Drucksache 16/4347 10. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Bettina Brück und Ingeborg Sahler-Fesel (SPD) und A n t w o r t des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Einheitliche Qualitätsstandards in deutschen Kindertagesstätten Die Kleine Anfrage 2841 vom 20. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Anfang des Monats haben sich die Jugendministerinnen und Jugendminister von Bund und Ländern sowie Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen auf die Erarbeitung gemeinsamer und verbindlicher Qualitätsstandards in der frühkindlichen Bildung geeinigt . Wir fragen die Landesregierung: 1. In Bezug auf welche Aspekte sollen Standards in den Ländern harmonisiert werden? 2. Wie stellt die Landesregierung angesichts zum Teil erheblicher Unterschiede zwischen den Ländern sicher, dass sich die Länder und der Bund möglichst an hohen Standards orien tieren? 3. In welcher Höhe wird sich der Bund an einer Verbesserung der Qualität in den Kinder tageseinrichtungen beteiligen? Das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Zu Frage 1: Im Rahmen der Bund-Länder-Konferenz am 6. November 2014 haben sich Bund und Länder auf das Communiqué „Frühe Bildung weiterentwickeln und finanziell sichern“ verständigt, dass von Bundesministerin Manuela Schwesig und mir als Vorsitzende der Jugend- und Familienministerkonferenz unterzeichnet wurde. Der Text des Communiqués ist einsehbar unter: http://www. bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/Communique-bund-laender-konferenz,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache =de,rwb=true.pdf. Die Inhalte dieser Vereinbarung sind Grundlage für den verabredeten, gestuften und auf längere Zeit angelegten Prozess, der in Anbetracht der äußerst heterogenen Situation in den Ländern erforderlich ist. Dieser Prozess wird getragen von der gemeinsamen Zielsetzung aller Beteiligten, ein hohes Maß an Qualität in der Kindertagesbetreuung durch gemeinsame Qualitätsstandards und eine solide Finanzierungsgrundlage dauerhaft sicherzustellen. Die Umsetzung der Ziele erfolgt in einem verbindlichen Prozess unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände sowie im Dialog mit den für die Kindertagesbetreuung Verantwortung tragenden Verbänden und Organisationen. Das Communiqué führt in Kapitel „B. Die Qualität der Kindertagesbetreuung zu sichern und weiterzuentwickeln erfordert ein abgestimmtes und verbindliches Vorgehen“ die Aspekte auf, die aus Sicht von Bund und Ländern für die Sicherung und Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung von Bedeutung sind. Dies sind: 1. die Sicherung eines bedarfsgerechten Angebotes, 2. die Sicherstellung einer fachlich-inhaltlichen Weiterentwicklung, 3. ein guter Fachkraft-Kind-Schlüssel, 4. die Sicherstellung eines Einsatzes von qualifizierten Fachkräften, 5. die Stärkung der Leitungstätigkeit in Kindertageseinrichtungen, 6. die Beachtung der Bedeutung der räumlichen Gestaltung für die Qualität der Kindertagesbetreuung, 7. die Sicherstellung der Bildung, Entwicklungsförderung und Gesundheit von Kindern in der Kindertagesbetreuung, 8. die Qualitätsentwicklung und -sicherung in der Kindertagespflege sowie 9. die Beachtung der Evaluation und Steuerung des Systems der Kindertagesbetreuung. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Januar 2015 b. w. LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4347 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Zu Frage 2: Die Landesregierung kann dies nicht sicherstellen, da es sich um einen Diskurs unter gleichberechtigten Partnern handelt. Vereinbart ist, dass „die Länder und der Bund … in gemeinsamen turnusmäßigen Konferenzen unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände die frühkindliche Bildung weiter entwickeln [werden]. Zur Vorbereitung werden Vertreterinnen und Vertreter der Länder , des Bundes und der KSV in eine Arbeitsgemeinschaft benannt. Die Vertreter der Verbände und Organisationen werden in den Dialog in geeigneter Form einbezogen.“ An der länderoffenen Arbeitsgemeinschaft beteiligt sich Rheinland-Pfalz. Zu Frage 3: Hierzu liegen aktuell keine Aussagen noch Anhaltspunkte vor. Die Bund-Länder-Vereinbarung hat festgehalten: „Eine qualitativ hochwertige frühkindliche Bildung stellt unbestritten eine auch aus volkswirtschaftlicher und fiskalischer Sicht rentable Investition dar, deren finanzielle Rendite allen staatlichen Ebenen zugutekommt und an deren Finanzierung daher alle staatlichen Ebenen angemessen beteiligt sein sollten. Die Länder erwarten hier ins - beson dere vom Bund ein stärkeres und dauerhaftes Engagement.“ Irene Alt Staatsministerin