Drucksache 16/4315 05. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Elisabeth Bröskamp und Anne Spiegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Kinderschutzdienste in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2815 vom 13. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Kinderschutzdienste stellen ein niedrigschwelliges Angebot an Kinder und Jugendliche dar, die von sexualisierter Gewalt oder Miss - handlung bedroht oder betroffen sind. Sie bieten Kindern und Jugendlichen die erforderlichen Hilfen zur Abwehr weiterer Gefährdung, zum Schutz vor Wiederholung, zur Verarbeitung traumatischer Erlebnisse und zur Heilung der erlittenen seelischen und körperlichen Verletzungen. Dabei steht das Kind oder der Jugendliche und dessen Unterstützung im Mittelpunkt. Der Schwerpunkt der Arbeit der Kinderschutzdienste liegt im Opferschutz, nicht in der Straftäterverfolgung. Allerdings bieten die Kinderschutzdienste Unterstützung und Begleitung für die minderjährigen Zeuginnen und Zeugen an, sollte es zum Strafprozess kommen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. In welchen Kommunen in Rheinland-Pfalz gibt es einen Kinderschutzdienst und wer sind die jeweiligen Träger? 2. Welchen Personalschlüssel haben die jeweiligen Kinderschutzdienste (bitte nach Kommunen aufgeschlüsselt)? 3. Welche Unterstützungsangebote existieren in den Kommunen, in denen kein eigener Kinderschutzdienst vorhanden ist? 4. In welchen Kommunen gibt es vor Ort koordinierende Unterstützungsgremien wie Runde Tische oder ähnliche Einrichtungen? 5. Wie hoch sind die Beratungsfallzahlen nach jeweiligem Kinderschutzdienst aufgeschlüsselt? 6. Welche Kosten hat das Land für die Kinderschutzdienste in den letzten fünf Jahren übernommen (bitte pro Jahr angeben)? 7. Welche Kosten tragen die Kommunen bzw. die Träger (bitte für die letzten fünf Jahre angeben)? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Bezeichnung der Kinderschutzdienste (KSD), ihre Träger und Standorte sowie die Kommunen, auf die sich ihre Zuständigkeit erstreckt. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Januar 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode KSD Träger Standort des KSD Zuständige Kommunen Westeifel Caritasverband Westeifel e. V. Bitburg Daun Eifelkreis Bitburg-Prüm Kreis Vulkaneifel Trier DKSB – Orts- und Kreisverband Trier e. V. Trier Stadt Trier Kreis Trier-Saarburg Landau DKSB – Kreisverband Landau SÜW e. V. Landau Stadt Landau Kreis Südl. Weinstraße Westerwald DRK – Landesverband Hachenburg Westerwaldkreis – Kirchen Kinder in Not e. V. Kirchen Kreis Altenkirchen – Drucksache 16/4315 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Der Personalschlüssel für die vom Land Rheinland-Pfalz geförderten Kinderschutzdienste liegt gemäß den Förderkriterien zwischen 1,5 bis 2,0 Fachkraftstellen. Die Übersicht gibt den Umfang der beantragten und vom Land bewilligten Fachkraftstellen wieder. 