Drucksache 16/4330 08. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Axel Wilke (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Luftverkehrsabgabe und Verfahren beim BVerfG Die Kleine Anfrage 2814 vom 12. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung das Urteil von BVerfG, mit dem es die Verfassungsklage des Landes Rheinland-Pfalz gegen die Luftverkehrsabgabe in vollem Umfang abgewiesen hat? 2. Welche Kosten sind im Zusammenhang dieses Verfahrens, auch in der Vorbereitungsphase vor Einreichung der Klage, für externe Berater, Rechtsgutachter u. ä. und für die Prozessvertretung angefallen bzw. werden noch entstehen? Haben Dritte solche Kosten für das Land übernommen bzw. erstattet oder könnte dies noch geschehen? 3. War die Entscheidung dieses Verfahren durchzuführen, mit Dritten, insbesondere den Flughafen Frankfurt-Hahn nutzenden Luftverkehrsunternehmen, abgestimmt? 4. Wie beurteilt die Landesregierung den Beitrag der Luftverkehrsabgabe zum Klimaschutz durch Verringerung des Luftverkehrs insbesondere auf Kurzstrecken? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zur Frage 1: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass Regelungen im Luftverkehrsbereich mit wesentlichen Auswirkungen auf den Markt – wie eine Luftverkehrsabgabe – nur auf europäischer Ebene Sinn machen. Das Bundesverfassungsgericht ist nicht der Argumentation der Landesregierung gefolgt, so dass nach wie vor eine Wettbewerbsverzerrung besteht. Neben der Landesregierung sind auch Verbände und Luftfahrtunternehmen von dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Luftverkehrsteuer ernüchtert. Den durch die Luftverkehrsteuer verursachten Schaden auf den Wirtschaftsstandort Deutschland, der mit Blick auf seine internationale Ausrichtung unter anderem auch auf Luftverkehrsverbindungen angewiesen ist, betont beispielsweise auch der Wirtschaftsrat der CDU, der sich gerade Mitte November mit einem Schreiben an Minister Lewentz gewandt hat und darin die Bundesregierung zur schnellstmöglichen Abschaffung der Luftverkehrsteuer auffordert. Zu Frage 2: Der Landesregierung und der FFHG sind von der Vorbereitungsphase vor Einreichung der Klage bis zum Stichtag 6. November 2014 Kosten von insgesamt 152 029,61 Euro (inkl. MWSt) entstanden. Die Kosten umfassten eine Studie zu der damals noch geplanten Luftverkehrsabgabe, Gutachten zur Vereinbarkeit der Luftverkehrsteuer mit höherrangigem Recht und Auswirkungen der Steuer auf den Verkehr und die Volkswirtschaft in Deutschland sowie Kosten für die anwaltliche Vertretung. Eine Kostenübernahme bzw. -erstattung durch Dritte ist nicht erfolgt und kann auch für die Zukunft ausgeschlossen werden. Die alleinige Kostentragung durch das Land Rheinland-Pfalz entspricht einem Grundsatz im deutschen Rechtssystem, nach dem die in einem Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren unterlegene Partei grundsätzlich die Kosten des Verfahrens, einschließlich ihrer eigenen Kosten zur angemessenen Rechtsverfolgung, selbst zu tragen hat. Hierin kommt letztlich das Prozessrisiko einer Partei zum Ausdruck . Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Januar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4330 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 3: Die vorherige Landesregierung von Rheinland-Pfalz hat mit Schreiben vom 22. März 2011 den Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht eingereicht, um die Verfassungsmäßigkeit der Luftverkehrsabgabeüberprüfen zu lassen. Im Laufe des Verfahrens gab es einen regelmäßigen Informationsaustausch zwischen der Landesregierung und verschiedenen Interessenverbänden, Luftverkehrsunternehmen sowie Flughafenbetreibergesellschaften, die sich alle gegen die Luftverkehrsabgabe eingesetzt und das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht sehr aufmerksam verfolgt haben. Zu Frage 4: Flüge, insbesondere Flüge auf Kurzstrecken, sind wegen des Anteils der Emissionen von Kohlendioxid beim Start- und Landevorgang im Verhältnis zur geflogenen Strecke vergleichsweise klimaschädlich. Je höher die Kosten eines Kurzstreckenfluges sind, umso eher werden Passagiere alternative – gegebenenfalls klimafreundlichere – Verkehrsträger nutzen. Insofern kann die Luftverkehrsabgabe dazu beitragen, insbesondere Kurzstreckenflüge zu vermeiden und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dies würde umso mehr gelten, wenn durch eine europäische Regelung eine Abwanderung der Passagiere ins grenznahe Ausland vermieden würde. Die vorherige Landesregierung hatte im Zusammenhang mit dem Normenkontrollantrag an das Bundesverfassungsgericht gerade mit Blick auf die umweltpolitischen Zielsetzungen des Gesetzgebers argumentiert, dass ein nationaler Alleingang wegen der hohen Flughafendichte in Europa und der damit einhergehenden Ausweichmöglichkeiten der Passagiere nicht geeignet ist, das vorgetragene Ziel des Umweltschutzes nachhaltig zu fördern. In Vertretung: Günter Kern Staatssekretär