sie steht in der Rangfolge der im Kreislaufwirtschaftsgesetz normierten Abfallhierarchie vor der Verwertung und Beseitigung und bedeutet, Abfall erst gar nicht entstehen zu lassen. Abfallvermeidung ist keine alleinige Aufgabe der Abfallwirtschaft, sondern vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Die Landesregierung begrüßt die Initiative der Europäischen Woche zur Abfallvermeidung und sieht darin einen wichtigen Beitrag, das Vermeiden von Abfällen im Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger, aber auch des Handels, der Industrie, der Verwaltungen, der Kultur- und Bildungseinrichtungen, der Verbände und sonstiger Organisationen wach zu halten, beziehungsweise diese neu für das Anliegen zu motivieren. Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL) hat sich frühzeitig an die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gewandt, mit der Bitte, sich an der Aktionswoche zu beteiligen und über die vorgesehenen Aktionen zu informieren. Diese werden unter http://www.mwkel.rlp.de/Kreislaufwirtschaft/Abfallwirtschaft/Veranstaltungen /Europaeische-Woche-zur-Abfallvermeidung auf der Internetseite des Ministeriums dargestellt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Januar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4308 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Im Bereich der Umwelterziehung wurde durch das MWKEL die Aktualisierung und Neuauflage der Informationsbroschüre „Abenteuer Abfall – Materialien der Schulnahen Umwelterziehungseinrichtungen in Rheinland-Pfalz (SchUR-Stationen)“ angeregt und finanziert. Das Pädagogische Landesinstitut hat die Broschüre erstellt und wird die Auslieferung an die Schulen im Januar 2015 vornehmen . Der monatlich erscheinende Umwelttipp „Umweltschutz im Alltag“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten für den November gibt anlässlich der Woche zur Abfallvermeidung praktische Tipps, wie Verpackungsmüll vermieden werden kann. Das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht führte am 26. November 2014 hausintern einen Aktionstag „Abfallvermeidung durch Wiederverwendung“ durch, bei dem die Gelegenheit bestand, Gegenstände, Kleidung und Lebensmittel/ Ernteüberschüsse anderen Kolleginnen und Kollegen zur Verfügung zu stellen und nicht zu Abfall werden zu lassen. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Dokumentationsreihe „Filme zum Wegwerfen“ eine Filmreihe zum Themenschwerpunkt „Abfallvermeidung und Wegwerfgesellschaft“ gezeigt. Zu Frage 2: Zehn Gebietskörperschaften und abfallwirtschaftliche Zweckverbände haben Initiativen gegenüber der Landesregierung angekündigt . Auf der o. g. Internetseite des MWKEL wurden die gemeldeten Aktionen kurz dargestellt und auf die Aktionsseiten der Organisatoren verlinkt. Zu Frage 3: Nein. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger erstellen nach § 6 Abs. 2 des Landeskreislaufwirtschaftsgesetzes vom 22. November 2013 Abfallwirtschafts konzepte, in denen unter anderem die Ziele der Kreislaufwirtschaft und des kommunalen Stoffstrommanagements sowie die getroffenen und geplanten Maßnahmen der Vermeidung, der Vorbereitung zur Wiederverwendung, des Recyclings, der sonstigen Verwertung und zur Beseitigung von Abfällen darzustellen sind. Diese sind erstmals zum 31. Dezem - ber 2014 der zuständigen Behörde vorzulegen. Zu Frage 4: § 2 Abs. 3 der Verpackungsverordnung hält den Kommunen die Befugnis offen, in Ausübung ihrer Vorbildfunktion für die Förde - rung der Kreislaufwirtschaft die Verwendung von Mehrweg-Verpackungen gegenüber privaten Veranstaltern dann vorzugeben, wenn diese kommunale Einrichtungen oder Grundstücke nutzen wollen oder eine straßenrechtliche Sondernutzung vorgesehen ist. Die genannte Vorschrift gilt auch für Bund und Land, soweit deren Immobilien genutzt werden sollen. Dagegen bestehen keine behördlichen Befugnisse bei Nutzung privater Grundstücke. Eveline Lemke Staatsministerin