Drucksache 16/4326 08. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Bedingte Zustimmungen zum Nationalpark X Die Kleine Anfrage 2811 vom 12. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Zustimmung der Kreise Trier-Saarburg und Birkenfeld zum Nationalpark wurden von diesen an einen breiten Katalog von Bedingungen geknüpft. Die Landesregierung will bereits Pfingsten 2015 diesen eröffnen. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit unterstützt die Landesregierung die Forderung der Fraktionen im Kreistag des Landkreises Birkenfeld hinsichtlich des Breitbandausbaus in der Region? 2. Inwieweit ist die Landesregierung auf diese Bedingung bereits eingegangen, wie weit ist die Umsetzung? 3. Bis wann sieht die Landesregierung diese Bedingung als umsetzbar an? 4. Inwieweit unterstützt die Landesregierung die Forderung der Fraktionen im Kreistag des Landkreises Birkenfeld hinsichtlich der dauerhaften Bürgerbeteiligung der Entwicklung des Nationalparks? 5. Inwieweit ist die Landesregierung auf diese Bedingung bereits eingegangen, wie weit ist die Umsetzung? 6. Bis wann sieht die Landesregierung diese Bedingung als umsetzbar an? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 4. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu den Fragen 1 bis 3: In der Vergangenheit gab es bereits Beratungs- und Abstimmungsgespräche zwischen Vertretern des Breitband-Projektbüros und Vertretern der Nationalparkregion. Im Zuge dieser Gespräche konnte beispielsweise erreicht werden, dass die mitten im Nationalpark gelegene und bis dato sehr schlecht versorgte Gemeinde Börfink übergangsweise durch LTE-Funktechnik versorgt werden konnte. Mittlerweile könnte dort ein leitungs gebundener Ausbau realisiert werden. Ebenfalls unterstützt, wird der leitungsgebundene Ausbau in den Ortsgemeinden Oberkirn und Schwerbach. Viele in der Nationalparkregion gelegene Gemeinden erhielten bereits durch die Fa. Inexio einen Festnetz Breitbandausbau und können heute grundsätzlich auf hohe Bandbreiten zurückgreifen, wie der folgenden Tabelle zu entnehmen ist. Breitbandversorgung über alle Technologien (in % der Haushalte) Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Januar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Kreis Art ≥ 1 Mbit/s ≥ 2 Mbit/s ≥ 6 Mbit/s ≥ 16 Mbit/s ≥ 30 Mbit/s ≥ 50 Mbit/s Rheinland-Pfalz Land 99 98 92 73 55 49 Birkenfeld Landkreis 99 99 93 72 60 55 Darüber hinaus gibt es aktuell Gespräche zwischen dem Breitband-Projektbüro und Vertretern des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft , Ernährung, Weinbau und Forsten über die Möglichkeiten einer weiteren Ertüchtigung in der Nationalparkregion. Drucksache 16/4326 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Die Landesregierung hat den Prozess der Ausweisung eines Nationalparks in Rheinland-Pfalz von Anfang an konsequent an der Leitidee von Kommunikation, Dialog und Beteiligung ausgerichtet. Dabei wurde und wird die Auffassung vertreten, dass ein Nationalpark nur erfolgreich sein kann, wenn er mit den Menschen der Nationalparkregion gemeinsam gestaltet wird. Von der Aufforderung zur Interessensbekundung über die breit und partizipativ angelegte Dialogphase bis zur Einarbeitung der Vorstellungen der Region in das „Konzept der Landesregierung zur Einrichtung eines Nationalparks im Hunsrück und zur zukunftsfähigen Entwicklung der Nationalparkregion“ wurde dieses Prinzip modellhaft umgesetzt. Folgerichtig hat die Landesregierung die Fortführung des Dialogs im Sinne einer dauerhaften Bürgerbeteiligung sowohl für die Phase der Einrichtung als auch für den späteren Betrieb des Nationalparks als Leitprinzip verankert. Zu Frage 5: Die Voraussetzungen für eine dauerhafte Beteiligungskultur sind durch den rechtlichen Rahmen des Staatsvertrages zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Errichtung und Unterhaltung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald geschaffen . Durch die dem Nationalparkamt zur Seite gestellten Gremien wie Kommunale Nationalparkversammlung (§ 21), Nationalparkbeirat (§ 22) und Bürgerforum (§ 23) werden den kommunalen Gebietskörperschaften, Vereinen, Verbänden und anderen orga - nisierten Akteuren sowie allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern weitreichende Partizipationsmöglichkeiten eingeräumt. Darüber hinaus – und das ist deutschlandweit einmalig – wird das Nationalparkamt in § 24 verpflichtet, auf weitere Formen der Bürgerbeteiligung und des zivilgesellschaftlichen Engagements hinzuwirken. Zu Frage 6: Mit der Verabschiedung des Zustimmungsgesetzes zum Staatsvertrag durch den rheinland-pfälzischen Landtag werden die rechtlichen Voraussetzungen für einen Nationalpark Hunsrück-Hochwald und für eine dauerhafte Bürgerbeteiligung in der Nationalparkregion abschließend hergestellt. Unabhängig davon wird die enge Zusammenarbeit mit den Menschen der Region in der laufenden Projektphase in allen Teilprojekten intensiv praktiziert. Auch eine Konzeption für die bereits im Landeskonzept erwähnten Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen für die Ausgestaltung und Moderation von regionalen Beteiligungsprozessen liegt vor. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär