Drucksache 16/4327 08. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Christine Schneider (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Bedingte Zustimmungen zum Nationalpark XI Die Kleine Anfrage 2812 vom 12. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Zustimmung der Kreise Trier-Saarburg und Birkenfeld zum Nationalpark wurden von diesen an einen breiten Katalog von Bedingungen geknüpft. Die Landesregierung will bereits Pfingsten 2015 diesen eröffnen. Ich frage die Landesregierung: 1. Inwieweit unterstützt die Landesregierung die Forderung der Fraktionen im Kreistag des Landkreises Birkenfeld hinsichtlich der Einheitlichkeit der Nationalparkregion und damit der Änderung des zu betrachtenden Entwicklungsgebietes und eine Aufnahme z. B. der Stadt Idar-Oberstein? 2. Inwieweit ist die Landesregierung auf diese Bedingung bereits eingegangen, wie weit ist die Umsetzung? 3. Bis wann sieht die Landesregierung diese Bedingung als umsetzbar an? 4. Inwieweit unterstützt die Landesregierung die Forderung der Fraktionen im Kreistag des Landkreises Birkenfeld hinsichtlich der Bestandsgarantie für den Landkreis Birkenfeld auch bei einer Kommunal- und Verwaltungsreform? 5. Inwieweit ist die Landesregierung auf diese Bedingung bereits eingegangen, wie weit ist die Umsetzung? 6. Bis wann sieht die Landesregierung diese Bedingung als umsetzbar an? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 4. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Der Landkreis Birkenfeld hat die dargelegten Erwartungen mit Schreiben zum sogenannten Förderungskatalog vom 14. August 2014 der Landesregierung übermittelt. Die Landesregierung hat das Landeskonzept zur Einrichtung des Nationalparks am 26. September 2013 vorgestellt. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2013 ein positives Votum hierzu abgegeben. Der Landkreis hat mit Schreiben vom 13. Januar 2014 die Landesregierung über den Beschluss informiert. In der Liste der sogenannten Vorbehaltspunkte sind die genannten Fragen nicht erwähnt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 3: Die Landesregierung befürwortet die Aufnahme der Stadt Idar-Oberstein in die Nationalparkregion und hat dies bereits im Landeskonzept entsprechend dargestellt. Ungeachtet dessen unterstützt die Landesregierung die einheitliche Entwicklung der Nationalparkregion und auch die gemeinsame touristische Bewerbung ausdrücklich. Genau aus diesem Grunde wurden in den Staatsvertrag die Bildung und Zusammensetzung der Nationalparkregion (§ 1 Abs. 4) sowie Ziele für die nachhaltige Entwicklung der Nationalparkregion (§ 5) aufgenommen. Hinsichtlich der Bewerbung und Zusammensetzung der LAG Erbeskopf für die nächste LEADER-Periode wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfragen 2804 (Landtagsdrucksache 16/4319) und 2808 (Landtagsdrucksache 16/4323) verwiesen. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Januar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4327 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu den Fragen 4 bis 6: Eine solche Garantie ist verfassungs- und kommunalrechtlich unmöglich. Die Forderung findet sich daher auch nicht in der Liste der Vorbehaltspunkte, die der Kreistag in seinem Beschluss zum Landeskonzept gefasst hat. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär