Drucksache 16/4338 10. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Marcus Klein (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten PFT-Belastung militärischer Liegenschaften Die Kleine Anfrage 2823 vom 19. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Belastungen durch PFT sind der Landesregierung auf und im Umfeld militärischer Liegenschaften im Landkreis Kaisers - lautern bekannt? 2. Welche Messungen zur Prüfung möglicher Belastungen haben in den letzten Monaten stattgefunden und sind derzeit in Planung? 3. Welche Konsequenzen und Handlungsnotwendigkeiten ergeben sich daraus für die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung und die Überwachung von Ver- und Entsorgung, sowie die mögliche Beseitigung von Belastungen? 4. Welche Unterstützung von betroffenen Kommunen, Wasserversorgern und Abwasserentsorgern leistet die Landesregierung in diesem Zusammenhang? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 8. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Auf und im Umfeld der militärischen Liegenschaft Ramstein Air Base (RAB) wurde das Grundwasserüberwachungsprogramm Anfang 2011 um den Parameter PFT ergänzt. Das Grundwassermonitoring ergab Belastungen von 0,1 bis 1,3 µg/l PFT. An einer Hauptbelastungsquelle wurden sehr hohe Werte von bis zu 263 µg/l PFT-Gesamt ermittelt; diese Quelle befindet sich im unmittelbaren Bereich eines Feuerlöschübungsplatzes. Gleichfalls erfolgt ein Monitoring der Oberflächengewässer. Die Stoffgruppe der PFT ist seit 2010 mit im Untersuchungsprogramm. In den Gewässern wurden PFT-Werte bis zu 0,8 µg/l ermittelt. Bei der Trinkwassergewinnung auf dem Air Base Gelände erfolgt eine Aufbereitung über Aktivkohle. Bei allen weiteren militärischen Liegenschaften im Landkreis Kaiserslautern wurden bisher keine PFT-Untersuchungen durchgeführt , da hier weder Löschschäume noch andere PFT-haltige Stoffe eingesetzt werden. Zu Frage 2: Auf der Ramstein Air Base (RAB) werden mehrere Boden- und Grundwasserschäden, im Wesentlichen bedingt durch Mineralölprodukte und Lösemittel, bodenschutzrechtlich bearbeitet. Gleichfalls erfolgt ein Monitoring der Oberflächengewässer. Aufgrund der jahrzehntelangen Nutzung der Flugplatzfläche sind Verunreinigungen des Untergrundes vorhanden. Es ist eine Vielzahl von Schadensfällen bekannt, für die Gefahrerforschungsmaßnahmen, Sanierungen oder auch Monitorings durchgeführt werden . Hierbei handelt es sich um einen ständig fortlaufenden und immer wieder an die aktuellen Gegebenheiten und Erkenntnisse angepassten Prozess. Der Fokus der Erkundungen lag dabei in der Vergangenheit vorrangig auf den im Flugplatzbetrieb genutzten Mineralölprodukten und Lösemittel. Seit Mitte 2010 werden alle Oberflächenwassermessstellen sowie das Sediment, seit 2011 zusätzlich die Grundwassermessstellen auf PFT überprüft. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Januar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4338 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Eine Zuordnung einzelner Schadensfälle zu den bisher bekannten Grundwasserbelastungen (Kohlenwasserstoffe, LHKW) ist aufgrund der geologischen Gegebenheiten, sowie der Vielzahl der Fälle nicht immer möglich. Häufig kommt es zu Überlagerungen, die einen integralen Sanierungsansatz erforderlich machen. Für die RAB wurde ein Grundwasserströmungs- und schadstofftransportmodell erarbeitet, das alle Grundwassermessstellen (mehrere Hundert) sowie alle Analysendaten umfasst. Dadurch können die hydrogeologischen Verhältnisse sowie das Gesamtschadensbild recht gut abgebildet werden. Aufgrund der bisher ermittelten hydrau lischen Verhältnisse ist derzeit nicht von einem Schadstoffabstrom über die Liegenschaftsgrenzen hinaus auszugehen. Das Modell unterliegt der