Drucksache 16/4320 08. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Arnold Schmitt (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Bedingte Zustimmungen zum Nationalpark IV Die Kleine Anfrage 2805 vom 12. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Zustimmung der Kreise Trier-Saarburg und Birkenfeld zum Nationalpark wurden von diesen an einen breiten Katalog von Bedingungen geknüpft. Die Landesregierung will bereits Pfingsten 2015 diesen eröffnen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie wertet die Landesregierung im Allgemeinen die Anknüpfung der Zustimmung an die angesprochenen Bedingungen? 2. Wonach sieht die Landesregierung diese Bedingungen als gerechtfertigt an? 3. Welche Folgen sieht die Landesregierung, wenn diese Bedingungen als aufschiebende Bedingung im Sinne des Verwaltungsrechts gesehen werden? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 4. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 und 2: Der Landkreis Birkenfeld hat die im Kreistag formulierten Erwartungen bereits mit Schreiben zum sogenannten Förderungskatalog vom 14. August 2014 der Landesregierung übermittelt. Danach hat die Landesregierung das Landeskonzept zur Einrichtung des Nationalparks am 26. September 2013 vorgestellt. Darin heißt es (S. 111): „Dieses vom Ministerrat beschlossene Konzept ist ein Angebot des Landes an die Hunsrück-Hochwald-Region. … Die kommunalen Gebietskörperschaften in der Nationalparkregion sind aufgerufen, dieses Angebot zu erörtern. Die Arbeitskreise aus dem Prozess der Bürgerbeteiligung mögen eine Bewertung vornehmen. Die Landesregierung erwartet eine Positionierung. Es geht darum, ein Gesamtbild aus der Region in Erfahrung zu bringen.“ Der Erstellung des Landeskonzeptes ist der im Mai 2012 begonnene Dialogprozess in der Region vorausgegangen. Das Landeskonzept gliedert die jeweiligen Fachkapitel deshalb in die Abschnitte Ausgangslage, Erwartung und Haltung der Region, Ziele und Rahmenbedingungen seitens der Landesregierung, sowie abschließend, kurz-, mittel- und langfristige Vorhaben. Auf dieser Grundlage hat sich die Region positioniert. Mit Schreiben vom 23. Dezember 2013 hat der Landrat des Kreises Trier-Saarburg die Landesregierung über den Beschluss des dortigen Kreistages unterrichtet. Er verbindet das Schreiben mit der Bitte, die darin niedergelegten Positionen im weiteren Verfahren adäquat zu berücksichtigen. Mit Schreiben vom 13. Januar 2014 hat der Landkreis Birkenfeld die Landesregierung über das Votum im Landkreis zum Landeskonzept und den aus seiner Sicht weiteren Regelungsbedarf und sogenannte Vorbehaltspunkte informiert. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Januar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4320 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Im weiteren Prozess wurde der Staatsvertrag zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung und Unter - haltung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald vereinbart. Hierin werden die erforderlichen Elemente zur Errichtung, Unterhaltung und Organisation eines Nationalparks sowie die nachhaltige Entwicklung der Nationalparkregion geregelt. Bei der Erarbeitung des Staatsvertrages wurden Anregungen aus der Dialogphase, Hinweise aus den Informationen zu den Beschlüssen und die vielfältigen Stellungnahmen im Rahmen des Anhörungsverfahrens aufgegriffen. Wo fachlich sinnvoll und möglich wurde auf die in den Beschlüssen gennannten Erwartungen eingegangen. Dies spiegelt sich auch in den ergangenen Stellung - nahmen zum Entwurf des Staatsvertrages wider. Zu Frage 3 Der inzwischen zweieinhalb Jahre andauernde Beteiligungsprozess mit der Region geht weit über die gesetzlichen Standards bei normativen Verfahren hinaus. Ein Bezug zum Verwaltungsrecht besteht nicht. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär