Drucksache 16/4357 11. 12. 2014 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Michael Billen (CDU) und A n t w o r t des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Landschaftselemente in Rheinland-Pfalz Die Kleine Anfrage 2842 vom 20. November 2014 hat folgenden Wortlaut: Das Land Rheinland-Pfalz beabsichtigt ein Landschaftselemente-Kataster (LE-Kataster) bereitzustellen. Nach aktueller Auskunft der Landwirtschaftsministerin wurde die Frist für die Teilnahme am LE-Kataster verlängert. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Fehlerquote hat sich nach ersten Prüfungen des Erfassungsprogramms ergeben? 2. Wie sollen die Fehlerquoten korrigiert werden? 3. Welche Probleme treten bei der Korrektur der Fehlerquote insbesondere dadurch auf, dass die Landwirte nicht in der Lage sind, die ihnen zugemuteten Korrekturaufgaben zu bewältigen? 4. Welche Lösungen hat die Landesregierung anzubieten? Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landes - regierung mit Schreiben vom 10. Dezember 2014 wie folgt beantwortet: Seit 2005 gilt für Flächenbewirtschafter, die eine Flächenprämie beantragen, dass sie sogenannte Cross Compliance (CC)-Verpflichtungen einzuhalten haben. Hierzu gehört auch, dass sie auf ihren Flächen befindliche Landschaftselemente (LE) erhalten. Hier gilt ein absolutes Beseitigungsverbot. Als Beleg dafür, für welche LE sie verantwortlich sind, mussten diese bereits seit 2005 im Flächenantrag angegeben werden. Dies geschah damals lediglich mit der Angabe einer Flächengröße, der LE-gesamt, für das Flurstück . Anlässlich einer EU-Prüfung in 2009 wurde dieses System als nicht ausreichend angesehen und gefordert, dass alle LE hinsichtlich der Nachverfolgbarkeit ihrer Existenz einzeln digital erfasst und typisiert im Antrag angegeben werden müssen. Diese Forderung war durch die betroffenen Landwirte selbst nicht zu erfüllen. Das Land Rheinland-Pfalz hat deshalb, um ein mögliches Anlastungsverfahren zu vermeiden, die bis dahin von den Flächenbewirtschaftern gemeldeten LE mittels einer Handdigitalisierung erfassen lassen und im Jahr 2010 erstmals im Antrag vorgeblendet. Zum damaligen Zeitpunkt waren auf ca. 36 000 Flurstücken ca. 112 000 LE erfasst. Die Fehlerquote bei der Handdigitalisierung dieser LE betrug ca. 70 %. Da aber durch viele Kontrollen offensichtlich wurde, dass auf einer Vielzahl von Flurstücken keine LE seitens der Flächenbewirtschafter gemeldet, die Europäische Kommission (KOM) diese Dokumentation jedoch als Beleg für eine nicht erfolgte Beseitigung fordert, mussten auf allen in RLP vorhandenen landwirtschaftlichen Flächen die LE erfasst werden. In der heutigen Betriebsdatenbank führen wir derzeit ca. 1,7 Mio. landwirtschaftlich genutzte Flurstücke. Die Überprüfung und Digitalisierung kann bei dieser Fülle nur unter großem Aufwand von Hand durchgeführt werden. Am Beispiel Thüringens, das bei einer deutlich besseren Flächenstruktur eine landesweite Handdigitalisierung vorgenommen hat, wurde eine Fehlerquote von 74 % festgestellt. Da im kommenden Jahr die Landwirte LE auf Ackerfläche als sogenannte ökologische Vorrangfläche nutzen können und außerdem die Europäische Kommission vorschreibt, bei einer nicht vollständigen flächendeckenden Erfassung der Landschaftselemente die Kontrollquote beim Greening von 5 % auf 10 % zu erhöhen, hat das Land Rheinland-Pfalz für die Landwirte eine solche flächendeckende Erfassung vorgenommen. Dies ist automatisiert erfolgt durch die Fa. RLP-AGRO.Science GmbH. Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. Januar 2015 LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode Drucksache 16/4357 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 2842 des Abgeordneten Michael Billen namens der Landesregierung wie folgt: Zu Frage 1: Es ist durchaus nachvollziehbar, dass LE, die im Jahr 2009 größen- und lagenmäßig erfasst wurden, nicht mit LE aus der Erfassung 2013 übereinstimmen können. Weitere Differenzen resultieren aus zwischenzeitlich geänderten Vorgaben der EU. Beispielsweise wurde in 2013 die Definition der Feldgehölze dergestalt geändert, dass bis dahin nur Elemente ab 100 m2 zu erfassen waren. Nun sind Strukturen ab 50 m2 bereits als CC-relevant zu erfassen. Weitere geänderte Daten findet man durch Abgrenzungen beispielsweise zu Wald (Feldgehölze ab 2000 m2 müssen als Wald deklariert werden) insbesondere dann, wenn keine optische, durch die Fernerkundung sichtbare Trennung zwischen größeren Gehölzstrukturen vorhanden ist. Auch mehrere nahe beieinander stehende Bäume können fälschlich als Feldgehölz deklariert werden, da von oben keine Trennung durch das automatisierte Verfahren erkennbar ist. Nach Aussagen der Fa. RLP-AGRO.Science GmbH führen diese Gründe zu einer Fehlerquote von ca. 40 %. Bei der inzwischen mit den Beteiligten