Drucksache 16/4355 11. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Andreas Hartenfels und Gunther Heinisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Vor- und Nachsorge bei extremen Starkregenfällen Die Kleine Anfrage 2843 vom 20. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Auch in Rheinland-Pfalz sind zunehmend extreme Wetterereignisse unter anderem mit Starkregen zu verzeichnen, die oftmals zu Überschwemmungen und hohen Schäden führen. Zuletzt war der Donnersbergkreis am 20. September 2014 von einem solchen Unwetter ereignis betroffen. Auch in der aktuellen Jahreszeit erlangen Starkregenereignisse immer wieder Bedeutung. Zurzeit ist unter anderem die Schweiz durch Zerstörungen und Todesfälle in Folge verheerender Regenfälle betroffen. Nach Informationen des rheinland-pfälzischen Umweltministeriums geht die Hälfte aller Hochwasserschäden im Land inzwischen auf Starkregenfälle zurück. Experten gehen davon aus, dass durch den Klimawandel extreme Wetterereignisse zunehmen. Dies führt zu einem erhöhten Bedarf an Vor- und Nachsorgemaßnahmen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Liegen der Landesregierung konkrete Erkenntnisse über die Höhe der Schäden durch extreme Wetterlagen, z. B. Starkregen, in Rheinland-Pfalz vor? 2. Welche Möglichkeiten bestehen für Gemeinden und Städte, Vorsorge zu treffen, um die Schäden durch extreme Wetterlagen zu verringern? 3. Welche konkreten Möglichkeiten hat die Landesregierung mit vorsorgenden Maßnah men, um extremen Wetterlagen zu begeg- nen? 4. Welche finanziellen Hilfen stehen Bürgerinnen und Bürgern von betroffenen Regionen nach einem Starkregen-Ereignis zur Ver- fügung und welche Schritte müssen bei der Ge wäh rung von Finanzhilfen berücksichtigt werden? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 10. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Die Untersuchungen zum Klimawandel, so auch der jüngste Klimabericht der Vereinten Nationen (Fünfter Sachstandsbericht des Intergovernmental Panel on Climate Change, IPCC), weisen darauf hin, dass in Zukunft extreme Niederschlagsereignisse zunehmen werden. Dadurch verursachte Naturkatastrophen können bisher nicht gekannte Ausmaße annehmen und Schäden in Milliardenhöhe verursachen, wie die Hochwasser im Juni 2013 im Donau und Elbegebiet deutlich gemacht haben. Auch Rheinland-Pfalz bleibt von Naturkatastrophen nicht verschont, wie der extreme Starkregen am 20. September 2014 im Donnersbergkreis gezeigt hat. Insbesondere um einen Beitrag des Landes Rheinland-Pfalz zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen und damit auch zu Verminderung der Folgen des Klimawandels zu leisten, wurde das Landesklimaschutzgesetz vom 19. August 2014 beschlossen. Es gibt vor, dass die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Rheinland-Pfalz im Vergleich zu den Emissionen des Jahres 1990 bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent verringert werden und bis zum Jahr 2050 Klimaneutralität erreicht, mindestens jedoch um 90 Prozent verringert werden soll. Zur Umsetzung der Ziele schafft das neue Landesgesetz hierfür Instrumente wie z. B. die Erarbeitung eines Klimaschutzkonzepts. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 12. Januar 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4355 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage Nr. 2843 der Abgeordneten Andreas Hartenfels und Gunther Heinisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Die Schäden durch das extreme Starkregenereignis am 20. September 2014 im Donnersbergkreis werden von den betroffenen Verbandsgemeinden mit über 8 Millionen Euro im Privatbereich und fast zwei Millionen Euro im öffentlichen Bereich beziffert. Darüber hinaus hat die Landesregierung keine konkreten Erkenntnisse über die Schadenssummen aufgrund solcher Ereignisse. Zu Frage 2: Die Städte und Gemeinden können umfassende Hochwasservorsorge durch folgende Maßnahmen treffen: – Information der betroffenen Bevölkerung, – Vorbereitung der Gefahrenabwehr, – Optimierung bzw. Anpassung der Bauleitplanung, – technische Schutzmaßnahmen im öffentlichen Bereich, – hochwasserangepasstes Planen, Bauen und Sanieren, – Wasserrückhalt im Einzugsgebiet. Dazu kommen Maßnahmen der potenziell Betroffenen im privaten Bereich: – Schutzmaßnahmen an den Häusern und Anlagen, – Hochwasserversicherung, – Verhaltensvorsorge sowie – weitergehende Schutzkonzepte für Industrie und Gewerbe. Vorgehensweise und weitere Hinweise sind in dem Leitfaden „Starkregen – Was können Kommunen tun?