Fortschreibung, sodass aktuelle Entwicklungen jederzeit berücksichtigt werden können. Sobald das Erkundungsmessprogramm zur Ermittlung der Belastungsquellen abgeschlossen und ausgewertet ist, stehen weitergehende Untersuchungen an den Belastungsquellen als Grundlage für die Entwicklung von Sanierungskonzepten an. Zu Frage 3: Die Ramstein Air Base (RAB) hat eine Eigenversorgung mit Trinkwasser. Die Brunnen liegen auf dem Gelände der RAB. Insbesondere wegen der Belastungen des Grundwassers mit leichtflüchtigen halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) erfolgt die Aufbereitung u. a. mit Aktivkohle. Die öffentliche Trinkwasserversorgung aus den umliegenden kommunalen Gewinnungsgebieten wird durch die RAB nicht gefährdet . Die Grundwasserentnahmen auf der Airbase bewirken einen Absenktrichter und verhindern ein Abströmen von Schadstoffen außerhalb der RAB. Das auf der RAB anfallende Abwasser sowie das Niederschlagswasser werden nicht weiter auf PFT untersucht, da bei einer Messung durch den Flugplatzbetreiber keine signifikanten PFT-Gehalte im Abwasser festgestellt werden konnten. Der Kläranlagenablauf der Kläranlage Landstuhl wurde nach Kenntnis der SGD Süd einmalig im März 2011 durch die Verbandsgemeinde Landstuhl auf PFT untersucht. Hierbei wurde eine PFT-Konzentration von 0,37 µg/l gemessen. Eine Zuordnung zu einem bestimmten Ereignis oder einem Verursacher, insbesondere der RAB, konnte allerdings bisher nicht geführt werden. Der Klärschlamm der Kläranlage Landstuhl wird durch die Firma Umweltdienste verwertet. In den Jahren 2010 bis 2013 war aufgrund erhöhter PFT-Werte im Bereich von ca. 500 µg/kg Trockensubstanz (Grenzwert nach Düngemittelverordnung = 100 µg/kg Trockensubstanz) eine landwirtschaftliche Verwertung nicht möglich; hier erfolgte eine thermische Behandlung. In 2014 wurden die PFT-Grenzwerte unterschritten, sodass nach Auskunft der Verbandsgemeinde Landstuhl eine landwirtschaftliche Verwertung möglich war. Zu Frage 4: Gemäß den Antworten zu den Fragen 1 bis 3 unterstützt die Landesregierung die im Umfeld der RAB gelegenen Kommunen mit umfangreichen Erkundungs- und Gefahrerforschungsmaßnahmen. Aus den bisherigen Ergebnissen lassen sich derzeit keine erforderlichen weitergehenden Unterstützungen für die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung ableiten. Im Hinblick auf die im Klärschlamm gefundenen PFT-Verunreinigungen gilt: Eine Untersuchung der Klärschlämme erfolgt grundsätzlich dann, wenn diese nicht thermisch verwertet werden sollen. Bei einer landwirtschaftlichen Verwertung sind die Klärschlammverordnung und die Düngemittelverordnung (DüMV) maßgeblich. Die Klärschlammverordnung enthält keine Grenzwerte für PFT. In der DüMV ist der PFT-Gehalt durch einen Grenzwert (100 µg/kg Trockensubstanz) limitiert. Der Klärschlamm aus der Kläranlage Landstuhl als aufnehmende Kläranlage für die behandlungsbedürftigen Abwässer aus der Airbase wird nur dann landwirtschaftlich verwertet, wenn Grenzwerte nicht überschritten werden. Die PFT-Belastung wird dementsprechend gemessen. Bei (zeitweiser) Überschreitung des Grenzwertes erfolgte eine thermische Verwertung . Eine zweifelsfreie Zuordnung der Belastung zur Airbase war bislang nach Kenntnisstand der Landesregierung nicht möglich . Die Möglichkeit, dem Verursacher Mehraufwendungen in der Abwasserreinigung anzulasten, ergibt sich in der Regel aus dem kommunalen Satzungsrecht. Sollte der Nachweis geführt werden können, dass Grenzwertüberschreitungen maßgeblich durch die Air Base bedingt sind, bestünde wie in Spangdahlem auch die Möglichkeit, die hierdurch anfallenden Mehrkosten im Wege des Schadenersatzes bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) geltend zu machen. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär