Drucksache 16/4328 08. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Brück, Marc Ruland, Fritz Presl und Thorsten Wehner (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Umgang mit kleinen Realschulen plus Die Kleine Anfrage 2836 vom 20. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Das Schulgesetz (SchulG) regelt in § 13 die Mindestgröße der Schulen in Rheinland-Pfalz. So müssen die Klassenstufen 5 bis 9 der Realschulen plus jeweils mindestens drei Klassen umfassen (§ 13 Absatz 2 SchulG), wobei bei Realschulen plus aus Gründen der Siedlungsstruktur Ausnahmen von dieser Regelung ermöglicht werden (§ 13 Absatz 4 SchulG). Die im September 2013 vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur sowie der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion vorgelegten „Leitlinien für ein wohnortnahes Angebot an Realschulen plus“ regeln die Ausnahme von der schulgesetzlich festgelegten Mindestgröße aus siedlungsstrukturellen Gründen genauer und bieten damit den Schul trägern Hilfen zur Schulentwicklungsplanung. Ziel ist es, überall dort, wo es qualitativ vertretbar ist, Schulstandorte auch unterhalb der gesetzlich festgelegten Dreizügigkeit als Mindest - größe zu erhalten. Erstmals soll die Prüfung der Kriterien der Leitlinien im Herbst des Schuljahres 2014/2015 erfolgen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Gibt es Realschulen plus, die aktuell die Fallgruppe 1 der Leitlinien nicht mehr erfüllen und weniger als 181 Schüler insgesamt und weniger als 26 Kinder in der Jahrgangsstufe 5 haben? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Situation an den betroffenen Schulstandorten bzw. welche Schritte werden in diesen Fäl- len eingeleitet? 3. An wie vielen Standorten und mit welchem Ergebnis wurden bisher Prüfungen von Ausnahmen durchgeführt? Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 5. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Folgende Realschulen plus weisen eine Gesamtschülerzahl von weniger als 181 Schülerinnen und Schülern und weniger als 26 Schülerinnen und Schülern in der Klassenstufe 5 auf: Zu Frage 2: Entsprechend den Leitlinien für ein wohnortnahes Angebot an Realschulen plus können diese vier Schulstandorte auf Dauer eine Zweizügigkeit nicht mehr aufweisen und erfüllen damit nicht mehr die schul- und besoldungsrechtlich vorausgesetzten Mindestbedingungen für Realschulen plus. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Januar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Schule Schüler Kl. 5 Schüler gesamt RS+ Herdorf 22 180 RS+ Baumholder 17 115 RS+ Blankenrath 22 137 RS+ Wallhalben 10 106 Drucksache 16/4328 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Bei dieser Größe verfügen Schulen nicht mehr dauerhaft über die Gestaltungsmöglichkeiten, die Schulen mit zwei Bildungsgängen kennzeichnen. Das gilt insbesondere für die Bildung von schuleigenen Wahlpflichtfächern, Arbeitsgemeinschaften, Differenzierungsangeboten , Lerngruppen in Religion oder Sport sowie notwendige Spielräume für den Umgang mit Heterogenität und für die individuelle Förderung. Somit befinden sich diese Realschulen plus unterhalb der erforderlichen Größe, ab der den Schülerinnen und Schülern pädagogische Vielfalt und individuelle Aufstiegschancen geboten werden können. Daher hat die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als Schulbehörde nach Prüfung der Schülerzahlen im endgültigen Gliederungsplan die notwendigen Beteiligungsverfahren zur Aufhebung der Schulen eingeleitet. Die Schulträger wurden mit Schreiben vom 12. November (für die Realschule plus Baumholder), vom 14. November (für die Realschule plus Herdorf, Realschule plus Wallhalben) und vom 18. November (für die Realschule plus Blankenrath) über die geplante Aufhebung der Schule zum 1. August 2015 sowie das weitere Verfahren informiert. Es ist vorgesehen, dass im Februar 2015 an den vier genannten Schulstandorten keine Anmeldeverfahren mehr stattfinden werden. Sofern die an den Standorten bereits eingeschulten Schülerinnen und Schüler es wünschen, können sie ihre Schullaufbahn an den jeweiligen Standorten beenden. Zu Frage 3: Bisher fanden – jeweils auf Antrag des Schulträgers gemäß Kap. IV. 1.3 der Leitlinien für ein wohnortnahes Angebot an Realschulen plus – für folgende Standorte Prüfungen von Ausnahmen bei der Mindestgröße statt: – Realschule plus Kell am See/Zerf, – Realschule plus Waldrach, – Realschule plus Thalfang, – Realschule plus Waldbreitbach, – Grund- und Realschule plus Irrel, – Grund- und Realschule plus Treis-Karden. An allen Standorten wurde das schulische Bedürfnis aus Gründen der Siedlungsstruktur für zweizügige Realschulen plus festgestellt. Dies gilt so lange die Schulen in der Klassenstufe 5 mehr als 25 Schülerinnen und Schüler und insgesamt in den Klassenstufen 5 bis 10 mehr als 180 Schülerinnen und Schüler unterrichten. Aktuell prüft die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion auf Antrag der Stadt Koblenz den schulischen Bedarf für die AlbertSchweitzer -Realschule plus Koblenz-Asterstein. Hier liegt ein Ergebnis noch nicht vor. Vera Reiß Staatsministerin