“ dargestellt, den die Wasserwirtschaftsverwaltung in Zusammenarbeit mit dem rheinland-pfälzischen Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge (IBH) und der baden-württembergischen Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung (WBW) erstellt hat. Zu Frage 3: Extreme Niederschlagsereignisse und daraus entstehende extreme Hochwasser lassen sich weder verhindern noch wesentlich abmindern . Wirksame Schadensminderungen können durch umfassende Hochwasservorsorge erreicht werden, insbesondere durch Maßnahmen zur Verringerung der Schadenspotenziale in den Ortschaften. Der Leitfaden „Starkregen – Was können Kommunen tun?“ wurde 2013 an alle Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz versandt. Für die durch das extreme Ereignis im Donnersbergkreis betroffenen Orte erstellt das Land derzeit ein Vorsorgekonzept. Darüber hinaus wird die Starkregenproblematik in den 24 Hochwasserpartnerschaften in Rheinland-Pfalz thematisiert. Die Kommunen werden über das Angebot informiert, örtliche Vorsorgekonzepte für Starkregen aufzustellen; das für den Donnersbergkreis vorgesehene Vorsorgekonzept kann hierfür Beispiel sein. Örtliche Hochwasserschutzkonzepte werden nach den Förderrichtlinien der Wasserwirtschaftsverwaltung mit bis zu 90 % gefördert. Zur Information über die Möglichkeiten zur freiwilligen Versicherung von Elementarschäden haben das Umwelt- und das Wirtschaftsministerium in Zusammenarbeit mit der Versicherungswirtschaft, der Verbraucherzentrale, den kommunalen Spitzenverbänden , der Architektenkammer, der Ingenieurkammer und den Handwerkskammern im Frühjahr 2013 eine Elementarschadenkampagne in Rheinland-Pfalz gestartet. Die Informationen an die Öffentlichkeit erfolgen über eine eigens eingerichtete Internetseite (www.elementar-versichern.rlp.de), einen Informationsflyer zur breiten Verteilung, Veranstaltungen im Rahmen der Hochwasserpartnerschaften und Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger. Bei der Verbraucherzentrale wurde eine Ansprechstelle mit kostenlosem Informationstelefon und Beratungsmöglichkeiten eingerichtet. Maßnahmen zum natürlichen Wasserrückhalt werden in Rheinland-Pfalz auf der gesamten Landesfläche seit 20 Jahren erfolgreich in der „Aktion Blau“ umgesetzt. Die „Aktion Blau“ – seit 2011 weiterentwickelt in die „Aktion Blau Plus“ – ist außerdem ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die das Land dazu verpflichtet, eine gute Qualität der Fließgewässer herzustellen, und zur Biodiversitätsstrategie des Landes. Seit 1994 wurden rund 260 Millionen Euro in die Aktion Blau investiert. Mit der „Aktion Blau Plus“ sollen allein für den ersten Bewirtschaftungsplan der Wasserrahmenrichtlinie zwischen 2010 und 2015 rund 110 Millionen Euro in die Gewässerentwicklung in Rheinland-Pfalz investiert werden. Zu Frage 4: Die Landesregierung kann zur Milderung außergewöhnlicher Notstände infolge von Schäden, die durch Elementarereignisse (z. B. Starkregenfälle) von überörtlicher Bedeutung verursacht wurden, Finanzhilfen an land- und forstwirtschaftliche sowie gewerbliche Betriebe, Bürgerinnen und Bürgern nach der Verwaltungsvorschrift „Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden (VV Elementarschäden)“ vom 24. April 2014 gewähren. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4355 Bei einem überörtlichen Elementarereignis stellt das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen und im Benehmen mit dem jeweiligen Fachministerium das Ereignis fest. Die Feststellung des Elementarereignisses wird im Staatsanzeiger bekanntgemacht. Innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe der Feststellung des Elementarereignisses (Ausschlussfrist) sind die Anträge zur Gewährung von Finanzhilfen bei den zuständigen Kommunalverwaltungen (Verwaltungen der kreisfreien Städte, großen kreisangehörigen Städten, verbandsfreien Gemeinden oder Verbandsgemeinden) zu stellen. Die örtlichen Träger der Sozialhilfe stellen bei Privatpersonen die existenzielle Notlage fest, ermitteln ungeachtet der tatsächlichen Schadenshöhe den erforderlichen Aufwand zu ihrer Behebung und zahlen den ermittelten Zuschuss aus. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär 3