Drucksache 16/4331 08. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Dr. Adolf Weiland (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums der Finanzen Zusammensetzung des Gesamtvermögens des Pensionsfonds Die Kleine Anfrage 2816 vom 14. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchen Bestandteilen setzt sich das Gesamtvermögen des Pensionsfonds in den Jahren ab dem Ist 2011 bis zum voraus- sichtlichen Ist 2014 zusammen (gegliedert nach Schuldscheinen des Landes Rheinland-Pfalz, Schuldscheinen anderer Länder oder Gebietskörperschaften, Forderungen gegen privatrechtliche Firmen [wenn ja, welche], Barvermögen und andere zu bezeichnende Bestandteile)? 2. Welche Laufzeiten haben die jeweiligen Schuldscheine oder Forderungen? 3. Wie hoch ist die jeweilige Verzinsung? 4. Nach welchem technischen oder administrativen Verfahren erfolgen die Zuführungen und Zinszahlungen an den Pensionsfond aus dem Landeshaushalt bzw. aus den Landesbetrieben (etwa: kassenwirksame Geldüberweisungen, Austausch von Wertpapieren oder sonstige Verfahrensweisen)? 5. Nach welchem technischen oder administrativen Verfahren erfolgt die Kreditaufnahme des Landes beim Pensionsfonds (etwa: kassenwirksame Geldüberweisungen, Austausch von Wertpapieren oder sonstige Verfahrensweisen)? Das Ministerium der Finanzen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 8. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1 und 2: Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Zusammensetzung des Gesamtvermögens des Pensionsfonds in den Jahren 2011 bis 2014 sowie die Laufzeit der Vermögensanlagen ergeben sich aus der beigefügten Anlage. Entsprechend dem Finanzplan des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2013 bis 2018 (Landtags-Drucksache 16/2772, Vorlage 16/3002) wird das Gesamtvermögen des Pensionsfonds zum 31. Dezember 2014 voraussichtlich 4 690 Mio. € betragen (vgl. Antwort auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage 2757 vom 21. Oktober 2014*)). Eine verlässliche Schätzung des Barvermögens und des Bestandes an Schuldverschreibungen zu diesem Stichtag ist nicht möglich. Für das Jahr 2014 wurde deshalb auf den Stichtag 31. Oktober 2014 abgestellt. Zu Frage 3: Der Pensionsfonds legt die ihm zur Verfügung stehenden Mittel zu marktüblichen Konditionen wie folgt an: Das bei der Landesoberkasse jeweils vorhandene Barvermögen des Pensionsfonds wird vom Land zu marktüblichen Tagesgeldkonditionen verzinst. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 7. Januar 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode *) Hinweis der Landtagsverwaltung: Vgl. Drucksache 16/4220. Drucksache 16/4331 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Die jeweilige Verzinsung der zum 31. Oktober 2014 insgesamt vorhandenen 97 Landesschuldverschreibungen liegt – aufgrund der sich ändernden Marktbedingungen – zwischen 4,96 % und 1,13 % p.a. Die beiden im Kalenderjahr 2012 erworbenen Schuldverschreibungen anderer öffentlich-rechtlicher Emittenten werden mit 2,38 % bzw. 2,34 % p. a. verzinst. Die Verzinsung des Schuldscheindarlehens belief sich – bezogen auf den valutierenden Nennbetrag – auf 3,5 % p. a. Der Pensionsfonds leitete die Zinsen – entsprechend eines mit dem Land geschlossenen Ausgleichsvertrags – an das Land weiter und erhielt im Gegenzug vom Land die Zinsen, die er aus den zur Refinanzierung eingesetzten Schuldverschreibungen erhalten hätte (Referenzportfolio ). Auf die beiden Nullkupon-Darlehen erfolgen keine periodischen Zinszahlungen des Darlehensnehmers. Die Verzinsung erfolgt – wie beim Schuldscheindarlehen – über das Referenzportfolio. Die Zinssätze liegen demgemäß zwischen 4,70 % und 1,75 % p. a. Zu Frage 4 und 5: Die Fragen 4 und 5 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Zahlungsverkehr zwischen dem Land (einschließlich der Landesbetriebe) und dem Pensionsfonds ist so organisiert, dass bei der Aufgabenerfüllung möglichst wenig Verwaltungsaufwand entsteht; externe Einrichtungen werden daher nur beteiligt, wenn dies notwendig ist. Die Abwicklung der Zuführungen an den Pensionsfonds erfolgt durch Umbuchungen innerhalb der zuständigen Landesoberkasse (LOK). Dabei werden die entsprechenden Haushaltsstellen des Landes bzw. die jeweiligen Sachkonten der Landesbetriebe mit den im Integrierten Personalmanagmentsystem (IPEMA) monatlich ermittelten Zuführungsbeträgen belastet und dem Sachkonto des Pensionsfonds gutgeschrieben. Die Zinszahlungen des Landes an den Pensionsfonds erfolgen durch eine Geldüberweisung zu Lasten des Bankkontos der Landeshauptkasse (LHK) und zu Gunsten des Bankkontos der LOK bei der Landesbank Baden-Württemberg. Innerhalb der LOK wird der jeweilige Zinsbetrag dann dem Sachkonto des Pensionsfonds zugeordnet. Das Verfahren für den Erwerb der Schuldscheine des Landes durch den Pensionsfonds entspricht grundsätzlich dem Vorgehen, das das Land bei den übrigen Gläubigern anwendet (Order zu marktüblichen Konditionen, Austausch von Geschäftsbestätigungen, Ausfertigung und Übermittlung der Schuldscheine an den Gläubiger). Lediglich der Zahlungsvorgang wird – wie landesintern zwischen zwei den beteiligten Dienststellen zugeordneten Kassen üblich – vereinfacht abgewickelt; nämlich bei der LHK durch eine Einnahmebuchung auf der entsprechenden Haushaltsstelle des Landes, korrespondierend mit einer Ausgabenbuchung auf dem Abrechnungskonto per Buchausgleich mit der LOK. Bei der LOK findet dagegen eine Einnahmebuchung auf dem Abrechnungskonto per Buchausgleich mit der LHK – verbunden mit einer Belastung des Sachkontos des Pensionsfonds – statt. In Vertretung: Prof. Dr. Salvatore Barbaro Staatssekretär 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4331 3