2 KSD Träger Standort des KSD Zuständige Kommunen Germersheim Caritasverband für die Diözese Speyer e. V. Germersheim Kreis Germersheim – Pirmasens Pirmasens Stadt Pirmasens Kreis Südwestpfalz Speyer/Rhein-Pfalz-Kreis Speyer Limburgerhof Stadt Speyer Rhein-Pfalz-Kreis Grünstadt KSD-Verbund Neustadt/Bad Dürkheim Diakonisches Werk der Ev. Kirche der Pfalz Grünstadt Kreis Bad Dürkheim – Neustadt KSD-Verbund Neustadt/Bad Dürkheim Neustadt an der Weinstraße Stadt Neustadt – Rhein-Lahn Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn e. V. Lahnstein Rhein-Lahn-Kreis – Neuwied Heilpädagogisch-Therapeutisches Zentrum gGmbH Neuwied Stadt Neuwied Kreis Neuwied Ludwigshafen DKSB – Ortsverband Ludwigshafen e. V. Ludwigshafen Stadt Ludwigshafen – Koblenz DKSB – Kreisverband Koblenz Koblenz Stadt Koblenz Kreis Mayen-Koblenz Worms ASB – Kreisverband Worms/Alzey Worms Stadt Worms – Stadt Kaiserslautern/ Donnersbergkreis SOS-Jugendhilfezentrum Kaiserslautern Stadt Kaiserslautern Kreis Donnersbergkreis Landkreis Kaiserslautern/ Landkreis Kusel KSD-Verbund Nordwestpfalz SOS-Jugendhilfezentrum Kaiserslautern Kreis Kaiserslautern Kreis Kusel Stellen KSD Westeifel: 1,5 KSD Trier: 2 KSD Landau: 2 KSD Westerwald: 2 KSD Kirchen: 2 KSD Germersheim: 2 KSD Pirmasens: 2 KSD Speyer/Rhein-Pfalz-Kreis: 2 KSD Grünstadt: 1,75 KSD Neustadt: 1,5 KSD Rhein-Lahn: 1,83 KSD Neuwied: 2 KSD Ludwigshafen: 2 KSD Koblenz: 2 KSD Worms: 2 KSD Stadt KL/Donnersbergkreis: 2 KSD Kreise KL + Kusel: 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4315 Zu Frage 3: Die Jugendämter haben im Rahmen ihrer Gesamtverantwortung nach § 79 Achtes Buch Sozialgesetzbuch die Aufgabe dafür zu sorgen, dass die erforderlichen und geeigneten Einrichtungen und Dienste rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen. Vor dem Hintergrund haben sich in den Kommunen unterschiedliche Unterstützungsstrukturen für Kinder und Jugendliche, die von sexualisierter Gewalt und Misshandlung bedroht oder betroffen sind, herausgebildet. Zu dieser Struktur gehören Angebote der Frühen Hilfen ebenso wie die der Erziehungs- und Familienberatung. Hinzu kommen auch beispielsweise die Angebote eines Kinderschutzzentrums sowie der zwölf rheinland-pfälzischen Notrufe als Anlaufstellen bei sexualisierter Gewalt für Mädchen und Frauen. Die spezielle Struktur der Kinderschutzdienste als niedrigschwellige Beratung und Begleitung von Jungen und Mädchen im Kindesund Jugendalter ist für Rheinland-Pfalz verankert im Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Hier regelt § 23: „(1) Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe legt im Rahmen seiner Jugendhilfeplanung ein ausreichendes Hilfeangebot zum Schutz vernachlässigter, misshandelter oder sexuell ausgebeuteter Mädchen und Jungen fest. Die Jugendhilfeplanung sieht die Einrichtung von Kinderschutzdiensten und anderen geeigneten Fachdiensten vor; ihre Aufgabe ist es, Mädchen und Jungen, die Opfer von Vernachlässigungen, Misshandlungen oder sexueller Ausbeutung werden, die erforderlichen Hilfen zum Schutz vor weiteren Gefährdungen, zur Verarbeitung ihrer Erlebnisse und zur Heilung erlittener seelischer und körperlicher Verletzungen zu leisten oder zu vermitteln.“ Zu Frage 4: Die Jugendämter haben nach dem Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit die verbindliche Aufgabe, lokale Netzwerke aufzubauen. Ziel der lokalen Netzwerke ist es, durch die Sicherstellung einer rechtzeitigen Förderung und Hilfe einen wirksamen Schutz von Kindern vor Vernachlässigung, Missbrauch und Misshandlung zu erreichen (§ 3 Abs. 1 Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit). Im Rahmen der lokalen Netzwerke haben die Jugendämter die Aufgabe alle Einrichtungen und