Drucksache 16/4339 10. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Matthias Lammert und Martin Brandl (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur Belastung der Polizei durch Begleitung von Schwertransporten Die Kleine Anfrage 2826 vom 20. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Aus der Antwort auf eine von uns an die Landesregierung gerichtete Kleine Anfrage zum Thema „Begleitung von Schwertransporten “ (Landtags-Drucksache 16/4158) geht hervor, dass diehohe Anzahl angemeldeter Transporte bei einigen Polizeidienststellen im Land zu einem hohen Personalbedarf führt, der durch Unterstützungskräfte von Nachbardienststellen oder der Bereitschaftspolizei ausgeglichen werden muss. Die Landesregierung schätzt, dass hierfür im Jahr 2013 ca. 15 700 Ar beitsstunden angefallen sind. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Dienststellen werden in besonderem Maße durch die Begleitung der Trans porte in Anspruch genommen? 2. Ist die Landesregierung der Ansicht, dass die Begleitung von Schwertransporten bei der derzeitigen personellen Situation der rheinland-pfälzischen Polizei originäre Aufgabe der Polizei sein sollte? 3. Plant die Landesregierung derzeit eine Neuregelung in der Weise, dass die Begleitung von Schwertransporten zukünftig nur noch von Privatunternehmen vorgenommen werden soll? 4. Wenn ja, wird der Transport durch Privatunternehmen zu einem nennenswerten Anstieg der Kosten für die betreffenden Unter- nehmer führen (Höhe bitte ggf. angeben)? Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der personelle Aufwand der Polizeidienststellen für die Begleitung von Großraum- und Schwertransporten (GST) nimmt bundesweit und auch in Rheinland- Pfalz seit Jahren zu. Die Landesregierung hat bereits bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2707 ((Landtags-Drucksache 16/4158) vom 27. Oktober 2014 dargestellt, dass die Polizei in Rheinland-Pfalz auf Basis der im Jahr 2013 abgerechneten Transportgebühren etwa 15 700 Einsatzstunden für die Begleitung geleistet hat. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Belastung der Dienststellen im Land unterschiedlich ist und zudem starken zeitlichen Schwankungen unterliegt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu Frage 1: Das Transportaufkommen ist mit Stand 19. November 2014 bei den nachstehend aufgeführten Dienststellen besonders hoch und erfordert deshalb regelmäßig eine Unterstützung durch Kräfte anderer Dienststellen oder der Bereitschaftspolizei: – Bei dem Polizeipräsidium Koblenz bei den Polizeiinspektionen in Westerburg, Diez, Bendorf und Simmern, einschließlich der Polizeiwache Hahn; – Bei dem Polizeipräsidium Trier bei den Polizeiinspektionen in Schweich, Bitburg, Prüm und Wittlich; – Bei dem Polizeipräsidium Westpfalz bei der Polizeiinspektion Kaiserslautern II; – Bei dem Polizeipräsidium Rheinpfalz bei der Polizeiinspektion in Wörth. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Januar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4339 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Angeordnet wird die polizeiliche Begleitung durch die Straßenverkehrsbehörden, um insbesondere Gefahren von anderen Verkehrsteilnehmern abzuwenden. Die Entscheidung erfolgt in enger Absprache mit der Polizei. Eine polizeiliche Begleitung ist beispielsweise erforderlich, wenn der Gegenverkehr gesperrt werden muss, bei sonstigen schwierigen Straßen- oder Verkehrsverhältnissen oder wenn eine besondere Anordnung für das Überfahren bestimmter Brückenbauwerke erforderlich ist. Die hierzu erforderlichen Maßnahmen sind regelmäßig hoheitlicher Art, sie können nach derzeitiger Rechtslage nicht von Privatrechtssubjekten ausgeführt werden. Der überwiegende Anteil des Transportaufkommens wird nicht durch die Polizei begleitet. Zu Frage 3: In der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) wurde wiederholt gefordert, die einschlägigen Vorschriften mit der Zielrichtung zu ändern, die Begleitung von Schwertransporten so weit wie möglich auf private Unternehmen zu übertragen und damit die Polizei zu entlasten. Diese Initiative wird von der Landesregierung ausdrücklich unterstützt. Hierzu ist jedoch u. a. eine im Verantwortungsbereich des BMVI liegende Änderung der bundesweit gültigen Rechtsvorschriften erforderlich. Zu Frage 4: Belastbare Aussagen zur Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe eine Transportbegleitung ausschließlich durch Privatunternehmen zu einem Anstieg der Kosten für Schwertransporte führen würden, sind nicht möglich. Roger Lewentz Staatsminister