Drucksache 16/4334 09. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Dr. Susanne Ganster (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Arbeitsstellen für ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Flughafens Zweibrücken Die Kleine Anfrage 2851 vom 20. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Die Landesregierung hat Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des insolventen Flughafens Zweibrücken die Möglichkeit eingeräumt, Arbeitsstellen beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) anzunehmen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des insolventen Flughafens Zweibrücken sind zum LBM gewechselt? 2. Sind die Verträge befristet oder unbefristet geschlossen worden? Wenn befristet, warum und wie lange? 3. Nach welcher Tarifgruppe des TV-L wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestuft? 4. An welchen Standorten werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingesetzt? 5. Besteht die Möglichkeit, zeitnah an heimatnahe Dienststellen zu wechseln? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Nach dem aktuellen Stand haben 16 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Flughafen Zweibrücken GmbH die Einstellungsangebote des LBM angenommen, fünf haben ab gesagt. Zu Frage 2: Die Einstellungsangebote enthalten keine Befristungsabrede. Für die Arbeitsverhält nisse gilt die übliche tarifliche Probezeit von sechs Monaten. Zu Frage 3: Entsprechend den tarifrechtlichen Regelungen werden Bewerber, die eine Berufsaus bildung zum Straßenwärter abgeschlossen haben , in die Entgeltgruppe fünf eingruppiert. Für Bewerber ohne entsprechende Ausbildung lässt der TV-L nur eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe vier zu. Nach der Probezeit kann jedoch eine berufsbegleitende Ausbildung zum Straßenwärter absolviert werden , nach der dann auch eine Höher gruppierung möglich ist. Im Übrigen erfolgen im Einzelfall Eingruppierungen in die Entgeltgruppen drei und sechs je nach Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen . Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Januar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4334 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 4: Der Einsatz erfolgt an den Standorten Ixheim, Landstuhl, Waldfischbach, Dahn, Bad Bergzabern und Kaiserslautern. Zu Frage 5: Der LBM hat sich bemüht, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglichst heimatnah einzusetzen. Soweit im Laufe der Zeit weitere Verbesserungen möglich sind, wird der LBM entsprechende Umsetzungswünsche berücksichtigen. Roger Lewentz Staatsminister