Dienste, die einen Beitrag für einen wirksamen Kinderschutz leisten können, einzubinden. Die Jugendämter müssen mindestens einmal im Jahr zu einer lokalen Netzwerkkonferenz einladen. In allen Kommunen von Rheinland-Pfalz bestehen solche lokalen Netzwerke. Nach Einschätzung der Landesregierung haben sich die lokalen Netzwerke gerade als Orte der interdisziplinären Verständigung und auch Planung von Angeboten und Hilfestrukturen entwickelt. Das 2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz unterstützt die in Rheinland-Pfalz bereits 2008 in Gang gesetzten Entwicklungen durch das Landeskinderschutzgesetz. Zusätzlich existieren im Rahmen des rheinland-pfälzischen Interventionsprojektes gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen (RIGG) 22 Regionale Runde Tische, an denen auch die Kinderschutzdienste und weitere Kinderschutzeinrichtungen mitarbeiten. Im Zentrum der Arbeit dieser Runden Tische stehen die Koordinierung und Vernetzung der staatlichen und nichtstaatlichen Einrichtungen vor Ort. Sie sind besetzt mit Vertreterinnen und Vertretern von Polizei, Justiz, Frauenhäusern, Notrufen, Interventionsstellen , Sozial- und Jugendämtern, Erziehungsberatungsstellen, Täterarbeitseinrichtungen, dem Weißen Ring, den Gleichstellungsbeauftragten und den Kinderschutzeinrichtungen. Diese Runden Tische sind angesiedelt in Mainz, Worms, Speyer, Birkenfeld, Alzey, Landau, Pirmasens, Ludwigshafen, Frankenthal, Neustadt, Trier, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Koblenz, Simmern, Mayen, Bad Kreuznach, dem Donnersbergkreis sowie im Bereich Rhein-Pfalz-Kreis, in der Region Rhein-Westerwald (für die Landkreise Westerwald, Altenkirchen und die Stadt und den Landkreis Neuwied), in der Region Eifel (der die Landkreise Daun, Bitburg-Prüm und Bernkastel-Wittlich einbezieht), im Kreis Cochem-Zell sowie in Kaiserslautern. Zu Frage 5: Die im Folgenden dargestellten Fallzahlen beziehen sich auf das Jahr 2012, da die Auswertung der Jahresberichte der Kinderschutzdienste für das Jahr 2013 noch nicht vorliegt. 3 KSD Kurzberatungen (d. h. bis zu drei Beratungskontakte) Fallberatungen Fachberatungen und Beratungen nach § 8 a SGB VIII KSD Westeifel 76 76 105 KSD Trier 71 56 15 KSD Westerwald 48 52 59 KSD Kirchen 33 84 49 KSD Germersheim 28 103 67 KSD Pirmasens 15 89 23 KSD Speyer/RP 21 58 34 Drucksache 16/4315 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Anmerkung: Die Zahlen der beiden KSD-Verbünde Neustadt/Bad Dürkheim und Nordwestpfalz wurden gemeinsam erhoben. Zu Frage 6 und Frage 7: Die Finanzierung der Kinderschutzdienste in den letzten fünf Jahren durch Land, Kommunen und Träger ergibt sich aus der folgenden Tabelle: Die endgültigen Zahlen für das Jahr 2014 liegen noch nicht vor. Irene Alt Staatsministerin 4 KSD Kurzberatungen (d. h. bis zu drei Beratungskontakten) Fallberatungen Fachberatungen und Beratungen nach § 8 a SGB VIII KSD Grünstadt 21 127 50 KSD Neustadt KSD Rhein-Lahn 22 52 51 KSD Neuwied 72 61 54 KSD Ludwigshafen 38 91 29 KSD Koblenz 64 71 9 KSD Worms 24 88 50 KSD Stadt KL/Donnersbergkreis 29 257 31 KSD Kreise KL + Kusel Jahr Land Kommune(n) Träger 2009 669 126,54 1 117 911,42 226 617,12 2010 720 512,83 1 180 215,73 311 507,52 2011 788 135,13 1 259 793,77 439 110,08 2012 748 544,25 1 290 809,66 366 501,75 2013 767 949,06 1 259 531,28 417 725,91