erörterten Verfahren kann von einer deutlichen Rückführung der Fehlerquote ausgegangen werden. Zu Frage 3: Die erfassten „Fehler“ resultieren in erster Linie aufgrund der unterschiedlichen Erfassungsmethoden. Die neuen LE wurden automatisiert erfasst aufgrund des Bewuchses, der Höhe und aufgrund der von der EU erlassenen Typisierungsvorgaben. Die Alt-LE wurden erfasst anhand einer händischen Digitalisierung im Computer oder durch Begehung vor Ort mittels digitaler Erfassungsgeräte . Daraus resultiert, dass alleine schon durch die unterschiedlichen Vermessungsmodi (von oben, in der Aufsicht oder durch Umgehung von der Erdoberfläche aus) unterschiedliche Ergebnisse zustande kommen. Zur optischen Visualisierung wurde seitens der Landesregierung das Computerprogramm FLO.rlp angeboten. Ohne dieses Hilfsmittel ist es kaum möglich die LE-Listen korrekt zu bearbeiten. Allerdings gibt es unter den Landwirten einen gewissen Anteil, der bei der Nutzung der neuen Techniken Unterstützung benötigt, über keinen Internetanschluss oder keine ausreichend schnellen Internetverbindungen verfügt. Der Zeitpunkt zwischen Ersterfassung und automatisierter Erfassung liegt ca. vier Jahre auseinander. Bei natürlichen Strukturen sind deshalb immer Differenzen zu erwarten. Mit dem verwendeten Nah-Infrarot können zwar Vegetationsstrukturen erfasst werden, jedoch ist eine Unterscheidung zwischen Obstbäumen (nicht CC-relevant) und sonstigen Bäumen nicht möglich. Nah beieinander stehende bzw. sich überlappende Baumkronen (nicht CC-relevant) werden als ein Element erfasst und in der Regel als Feldgehölz ausgewiesen (CC-relevant). Hecken wurden teilweise durch die Automatisierung in Feldgehölze umgewandelt, da die Typisierung (mindestens doppelt so lang wie breit und an keiner Stelle breiter als 10 m) von oben in der Regel umfassender durchgeführt werden kann als vom Boden. Strommasten wurden teilweise als LE deklariert, da das System die Höhe des Objekts und den Grünbewuchs (an der Basis) miteinander kombiniert. Zu den Fragen 2 und 4: Am 19. November 2014 fand ein Gespräch mit den Kreisverwaltungen, den Bauernverbänden sowie den DLR statt. Vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten wurden zwei Alternativen für die Erhaltung des künftigen Landschaftselemente-Katasters in Rheinland-Pfalz vorgestellt, zu denen sich die Kreisverwaltungen bis 29. November 2014 äußern sollten: 1. Automatisiertes System Das automatisierte System von AgroScience wird wie folgt überarbeitet und vereinfacht: Alle nicht erforderlichen Daten und Informationen werden aus dem optischen System FLO.rlp entfernt. Sofern Daten von Landwirten aus der Verwaltungskontrolle oder aus der Vor-Ort-Kontrolle vorliegen, ersetzen diese Daten flurstücksbezogen die automatisiert erfassten Landschaftselemente. Im Ergebnis werden nur dort automatisiert erfasste Landschaftselemente vorgeblendet , wo derzeit keine anderen Informationen vorliegen. Das derzeitige Beteiligungsverfahren wird unter Berücksichtigung der o. a. Punkte deutlich vereinfacht weitergeführt. Die DLR bieten weiterhin Hilfestellung beim Umgang mit FLO.rlp an und Erläuterungen zu den LE-Listen. 2. Beibehaltung des bisherigen LE-Katasters und Optimierung und Pflege durch die Kreisverwaltungen Das Beteiligungsverfahren 2014 wird ausgesetzt. Die Kreisverwaltungen optimieren schrittweise das bisherige LE-Kataster aufgrund der Angaben der Landwirte und aus den Informationen der Verwaltungs- und Vor-Ort-Kontrolle mit vorhandenem Personal. Neu gemeldete LE sind nach der LE-Definition – entsprechend den Anforderungen der EU – zu digitalisieren und einem Typ zu zuordnen. 2 Landtag Rheinland-Pfalz – 16.Wahlperiode Drucksache 16/4357 Unter Berücksichtigung der berechtigten Kritik und unter Berücksichtigung der Besprechung im Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft , Ernährung, Weinbau und Forsten am 2. Dezember 2014 und ihrer abgegebenen Voten, haben wir eine Lösung gefunden, die wir den Kreisen bereits mitgeteilt haben. Damit wird das vorgeschlagene System/Variante 2 bezüglich der Einführung eines landesweiten LE-Katasters zu Grunde gelegt. Selbstverständlich bleiben alle Daten, die bisher im Beteiligungsverfahren bereits korrigiert wurden, erhalten und werden – sofern die Kreisverwaltungen diese bis 15. Januar bearbeitet haben – auch in den Antragsformularen für die Agraranträge 2015 vorgeblendet. Zwischenzeitlich wurden auch die Anzeigen im FLO.rlp, entsprechend den Wünschen der Betriebsleiter, gestrafft und somit in der Darstellung vereinfacht. Die Landesregierung hofft, hiermit eine praktische Lösung gefunden zu haben, damit die Bearbeitung für die Landwirte und Winzer sowie für die verwaltungsmäßige Umsetzung bei den Kreisverwaltungen deutlich erleichtert werden kann. In Vertretung: Dr. Thomas Griese Staatssekretär 3